Uruguay

Steuern in der "Schweiz Südamerikas"

Uruguay – Steuern südlich des Wendekreises des Steinbocks

Uruguay ist einer der kleinsten aber auch der wohlhabendsten Staaten Südamerikas. Zwar ist es wirtschaftlich vor allem durch Landwirtschaft, insbesondere durch Rinderzucht, geprägt, doch kommen immer mehr innovative Branchen ins Land und steigern das Wirtschaftswachstum. Dass dies erforderlich ist, hängt auch damit zusammen, weil Uruguay wirtschaftlich eng mit seinen Nachbarn Argentinien und Brasilien verflochten ist. Gerät dort die Wirtschaft ins Taumeln, hat dies auch auf Uruguay Auswirkungen. Darum hat Uruguay in der Vergangenheit sein Steuerrecht reformiert und diverse Anreize geschaffen, um ausländische Investoren ins Land zu holen. Schauen wir daher, wie man heute in Uruguay Steuern zahlt.

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In diesem Video erklären wir, worauf man beim Aufbau internationaler Steuerstrukturen unbedingt achten sollte.

Inhaltsverzeichnis


1. Steuern in Uruguay – Einleitung

Einst galt Argentinien als eines der reichsten Länder der Welt. Tatsächlich bedeutet der Name Argentina „die Silberne“. Doch die Zeiten, in denen in diesem südamerikanischen Staat noch Milch und Honig flossen, sind schon lange vorbei. Dafür hat sich in der jüngeren Vergangenheit ein kleiner Nachbar als fleißig wirtschaftend erwiesen. So gilt Uruguay unter Kennern mittlerweile als „Schweiz Südamerikas“. Sicher, als zweitkleinstes Land des Kontinents und einer sehr kleinen Bevölkerung von etwa drei Millionen Einwohnern mag man auf den ersten Blick gewisse Parallelen erkennen. Doch wird man in Uruguay ganz bestimmt den alpinen Charakter der echten Schweiz vermissen. In dieser Hinsicht ähnelt Uruguay mit seiner flachen Topographie und seiner Küste nämlich eher den Niederlanden als der Schweiz.

Für uns Steuerberater stellt sich aber viel mehr die Frage, wie es auf dem Gebiet der Steuern in Uruguay aussieht. Darum gehen wir dieser Frage nun einmal nach.

2. Allgemeine Informationen über Uruguay

2.1. Geographische Lage Uruguays

Uruguay, das einzige Land, das komplett südlich des Wendekreises des Steinbocks liegt, befindet sich auf der Südhalbkugel in einem Keil zwischen seinen beiden großen Brüdern Argentinien und Brasilien. Mit Paraguay im Westen besteht nämlich keine gemeinsame Grenze. Stattdessen formt hier der Fluss Uruguay die Staatsgrenze zu Argentinien. Diese setzt sich im Süden, jenseits des Zusammenflusses mit dem Paraná, im Río del la Plata, einem breiten, knapp 300 km langen, seichten Mündungstrichter, fort.

Im Unterschied zu Paraguay und Bolivien verfügt Uruguay somit über einen direkten Zugang zum Meer und somit zum Welthandel. Denn im Osten des Landes säumt der Atlantik die Küstenregion und lockt in der südäquatorialen Sommersaison viele einheimische und aus den Nachbarländern anreisende Touristen zu den Stränden und ins erfrischende Nass.

Der Rest des Landes ist hingegen ein ausgedehntes Flachland mit niedrigen Hügeln und viel Landwirtschaft, die in der Vergangenheit Stück um Stück der Pampa Land abnahm. Die größte Wirtschaftskraft entfaltet hingegen Montevideo, Hauptstadt und Bevölkerungszentrum von Uruguay. Außerdem ist Montevideo das wichtigste Logistikzentrum für den Umschlag der Importe und ganz besonders der Exporte Uruguays. Denn ein Großteil der landwirtschaftlichen Erzeugnisse werden im Hafen von Montevideo verschifft.

2.2. Geschichte Uruguays

Womit wir auch schon zur Geschichte des Landes kommen. Nur wenig weiß man über die Zeit vor Ankunft der ersten Europäer. Und was danach für die Geschichtsbücher erwähnenswert war, ist sicherlich kein Ruhmesblatt. Denn schon um die ersten spanischen Siedlungen auf dem Gebiet des heutigen Uruguay entbrannten Konflikte mit Portugal. Ebenso sieht man die Unterdrückung, Verfolgung und Vernichtung der indigenen Bevölkerung heute kritisch.

Aber auch die Machtkämpfe im Inneren nahmen mit der Zeit zu. Um so verständlicher ist es daher, dass Uruguay, genauer gesagt die Republik Östlich des Uruguay, wie die eigentliche Landesbezeichnung lautet, sich im anschließenden Prozess der Entkolonialisierung lange Zeit vergebens bemühte sich von seinen großen Nachbarn im Norden und Süden abzusetzen. Tatsächlich war es die Intervention und Vermittlung durch britische Diplomaten, die 1828 Argentinien und Brasilien dazu brachten, Uruguay als eigenständigen Staat anzuerkennen. Doch die Lage, die sowohl von äußeren Kräften als auch von Rivalitäten im Inneren bestimmt wurde, blieb noch über viele Jahrzehnte hinweg gelinde gesagt unruhig.

Dennoch nahm die Zuwanderung aus Europa im Laufe des 19. Jahrhunderts zu. Damit erhielt auch die Wirtschaft Aufwind. Insbesondere die landwirtschaftlichen Exporte stiegen deutlich an, sodass auch der Wohlstand langsam zunahm. Dies führte im Verlauf der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts zu weitreichenden Reformen und gesellschaftlichen Umwälzungen, die auch der Wirtschaft des kleinen Landes zu Gute kamen. Seitdem nennt man Uruguay auch die Schweiz Südamerikas.

Doch wirtschaftliche Krisen kamen und gingen, beutelten das Land, stellten es vor immense Herausforderungen. Beispielsweise führte die Wirtschaftskrise Argentiniens zu Beginn des 21. Jahrhunderts dazu, dass auch Uruguay, aufgrund seiner bedeutenden wirtschaftlichen Verbindungen zu Argentinien, in den Strudel der Entwicklungen im Nachbarland hineingeriet. Ähnlich sah es bei den Beziehungen zu Brasilien aus. Eine ebenfalls einschneidende Rolle spielte jüngst die Corona-Pandemie. Und trotzdem hatte es Uruguay bisher stets geschafft sich zumindest teilweise zu erholen.

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3. Steuern in Uruguay: allgemeine Bestimmungen des Steuerrechts

3.1. Uruguay erhebt Steuern nach dem Territorialitätsprinzip

Lange Zeit folgte Uruguay bei der Besteuerung dem Territorialitätsprinzip. Nach einer Steuerreform 2007 ist dies zwar immer noch so, doch haben mittlerweile auch Ausnahmeregelungen Einzug in das Steuerrecht Uruguays gehalten. Da dabei zwischen inländischen und ausländischen Steuerpflichtigen zu unterscheiden ist, müssen wir auch auf die Ansässigkeit näher eingehen.

3.2. Steuerpflicht in Uruguay

So gilt man als steuerlich in Uruguay ansässig, wenn man eines der folgenden Kriterien erfüllt:

  • Anwesenheit in Uruguay für mindestens 183 Tage
  • der Lebensmittelpunkt beziehungsweise der Mittelpunkt substantieller Interessen, somit auch ökonomischer, liegt in Uruguay
  • das Vorliegen von umfangreichen Investitionen in Uruguay, wobei für unterschiedliche Investitionsarten unterschiedliche Schwellenwerte gelten.

Weiterhin gilt bei Inlandsinvestitionen eine steuerliche Anwesenheit, wenn keine andere steuerliche Ansässigkeit im Ausland nachgewiesen werden kann, gleichzeitig aber eine der folgenden Bedingungen zutrifft:

  • das Vorliegen inländischer Vermögenswerte im Wert von 15 Millionen UI (Unidad Indexada, eine besondere, weil währungsfreie Geldeinheit, die an den Verbraucherpreisindex gekoppelt ist; ein UI entspricht derzeit etwa EUR 6; das bedeutet, dass 15 Millionen UI mit einem Wert von EUR 2,5 Millionen korrelieren)
  • 15 Millionen UI (etwa EUR 2,5 Mio.) als Investition in ein Unternehmen, das mindestens seit dem 1. Juli 2020 besteht und mindestens 15 Beschäftigungsplätze in Vollzeit geschaffen hat
  • 45 Millionen UI (etwa EUR 7,5 Mio.) investiert in ein Unternehmen, dass über das Investitionsgesetz direkt oder indirekt gefördert wird
  • bei Eigentum von Immobilien in Uruguay mit einem Gegenwert von mehr als 3,5 Millionen UI (gerundet etwa EUR 580.000), sofern die Eigentümer mindestens 60 Tage im Jahr im Inland verbringen.

3.3. Weitere allgemeine Bestimmungen

In Uruguay ist das Kalenderjahr allgemein als Veranlagungszeitraum maßgebend.

Arbeitgeber sind verpflichtet, Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen. Ebenso besteht für alle anderen Steuerpflichtigen die Pflicht zur monatlichen Steuervorauszahlung. All dies kommt uns aus Deutschland also recht bekannt vor.

Steueroasen-Ranking mit Highperformer Hennning

In diesem Video analysieren wir die Aussagen von Highperformer Henning zu Steueroasen und Steuervermeidungsstrategien.

4. Steuern in Uruguay: die Steuerarten im Einzelnen

4.1. Ertragsteuern

4.1.1. Einkommensteuer

Hier unterscheiden wir zwischen der Besteuerung von in Uruguay steuerlich ansässigen natürlichen Personen und solchen, die im Ausland steuerlich ansässig sind.

4.1.1.1. Einkommensteuer für im Inland Steuerpflichtige

Uruguay erhebt Steuern auf Einkommen von natürlichen Personen über ein gestaffeltes System. Dabei gilt allgemein ein Steuerfreibetrag von 475.440 UYU (ein Uruguayischer Peso entspricht derzeit etwa EUR 0,023). Der Freibetrag ist somit ähnlich hoch wie in Deutschland. Ab dieser Einkommensstufe steigt der Steuertarif progressiv an:

vonbisSteuersatz
UYU 475.440UYU 679.20010 %
UYU 679.200UYU 1.018.80015 %
UYU 1.018.800UYU 2.037.60024 %
UYU 2.037.600UYU 3.396.00025 %
UYU 3.396.000UYU 5.094.00027 %
UYU 5.094.000UYU 7.810.80031 %
über UYU 7.810.80036 %

Bemerkenswert am Steuerrecht Uruguays ist, dass es für Familienhaushalte mit Geringverdienern spezielle Regeln gibt. Je nach Art der vorliegenden geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse kommen andere Freibeträge und Eingangssteuersätze zur Anwendung.

Kapitaleinkünfte unterliegen in Uruguay ebenfalls der Besteuerung im Rahmen der Einkommensteuer. Darlehenszinsen, Zinsen auf Bankguthaben und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen zählen hierzu. Doch ist in den unterschiedlichen Fällen auch eine andere steuerliche Behandlung vorgesehen. So fällt etwa eine Steuer von pauschal 12 % an, wenn man Unternehmensanteile an einem Unternehmen in Uruguay veräußert. Dabei beträgt die Besteuerungsgrundlage nur 20 % entweder des realen Verkaufspreises oder, falls es keinen solchen gibt, des anzunehmenden Verkehrswerts.

Im Unterschied zum deutschen Steuerrecht fallen unter bestimmten Umständen sogar 7 % Einkommensteuer an, wenn eine Körperschaft Gewinne thesauriert. In diesem Fall findet die Besteuerung vier Jahre nach Erzielung des Gewinns statt.

Interessant ist auch eine weitere Regelung. Zinsen, die man aufgrund eines Darlehens von einer Kapitalgesellschaft erhält, die mindestens 90 % ihres Einkommens derart generiert, dass es keiner Körperschaftsteuer in Uruguay unterliegt, bleiben komplett steuerfrei.

4.1.1.2. Einkommensteuer für im Ausland steuerpflichtige Personen

In dieser Hinsicht nimmt man eine weitere Unterscheidung vor. Sollte eine im Ausland steuerlich ansässige Person in Uruguay ebenfalls Steuern auf ihr Einkommen zu zahlen haben und dabei in einer Steueroase ansässig sein, die keine oder nur geringe Steuern erhebt, dann fallen pauschal 25 % auf das in Uruguay erzielte Einkommen an. In allen anderen Fällen variiert der Steuersatz zwischen 7 % und 25 %. Wenig überraschend ist in solchen Fällen mit Auslandsbezug, dass eine Quellensteuer einzubehalten ist.

Eine derartige Besteuerung von im Ausland ansässigen Personen findet beispielsweise statt, wenn eine solche Person Dienstleistungen oder andere Leistungen an eine im Inland ansässige Körperschaft leistet. Das kann etwa bei der Übertragung von Rechten (unter anderem Bildrechte von Sportlern) oder die Nutzung anderer Rechte oder Gegenstände relevant sein. Auch Vermittlungsleistungen oder das Schalten von Werbung für ein körperschaftsteuerpflichtiges Unternehmen in Uruguay lösen eine solche Steuer aus.

Steuerliche Erleichterungen sind vorgesehen, wenn die Zahlungen ins Ausland weniger als 10 % des zu versteuernden Einkommens des inländischen Unternehmens beträgt, das diese Leistungen erhalten hat. Denn dann fallen nur auf 5 % des geforderten Betrags Steuern in Uruguay an – der Rest bleibt somit steuerfrei. Bei einer Zahlung in eine Steueroase rechnet man daher mit einem effektiven Steuersatz von 1,25 %.

4.1.1.3. Uruguays Liste der Steueroasen

Vor ein paar Zeilen haben wir bereits darauf hingewiesen, dass auch Uruguay steuerlich gegen Steueroasen vorgeht. Seit dem 01.01.2023 listet Uruguay all jene Staaten und Jurisdiktionen auf, die aus seiner Sicht entweder keine oder nur sehr geringe Steuern erheben. Grundlage hierfür ist die Resolution 2470/2022. Wir haben bereits auf einige steuerlichen Auswirkungen auf dem Gebiet der Einkommensteuer hingewiesen, aber, wie wir gleich zeigen werden, da ist noch mehr.

4.1.2. Körperschaftsteuer

In Uruguay zahlen sowohl im Inland etablierte Kapitalgesellschaften als auch Niederlassungen ausländischer Unternehmen Steuern auf ihr dort verortetes Einkommen. Einkommensbestandteile, die im Ausland entstanden sind, spielen bei der Körperschaftsbesteuerung in Uruguay hingegen keine Rolle; sie bleiben somit steuerfrei.

Der Steuersatz zur Körperschaftsteuer in Uruguay beträgt pauschal 25 %. Ein reduzierter Steuersatz von 12 % kommt bei einer Quellenbesteuerung von ausländischen Steuerpflichtigen zur Anwendung. Jedenfalls ist auch auf dem Gebiet der Körperschaftsteuer das Territorialitätsprinzip maßgebend.

Zur Berechnung des Einkommens ist auch in Uruguay auf Abschreibungen zu achten. Auf erworbene Firmenwerte findet allerdings keine Abschreibung statt. Die Kosten einer Startup-Gründung kann man hingegen innerhalb von drei bis fünf Jahren abschreiben (Wahlfreiheit).

Weiterhin besteht in Bezug auf die Verrechnung vortragsfähiger Verluste derzeit keine Einschränkung.

Erstaunlich großzügig zeigt sich Uruguays Steuergesetzgebung auch gegenüber Unternehmen, die lediglich im Ausland Handel treiben oder Dienstleistungen anbieten. Abgesehen von der Pflicht zur Einhaltung von Regelungen in Bezug auf internationale Verrechnungspreise, setzt man hierzu lediglich eine Steuer auf 3 % der angenommenen oder tatsächlich erzielten Gewinne an. Der effektive Steuersatz beträgt somit nur 0,75 %.

Zu den steuerpflichtigen Einkünften zählen allgemein auch Kapitaleinkünfte, also auch Zinsen und Lizenzeinnahmen. Handelt es sich jedoch um Dividenden von einheimischen Tochterunternehmen, so bleiben diese steuerfrei. Gleiches gilt im Prinzip auch für ausländische Tochterunternehmen, wenn diese keiner multinationalen Unternehmensgruppe angehören. Andernfalls unterliegen sie der Körperschaftsteuer in Uruguay, wenn keine der erforderlichen Substanzanforderungen erfüllt sind, die Uruguay neuerdings ebenfalls eingeführt hat.

Eine Ausnahme vom Territorialitätsprinzip sieht das uruguayische Steuerrecht vor, wenn gewisse Dienstleistungen im Ausland an einen Empfänger gerichtet sind, der im Inland aufgrund dieser Leistungen Einkommen generiert. In diesem Fall unterliegen die Zahlungen für diese Leistungen der Körperschaftsteuer im Wege einer Quellenbesteuerung.

4.1.3. Steuerliche Anreize für Unternehmen

Steuerliche Anreize für Investoren bietet Uruguay dadurch, indem dort ein Teil der Einkünfte von der Körperschaftsteuer befreit bleiben, wenn man sie reinvestiert. So kann man 40 % der Einkünfte vor Besteuerung bewahren, wenn man sie zur Anschaffung von landwirtschaftlichen Maschinen aufwendet. Gleiches gilt bei Investitionen in Industrieanlagen, den Ausbau von Fähigkeiten in der Telekommunikation und im digitalen Bereich, der Anschaffung von Fahrzeugen und in die Entwicklung touristischer Infrastruktur. Mit immerhin noch 20 % Steuerbefreiung der Erträge fördert Uruguay auch den Bau oder den Ausbau von Gebäuden in diesen Sektoren.

Dabei ist zu beachten, dass nur solche Kapitalgesellschaften diese Steuerbefreiungen erhalten können, wenn diese im unmittelbar vorangegangenen Geschäftsjahr ein Einkommen vorweisen konnten, das maximal zehn Millionen UI betrug. Von dieser Einschränkung sind lediglich Unternehmen der Gütertransportbranche ausgenommen.

4.1.4. Keine Organschaft-Strukturen für Konzerne in Uruguay

Eine weitere wichtige Besonderheit im Steuerrecht von Uruguay ist das Fehlen einer Entsprechung etwa zur deutschen Organschaft. Eine Gruppenbesteuerung ist auch insofern eher von geringer Bedeutung in Uruguay, weil Dividenden an Muttergesellschaften steuerfrei bleiben.

4.1.5. Andere Unternehmensteuern

Neben der Körperschaftsteuer existiert auch noch eine jährliche Vermögensabgabe in Uruguay. Sie betrifft sowohl Körperschaften als auch natürliche Personen, die unternehmerisch tätig sind. Dabei besteuert der Fiskus das Nettovermögen von Unternehmen im Inland. Durch Anwendung des Territorialitätsprinzips bleiben somit im Ausland gelegene oder genutzte Vermögenswerte unbeachtet.

Die Steuer beträgt in der Regel 1,5 %, steigt aber auf 3 % an, wenn sie Steuerpflichtige trifft, die in einer Jurisdiktion mit geringen Steuern ansässig sind. Allerdings ist bei dieser Vermögensabgabe auch die Körperschaftsteuer anrechenbar, wenn auch nur bis zu einem Limit von 1 % der Vermögensabgabe. Außerdem kann man eine Reihe an Kürzungen der Bemessungsgrundlage vornehmen. Hierbei sind diverse Schulden berücksichtigungsfähig.

Außerdem ist eine Abgabe bei Gründung einer Kapitalgesellschaft in Uruguay fällig. Dazu legen die Finanzbehörden jährlich einen fiktiven Basisbetrag fest, auf den dann eine Steuer von 1,5 % anfällt. 2023 betrug die Steuer UYU 48.608. Zu beachten ist, dass Kapitalgesellschaften diese Abgabe auch jährlich zu entrichten haben, allerdings mit einem Steuersatz von 0,75 %. Auch diese Steuer ist bei der zuvor genannten jährlichen Vermögensabgabe zumindest teilweise anrechenbar.

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4.2. Weitere Steuern in Uruguay

4.2.1. Umsatzsteuer und Verbrauchsteuern

In Uruguay zahlt man Steuern auf die Lieferung von Gütern und dem Erbringen von Dienstleistungen. Dies betrifft auch Importe sowie die Wertschöpfung im Immobilienbereich, also etwa den Bau von Gebäuden. Exporte bleiben, wie in den meisten anderen Ländern der Welt, in Uruguay als ausführende Nation vor der Umsatzbesteuerung verschont.

Die allgemeine Umsatzsteuer in Uruguay ist mit 22 % relativ hoch. Daneben gibt es noch einen ermäßigten Steuersatz von 10 %. Er gilt für Lebensmittel, Medikamente sowie medizinische Leistungen und Hotelübernachtungen. Auch beim allerersten Verkauf von Immobilien bleibt dieser steuerfrei, jeder weitere ist aber mit 22 % zu versteuern. Daneben existiert aber auch eine umsatzsteuerliche Befreiung von Milch, Printmedien und gewisse Finanzdienstleistungen. Was im landwirtschaftlich geprägten Uruguay ebenfalls kaum verwundern dürfte ist die umsatzsteuerliche Befreiung des Verkaufs von landwirtschaftlichen Maschinen.

Interessant ist auch eine Begünstigung von Lieferungen und Leistungen an Endverbraucher, wenn die Bezahlung hierbei elektronisch oder mittels Debit-Karten erfolgt. Liegt der Gegenwert bei höchstens UYU 23.000, beträgt der Steuersatz nur 18 %, ansonsten 20 %.

Weiterhin gibt es auf bestimmte Waren eine Verbrauchsteuer, die je nach Art der Ware variiert. So ist etwa für Treibstoffe, Schmiermittel und andere petrochemische Erzeugnisse mit einer Verbrauchsteuer bis zu 133 % zu rechnen. Auf alkoholische Getränke können, ja nach Alkoholgehalt, bis zu 80 % an Steuern anfallen und bei Tabak sind es immerhin noch bis zu 70 %.

4.2.2. Vermögensabgaben

4.2.2.1. Grundsteuer

Auf Immobilien fallen eine Reihe an Abgaben an. Dabei unterscheidet man zwischen solchen, die auf kommunaler Ebene erhoben werden, und solchen, die auf Basis nationaler Regelungen existieren. So erheben Kommunen Grundsteuer in der Größenordnung von 0,2 % bis 1,2 % des Immobilienwerts. Die nationale Finanzbehörde erhebt hingegen ein sogenanntes Schulgeld im Bereich zwischen 0,1 % bis 0,3 %. des Verkehrswerts. Von dieser Abgabe sind Immobilien in ländlichen Gebieten jedoch ausgenommen.

4.2.2.2. Grunderwerbsteuer

Auch der Transfer von Immobilien ist in Uruguay mit Steuern belegt. Bemerkenswert hierbei ist, dass sowohl die veräußernde als auch die erwerbende Partei steuerpflichtig sind. Allerdings gilt statt des aktuellen Immobilienwerts ein in einem staatlichen Register vermerkter Wert als Bemessungsgrundlage. Darauf fällt für Erwerber und Veräußerer jeweils eine Steuer von 2 % an. Handelt es sich jedoch um einen unentgeltlichen Erwerb, trägt allein der Erwerber die Steuerschuld, die dann logischerweise 4 % beträgt. Eine Ausnahme stellen hingegen Erwerbsvorgänge im Rahmen einer Erbschaft dar, bei denen der Steuersatz auf 3 % sinkt.

4.2.2.3. Keine Stempelsteuer in Uruguay

Abgesehen von dieser Grunderwerbsteuer ist keine weitere Besteuerung etwa durch Stempelsteuern in Uruguay vorgesehen. Dies gilt auch für die Übertragung von anderen Vermögenswerten.

4.2.2.4. Keine Erbschaftsteuer und keine Schenkungsteuer in Uruguay

Wenn man die Grunderwerbsteuer einmal außer Acht lässt, unterliegt die Übertragung von Vermögen im Wege einer Schenkung oder Erbschaft in Uruguay keinerlei Steuern.

Steuerfreistellung bei Immobilienvermietung im Ausland

In diesem Video erklären wir, wie man in Deutschland die Freistellung erreicht, wenn man im Ausland Immobilien vermietet.

5. Steuern in Uruguay – Fazit

Das Territorialitätsprinzip verleiht Uruguay eine gewisse Attraktivität im internationalen Vergleich der Steuern. Das hängt auch damit zusammen, dass sich Uruguay verpflichtet hat die auf Ebene der OECD geschlossenen Vereinbarungen mitzutragen. Schließlich ist eine Mitwirkung in diesem Rahmen für ein reines Exportland wie Uruguay durchaus essentiell. Dabei scheint es unerheblich zu sein, dass eine Vielzahl an steuerlichen Regelungen innovativ sind. Dies betrifft beispielsweise die Berücksichtigung der unteren Einkommensschichten, für die eigene steuerliche Gegebenheiten gelten.

Wenig verwunderlich ist außerdem, dass Uruguay in den letzten Jahren bemüht war die Anzahl seiner Doppelbesteuerungsabkommen deutlich zu erhöhen. Denn dies war ein Kriterium, um von der OECD-Liste unkooperativer Staaten getilgt zu werden. So bestehen derzeit derartige Abkommen unter anderem mit Deutschland, Liechtenstein, Malta und der Schweiz.

Außerdem ist für Uruguay ein solides Steuerrecht entscheidend, um sich gegen die Wirtschaftsstärke seiner größeren Nachbarn zu behaupten. Denn die Vergangenheit hat wiederholt gezeigt, wie wichtig dies in Anbetracht der wirtschaftlichen Abhängigkeit von Argentinien und Brasilien ist.

Zugute kommt Uruguay weiterhin, dass es sich mit seinen wichtigsten südamerikanischen Absatzmärkten im gemeinsamen Markt MERCOSUR zusammengeschlossen hat. Aber auch die Ausfuhr von Lebensmittelerzeugnissen nach China ist inzwischen zu einem weiteren wichtigen Standbein geworden. Daneben spielt jedoch auch der Handel mit der Europäischen Union eine bedeutende Rolle, insbesondere mit Deutschland.


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  3. Begleitung bei internationalen Verständigungsverfahren
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