Unternehmen gründen in den USA: diese 5 Fehler sollten Sie kennen!
Wenn man in den USA ein Unternehmen gründen möchte, dann gibt es eine ganze Reihe an Regeln, die man zumindest in steuerlicher Hinsicht im Vorfeld beachten sollte. Unterlässt man dies, kann es passieren, dass man Fehler begeht, die man später aufwendig zu korrigieren versucht. Fünf der größten Fehler hierbei betreffen den Ort der Geschäftsführung, die unterschiedliche steuerliche Behandlung der Gewinne in den USA und in Deutschland, die Rolle der Bundesstaaten mit ihren jeweiligen Steuergesetzen bei der Besteuerung vor Ort, ebenso die Errichtung von Betriebsstätten oder von Tochterunternehmen in den USA und, als fünften Punkt, die Vernachlässigung steuerlicher Pflichten und der damit verbundenen Konsequenzen.
Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die Beratung zum Steuerrecht in den USA spezialisiert. Dabei bieten wir unseren Mandanten eine ganz individuelle Beratung. Außerdem erarbeiten wir bei Bedarf auch maßgeschneiderte Gestaltungsmodelle. Aufgrund der aktuellen Relevanz haben wir mehrere Beiträge zu diesem Thema publiziert:
Datum |
Thema |
27. Januar 2021 |
Besteuerung von Kapitalgesellschaften in den USA: Dividenden von Tochtergesellschaften |
2. Februar 2021 |
DBA USA |
4. März 2021 |
Firma in den USA gründen – diese Regeln sollten sie als Investor kennen! |
5. März 2021 |
Steuern in den USA für natürliche Personen: Steuerpflicht & Besteuerung |
20. Oktober 2021 |
Unternehmen gründen in den USA: diese 5 Fehler sollten Sie kennen! (dieser Beitrag) |
Unser Video: Unternehmen in den USA gründen: 5 Fehler vermeiden!
In diesem Video führen wir fünf der bedeutendsten Fehler auf, die man beim Gründen von Unternehmen in den USA vermeiden sollte.
Inhaltsverzeichnis
1. Unternehmen gründen in den USA – Einleitung
Es gibt viele gute Gründe, die dafür sprechen, ein Unternehmen in den USA zu gründen. Dazu zählt insbesondere der Binnenmarkt mit seinem enormen Potential, der zu den größten und somit potentiell gewinnträchtigsten der Welt zählt. Schließlich gelten die USA aus gutem Grund als global führende Wirtschaftsmacht. Außerdem betrachten viele die USA aus Unternehmersicht immer noch als das Land der unbegrenzten Möglichkeiten. Hier findet man ein investitionsfreundliches Klima, relativ wenige bürokratische Auflagen, Behörden, die relativ schnell arbeiten und eine Zivilgesellschaft, die im Allgemeinen Innovationen gegenüber offen steht. Auch kann man als Unternehmer schnelle Entscheidungen treffen. Beispielsweise erfordert es nur geringen Aufwand, um ein Unternehmen in den USA zu gründen.
Und doch birgt dies viele Risiken. Insbesondere wenn man von Deutschland aus ein Unternehmen in den USA gründen möchte, können sich einige Hürden ergeben, an die man bei der Gründung oder zuvor kaum gedacht haben mag. Unter Umständen können diese Fehler auch beträchtliche Konsequenzen hervorrufen. Eventuell sind diese im Nachhinein nur noch bedingt korrigierbar. Jedenfalls dürfte ihre Behebung mit beträchtlichem Aufwand verbunden sein.
Daher wollen wir diesen Artikel fünf wesentlichen Fehlern widmen, die auftreten können, wenn man ein Unternehmen in den USA von Deutschland aus gründen möchte. Möge diese Informationsschrift dazu beitragen, dass sich unsere Leser neben den mannigfachen Chancen auch der Risiken bewusst sind, die mit dem Gründen von Unternehmen in den USA einhergehen. Denn in letzter Konsequenz ist eine eingehende Beratung im Vorfeld, die Fehler vermeiden hilft, meist kostengünstiger, als der Versuch Fehler nachträglich zu korrigieren.
2. Unternehmen in den USA gründen – eine Frage der Perspektive
Bevor wir auf die fünf gravierenden Fehler der Reihe nach eingehen, wollen wir den Rahmen bestimmen, innerhalb dessen wir zu diesen Betrachtungen ansetzen. Dabei geht es vor allem um die Sicht deutscher Unternehmer, die sich mit der Frage beschäftigten, ob sie ein Unternehmen in den USA gründen sollen. Wir richten also den Blick auf jene Bereiche, die bei diesen Betrachtungen oftmals wenig Beachtung erhalten und somit zu den fünf von uns nun vorgestellten Fehlern führen können.
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3. Unternehmen in den USA gründen – 5 potentielle Fehler
3.1. Fehler Nr. 1: Einfluss der Unternehmensform auf die Besteuerung
Im Grunde sollte die Überschrift dieses Unterabschnitts eher das Außer-Acht-Lassen des Einflusses der Unternehmensform auf die Besteuerung in Deutschland und den USA lauten. Schließlich ist dies etwas präziser. Aus Platzgründen haben wir jedoch eine abgekürzte Variante gewählt, gleichzeitig aber auch hier auf den Kern der Thematik hingewiesen.
So besteht für manche Unternehmensformen in den USA die Möglichkeit die Art der Besteuerung von der Entscheidung ihrer Gesellschafter abhängig zu machen. Das wohl bekannteste Beispiel hierzu ist die US-LLC, bei der man durch das sogenannte Check-the-box-Verfahren alle fünf Jahre entscheiden kann, ob die Besteuerung auf Bundesebene der einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft entsprechen soll. Der Einfluss der jeweils gewählten Option kann dabei beträchtlich sein, denn erstere Option führt zu einer transparenten Besteuerung auf Ebene der Gesellschafter, während letztere zunächst nur eine Körperschaftsteuer hervorruft.
Doch genau diese zugegebenermaßen verlockende Wahlfreiheit kann erhebliche Effekte bei der Besteuerung in den USA und in Deutschland hervorrufen. Angenommen wir möchten als deutsche GmbH & Co. KG in den USA ein Unternehmen gründen, bei dem man dieses Check-the-box-Wahlrecht anwenden darf und man wählt dort die Besteuerung als Kapitalgesellschaft, während man in Deutschland als Personengesellschaft ein transparentes Steuersubjekt darstellt, dann führt dies trotz Doppelbesteuerungsabkommen zu einer doppelten Besteuerung in beiden Ländern. Das liegt daran, dass beide Staaten das US-Unternehmen uneinheitlich besteuern und somit keine Anrechnung der bereits in den USA gezahlten Steuern in Deutschland möglich ist. Statt also wie eigentlich erhofft weniger Steuern zu zahlen, kommt nun eine Doppelbesteuerung sowohl in den USA als auch in Deutschland auf.
3.2. Fehler Nr. 2: Einfluss des Ortes der Geschäftsführung auf die jeweilige Besteuerung
Ähnlich steht es um die Bedeutung des Ortes der Geschäftsführung. Wenn man von Deutschland aus ein Unternehmen in den USA gründet, trägt dieser Vorgang bereits den Keim des hier zu erläuternden Fehlers in sich, weil meistens die Geschäftsführung de facto in Deutschland stattfindet. Selbst wenn man einen Geschäftsführer in den USA anstellt, bleibt dieser zumeist vom Willen der deutschen Gesellschafter direkt abhängig. Dabei ist dies für die Besteuerung in den USA irrelevant, weil sie ihr Recht zur Besteuerung nach dem Ort der Unternehmensgründung bestimmen. Vielmehr ist also die deutsche Sicht auf die Frage, ob eine Besteuerung in Deutschland stattfinden sollte, relevant. Denn die deutschen Finanzbehörden werden dabei untersuchen, wo tatsächlich der Ort der Geschäftsführung liegt, statt ihren US-Kollegen zu folgen und den Ort der Gründung für die Besteuerung zugrunde zu legen.
Insofern findet letztendlich einmal eine Besteuerung nach dem Ort der Gründung statt (in den USA) und einmal nach dem Ort der Geschäftsführung (in Deutschland). Wer jedoch eine solche Doppelbesteuerung vermeiden will, muss diesen Punkt unbedingt beachten.
3.3. Fehler Nr. 3: Errichtung einer Niederlassung in den USA
Wenn also die Gründung eines Unternehmens in den USA möglicherweise zu einer Situation führen sollte, bei der es zu einer Doppelbesteuerung in den USA und in Deutschland kommen könnte, dann mag die Errichtung einer Zweigniederlassung etwa in Form einer Betriebsstätte in den USA in Frage kommen. Doch auch hier lauern Risiken.
Zunächst muss man hierbei berücksichtigen, dass die US-Steuerbehörden für ihre eigenen Besteuerungszwecke eine Einschätzung der deutschen Gesellschaft vornehmen müssen. Also ist etwa eine deutsche Einheits-GmbH & Co. KG aufgefordert darzulegen, was für eine Unternehmensform sie darstellt. Genauer gesagt geht es auch hier um die Unterscheidung zwischen einer Personengesellschaft und einer Kapitalgesellschaft insbesondere anhand ihrer gesellschaftsrechtlichen Eigenschaften. Diese Erläuterungen sind also gleich zu Beginn wichtig, kosten aber oft auch erheblichen Aufwand.
Liegen dann die Ergebnisse eines solchen Typenvergleichs der US-Behörden vor und kommen diese zu einer Einschätzung, die von jener in Deutschland abweicht, folgt daraus, dass auch hier die gleiche Situation vorliegt, wie bei der Wahl des falschen Besteuerungsrechts eines in den USA gegründeten Unternehmens nach dem Check-the-box-Verfahren. Demnach kann es auch hierbei zu einer doppelten Besteuerung in den USA und in Deutschland kommen.
3.4. Fehler Nr. 4: Einfluss des Besteuerungsrechts der US-Bundesstaaten
Ebenso kann das Steuerrecht in den unterschiedlichen Bundesstaaten eine Quelle von Fehlern sein, an die man vielleicht kaum denkt, wenn man vorhat, ein Unternehmen in den USA zu gründen. Das liegt daran, dass es zum Beispiel in einigen Bundesstaaten eine Art Nexus-Ansatz bei der Besteuerung gibt. Wenn man zum Beispiel in Kalifornien Waren verkauft, dann können hierauf etwa sales tax entfallen, obwohl man das Unternehmen in einem ganz anderen Bundesstaat in den USA gründete.
Ebenso von Bedeutung mag auch eine vom Gründungsort unabhängige Betriebsstätte oder Geschäftsführung innerhalb der USA sein. Denn es gibt Bundesstaaten, die auch solche Einrichtungen als für ihre Zwecke steuerlich relevant erachten. Auch hier können Steuern zusätzlich zu jenen in dem Bundesstaat, in dem man das Unternehmen in den USA gründete, entstehen.
Ohne umfassende Kenntnis über die Steuerrechte in den einzelnen Bundesstaaten kann es daher dazu kommen, dass man unbeabsichtigt die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung in einzelnen Bundesstaaten vernachlässigt. Welche Folgen dies haben kann, besprechen wir dann im nächsten Unterabschnitt.
Außerdem existiert innerhalb der USA auch kein zwischenbundesstaatliches Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung wie es sie auf internationaler Ebene gibt. Also muss man auch hier mit einer Doppelbesteuerung rechnen, obschon diese meist eher gering ausfällt.
Im Übrigen bleiben die hier genannten sales tax ebenso wie alle anderen auf lokaler oder US-bundesstaatlicher Ebene anfallenden Steuern bei der Anrechnung von US-Steuern in Deutschland unberücksichtigt. Nur die US-Bundessteuern (federal taxes) finden in Deutschland Berücksichtigung.
3.5. Fehler Nr. 5: Vernachlässigung der Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen
In den USA besteht die Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen. Man ist dabei verpflichtet, die Steuern selbst zu berechnen. Eine Erinnerung oder sonstige allgemeine Aufforderung ist dort also unbekannt. Wenn man nun versäumt eine Steuererklärung abzugeben und dies fällt einer erhebungsberechtigten Behörde auf, dann muss man dies nachholen. Ähnliches gilt auch für Vorschriften, die etwa die Buchführung oder die Lohnbuchhaltung betreffen.
Doch oftmals geht dies mit einer Geldbuße oder anderen Strafzahlungen einher, die im Unterschied zu Deutschland zum Teil sehr empfindlich ausfallen können. Die ebenfalls anfallenden Zinsen auf den geschuldeten Steuerbetrag, deren Zinssatz sich anders als bisher in Deutschland an marktüblichen Zinssätzen orientieren, fallen dabei kaum noch ins Gewicht.
Unwissenheit über steuerliche Gegebenheiten und Pflichten können also einen bedeutenden Fehler darstellen, den man begeht, wenn man ein steuerpflichtiges Unternehmen in den USA gründet. Die Konsequenz daraus ist, dass man unter Umständen gleich in mehreren Staaten spezialisierte Steuerberater engagieren muss, um allen Steuerpflichten nachzukommen. Dies wiederum bedeutet einen spürbaren Kostenaufwand, der aber immer noch geringer ausfallen dürfte, als wenn man Strafzahlungen leisten muss.
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4. Fazit zu Fehlern beim Gründen von Unternehmen in den USA
Wie man also sieht, bestehen unter Umständen erhebliche Risiken, wenn man ein Unternehmen in den USA gründen möchte. Dabei geht es um potentielle Fehler, die zum Teil gravierende Folgen haben können. Auch wenn es sich hierbei nur um eine Auswahl von potentiellen Fehlentscheidungen handelt, die schon beim Gründen von Unternehmen in den USA unerwünschte Konsequenzen hervorrufen können, möchten wir allgemein betonen, dass es auch dafür Lösungen gibt.
Die beste Lösung ist jedoch die Vermeidung solcher Fehler. In den US-Markt einzusteigen mag für viele Unternehmer wirtschaftlich vorteilhaft erscheinen, insbesondere für aufstrebende Startups. Doch sollte dieser Artikel klar gemacht haben, dass es beim Gründen eines Unternehmens in den USA viel mehr als nur den möglichen Profit zu beachten gibt. Deshalb empfehlen wir vor einem solchen Schritt einen in dieser Materie bewanderten Steuerberater zu konsultieren. Eventuell sollte man dabei auch erwägen, einen Steuerberater in den USA hinzuzuziehen. Wenn man dann sicher ist, dass das Unterfangen auch alle steuerrechtlichen Aspekte berücksichtigt, hat man zumindest einen von vielen wichtigen Punkten geregelt, von dem der Erfolg letztendlich ebenfalls im Wesentlichen abhängt.
Steuerberater für internationales Steuerrecht
Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung zum internationalen Steuerrecht spezialisiert. Bei der Gründung von Unternehmen in den USA schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:
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- Beratung zu Unternehmensformen in den USA
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Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:
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