Wegzugsteuer mit Stiftung in Liechtenstein vermeiden
GmbH-Gesellschafter können mit einer Stiftung in Liechtenstein die Wegzugsteuer in Deutschland vermeiden. Doch der Weg dahin erfordert eine ausgeklügelte Strategie. Denn die Übertragung der GmbH auf die Stiftung in Liechtenstein im Wege einer Schenkung oder Erbschaft löst in aller Regel selber eine Wegzugsbesteuerung aus. Mit einer Übertragung der GmbH auf eine deutsche Stiftung kann man diese aber vermeiden. Denn für Betriebsvermögen kann man einen großzügigen Verschonungsabschlag erhalten. Nach einer Sperrfrist von maximal sieben Jahren kann die deutsche Stiftung die GmbH an die Familienstiftung in Liechtenstein verkaufen. Hierbei fallen nach dem Körperschaftsteuerrecht keine Steuern an. Auch bei der Gewerbesteuer bleibt dies steuerfrei. Der Grund hierfür ist, dass die Stiftung weder ein gewerbliches Unternehmen ist noch ein Gewerbe betreibt.
Unser Video: Wegzugsteuer vermeiden? Stiftung in Liechtenstein!
In diesem Video erklären wir, wie man mit einer Stiftung in Liechtenstein steuerfrei ins Ausland zieht.
Inhaltsverzeichnis
1. Stiftung in Liechtenstein zur Vermeidung der Wegzugsteuer – Einleitung
Wer unsere Medienpräsenz aufmerksam verfolgt, weiß, dass wir der Familienstiftung in Liechtenstein schon manchen Beitrag gewidmet haben. Das liegt daran, dass sie eine Vielzahl an positiven Eigenschaften besitzt. Eine davon ist, dass man mit einer Stiftung in Liechtenstein die Wegzugsteuer in Deutschland vermeiden kann. Allerdings ist dies keineswegs ein einfaches Unterfangen. Deshalb wollen wir in diesem Beitrag detaillierter als bisher auf eine Gestaltung eingehen, die dies ermöglicht. Dabei ist das richtig spannend, denn es erwartet Sie ein Feuerwerk kreativer Gestaltungsideen, die auf alle steuerlichen Nebenerscheinungen eine Antwort parat hat. Denn am Ende der Gestaltung hat man als GmbH-Gesellschafter die eigene GmbH auf die Stiftung in Liechtenstein übertragen – steuerfrei (zumindest fast) – und, mit dem richtigen Setup, auch auf vielen anderen Ebenen erheblich Steuern gespart.
2. Stiftung in Liechtenstein errichten? Erstmal eine deutsche!
Wenn wir eine GmbH an eine Stiftung in Liechtenstein (oder in einem anderen Land) übertragen wollen, begegnen uns zahlreiche steuerliche Hürden. Insbesondere die Wegzugsteuer, die bei einer GmbH-Übertragung ins Ausland in Deutschland anfallen würde, wollen wir ja gerade mit unserem Gestaltungsmodell vermeiden.
Daher schalten wir als ersten Schritt im Rahmen unserer Steuergestaltung zur Vermeidung der Wegzugsteuer mittels einer Stiftung in Liechtenstein eine Stiftung in Deutschland dazwischen. Denn bei der Schenkung einer GmbH an eine deutsche Stiftung kann man nach §§ 13a und 13b ErbStG einen Verschonungsabschlag von bis zu 100 % auf die Schenkungsteuer beantragen. Dazu gibt es diverse Voraussetzungen. Wichtig hierbei ist insbesondere, dass die Stiftung die Anteile der GmbH über den gesamten Zeitraum der Sperrfrist behält. Bei einer Kürzung der Schenkungsteuer um 100 % beträgt die Sperrfrist sieben Jahre. Erst danach kann eine steuerfreie Übertragung der GmbH-Beteiligung erfolgen.
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3. Wegzugsteuer vermeiden: GmbH an Stiftung in Liechtenstein verkaufen
3.1. Steuerliche Regelungen zum GmbH-Verkauf
Gehen wir nun davon aus, dass wir als ehemalige GmbH-Gesellschafter die Übertragung der Unternehmensanteile auf die Stiftung in Deutschland erfolgreich vollzogen haben. Weiterhin haben wir die Sperrfrist eingehalten, sodass unsere Stiftung ihre Beteiligung nun ihrerseits übertragen kann, ohne dass nachträglich Schenkungsteuer anfällt. Inzwischen ermöglichte uns die Übertragung der GmbH-Anteile auch den Wegzug aus Deutschland. Wie geht es weiter mit unserer Steueroptimierung?
Dazu müssen wir wissen, dass nur die Übertragung einer GmbH im Wege einer Schenkung oder Erbschaft die Wegzugsbesteuerung auslöst. Ein Verkauf bleibt hingegen davon verschont. Also verkauft unsere deutsche Stiftung nun die GmbH-Anteile an die Stiftung in Liechtenstein, die wir inzwischen ebenfalls errichtet haben. Doch stellt sich hierbei zwangsläufig die Frage, ob der Verkauf deutscherseits Steuern auslöst. Und die Antwort lautet: prinzipiell ja. Aber…
Dadurch, dass eine Stiftung als juristische Person in Deutschland der Körperschaftsteuer unterliegt, gelten für sie die Vorschriften des § 8b KStG. In Absatz 2 dieser Norm räumt der Gesetzgeber einer Veräußerung von Unternehmensanteilen durch eine Körperschaft prinzipiell Steuerfreiheit ein. In Absatz 3 schränkt der Gesetzgeber diese Freiheit indirekt mit einer pauschalen Besteuerung von nicht abziehbaren Betriebsausgaben ein. Eine Stiftung ist aber eine Körperschaft, die in verschiedenen Hinsichten steuerlich einer natürlich Person gleichgestellt ist. Anders als eine GmbH, AG oder Genossenschaft kann sie zum Beispiel Immobilien nach Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist steuerfrei verkaufen. Und auch für unsere Betrachtungen hat diese semi-private Eigenschaft der Stiftung Vorteile. Denn eine Stiftung kennt als reine Verwaltungseinheit keine Betriebsausgaben. Also entfällt auch die zuvor genannte Pauschalbesteuerung in Höhe von 5 %.
Soweit im Körperschaftsteuerrecht. Doch auch bei der Gewerbesteuer muss man achtsam sein. Allerdings beglückt uns auch hier umfassende Steuerfreiheit. Schließlich ist die Stiftung kein Gewerbebetrieb sondern eine Körperschaft, die allein der Vermögensverwaltung dient. Auch auf dieser Ebene bleibt der Verkauf an die Stiftung in Liechtenstein somit steuerfrei – inklusive Wegzugsteuer.
3.2. Bedeutung der Kaufpreisforderung bei der deutschen Stiftung
Bleibt noch ein Aspekt, auf den wir eingehen müssen. Der Verkauf der GmbH an die Stiftung in Liechtenstein führt zu einer Kaufpreisforderung. Eine solche Forderung ist aber zu verzinsen. Auf diese Zinsen fällt in Deutschland wiederum Kapitalertragsteuer an.
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4. Steuervorteile der Stiftung in Liechtenstein ohne Wegzugsteuer genießen
Da wir nun unsere Zielstruktur erreicht haben, schauen wir nochmal, warum wir dieses Gestaltungsmodell präferieren. Denn einfach nur mittels Stiftung in Liechtenstein ohne Wegzugsteuer ins Ausland ziehen ist lediglich der Weg; das Ziel ist etwas anderes.
Das Ziel ist das Ausland. Genauer genommen sind es die steuerlichen Vorteile, die man gegenüber dem Hochsteuerland Deutschland im Ausland genießen kann. Viele GmbH-Gesellschafter und andere Unternehmer würden diese steuerliche Wahlfreiheit gerne nutzen. Zumindest in der EU locken einige Staaten mit herausragenden steuerlichen Vorteilen, etwa Malta oder Zypern. Sie wissen aber, dass der Wegzug als GmbH-Gesellschafter die Wegzugsteuer bedingt. Gerade bei sehr erfolgreichen Unternehmen führen die Regelungen zur Ermittlung der Wegzugsteuer zu einer zumindest gefühlt überproportional hohen Steuer. Kann man aber die Wegzugsteuer wie in dem hier vorgestellten Modell neutralisieren, dann kann man sich aussuchen, wo man Steuern zahlen möchte.
Steuern bei einer Familienstiftung in Liechtenstein
In diesem Video erklären wir, welcher vorteilhaften Besteuerung eine Familienstiftung in Liechtenstein unterliegt.
5. Fazit zur Wegzugsteuer und zur Stiftung in Liechtenstein
Wie Sie sehen, ist eine weitestgehend steuerfreie Übertragung einer GmbH auf eine Stiftung in Liechtenstein ohne Wegzugsteuer realisierbar. Ohne den steuerlichen Anker einer GmbH-Beteiligung sind ehemalige GmbH-Gesellschafter frei von der Auflage einer steuerlichen Entstrickung in Deutschland. Auf diese Weise hilft die Stiftung in Liechtenstein die Wegzugsteuer in Deutschland zu vermeiden.
Allerdings zeigt unser Modell auch, dass die Umsetzung einer solchen Gestaltung viel Zeit erfordert. Eine entsprechend lange Vorlaufphase ist somit einzuplanen. Daher eignet sich unser Gestaltungsmodell insbesondere für GmbH-Gesellschafter, die sich für ihren Altersabend vornehmen ins Ausland zu ziehen, ohne auf ihre GmbH und ihre (indirekten) Ausschüttungen verzichten zu müssen. Und vor allem: ohne Wegzugsteuer.
Dafür erhält man aber mehr, als nur dieses Privileg der Steuerbefreiung von einer oft zu Recht als unverhältnismäßig angesehenen oder gar gegen EU-Recht verstoßenden Steuer. Denn man vermeidet auch die Besteuerung, die am Ende eines jeden Gesellschafterdaseins entstehen würde, ganz gleich ob die Übertragung dabei in Form einer Erbschaft, einer Schenkung oder eines Verkaufs erfolgt. Außerdem kann man nun, da man im Ausland lebt und sich der deutschen Steuerpflicht entledigt hat, die Besteuerung der Zuwendungen der Stiftung in Liechtenstein optimieren. Also spricht gleich ein ganzes Bündel an Vorteilen für unser Gestaltungsmodell.
Deshalb sollten Sie sich bei Zeiten bei uns über die vielen Möglichkeiten zur Steuerreduktion informieren. Rufen Sie uns dazu doch gleich einmal an. Wir beraten und begeistern Sie gern.
Steuerberater für internationales Steuerrecht
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Internationales Steuerrecht – Privat
- Allgemeine Informationen zum Auswandern ins Ausland
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Stiftungen/Asset Protection/Vermögensnachfolge
- Empfehlungen zum Vermögensschutz mittels einer Familienstiftung in Liechtenstein
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