Wie Ärzte auch privat Steuern sparen können
Ärzte unterliegen als Unternehmer gewissen berufsrechtlichen Restriktionen, die ihnen bei der Steueroptimierung im Wege stehen. So können etwa Ärzte als Einzelpersonen keine GmbH gründen. Deshalb wollen wir nun einige Beispiele anführen, wie Ärzte zumindest privat Steuern sparen können. Dazu empfehlen wir einerseits die Familien-GbR für die Vermietung von Immobilien. Weiterhin weisen wir auf die besonderen Steuervorteile hin, die denkmalgeschützte Immobilien bieten. Andererseits sind für Ärzte möglicherweise auch Familienstiftungen von Interesse. So kann man etwa mit einer Familienstiftung die Vermietung von kostspieligen Geräten an die eigene Praxis vornehmen und Steuern sparen. Ein besonderes Augenmerk haben wir bei unseren vorgestellten Gestaltungsempfehlungen auf die Vermögensnachfolge gerichtet. Denn auch hierbei besteht beträchtliches Steuersparpotential.
Unser Video:
Welche Steuersparpotentiale haben Ärzte?
In diesem Video erklären wir, wie insbesondere Ärzte beruflich und privat Steuern sparen können.
Inhaltsverzeichnis
1. Wie Ärzte privat Steuern sparen können – Einleitung
Ärzte gehören zu einer Berufsgruppe, deren Vertreter oft ein hohes Einkommen erzielen. Zwar haben sie darauf auch Steuern mit dem Spitzensteuersatz zu zahlen, doch oft bleibt am Ende trotzdem noch mehr, als für einen gehobenen Lebensstandard erforderlich ist, übrig. Darum ist es kein Wunder, wenn Ärzte ihre Überschüsse in weitere Wertanlagen investieren und kontinuierlich Vermögen aufbauen.
Wenn Ärzte aber schon bei der Besteuerung ihrer beruflichen Einkünfte kaum Möglichkeiten haben, um Steuern zu sparen, sollten sie doch wenigstens auf ihre anderen privaten Einkünfte möglichst wenig Steuern zahlen müssen. Schließlich sind sie, was ihre unternehmerischen Einkünfte betrifft, schon durch die Einschränkungen, die ihnen das Berufsrecht bei der Ausgestaltung ihrer unternehmerischen Rechtsform auferlegt, benachteiligt. Erleichtern wir ihnen also in dieser Hinsicht das Leben. Deshalb zeigen wir in diesem Artikel, wie Ärzte privat Steuern sparen können.
2. Wie Ärzte privat Steuern sparen: zwei Hauptaspekte
Um den Umfang dieser Einführung in die Besteuerung anderer als der freiberuflichen Einkünfte von Ärzten zu optimieren, heben wir zwei Bereiche besonders hervor.
Einerseits soll es in unserem Artikel um Gestaltungen rund um die Besteuerung von Immobilien gehen. Denn mit einem Monatseinkommen von mehreren Tausend Euro brutto ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sich Ärzte für den Erwerb von Immobilien interessieren. Naturgemäß genießt dabei das Eigenheim Priorität. Wenn eine solche Privatimmobilie aber bereits vorhanden ist, folgen oft weitere, die Ärzte dann vermieten.
Andererseits möchten wir die Aufmerksamkeit unserer Leser auf die vielen Vorteile einer Familienstiftung richten. Denn eine Familienstiftung kann über einige steuerliche Vorteile hinaus auch auf andere Fragen die perfekte Lösung oder Ergänzung sein. Selbst im Hinblick auf die Vermietung von Immobilien offenbaren sich dabei besondere Chancen.
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3. 2 Tipps für Ärzte, die mit Immobilien Steuern sparen möchten
Beginnen wir mit dem für viele Menschen vertrauteren Thema, nämlich der Vermietung von Immobilien. Dabei stellt sich gleich zu Anfang die Frage, ob man gewerbliche Immobilien in die Betrachtungen mit einschließen möchte, oder, ob man Wohnimmobilien bevorzugt. Schließlich bedarf es zum Teil spezieller Kenntnisse, wenn man eine gewerbliche Immobilie vermietet. Weiterhin geht die gewerbliche Vermietung meist mit umsatzsteuerlichen Aspekten einher. Da Ärzte aber selten über viel Zeit verfügen, könnte die Umsatzbesteuerung als Nebenfaktor zur Vermietung sicherlich einen erheblichen zeitlichen Mehraufwand bedeuten, den sich Ärzte dann wohl eher ersparen möchten. Selbst wenn sie die Finanzbuchhaltung ihren Steuerberatern überlassen, so müssen sie sich doch zumindest eingangs über die vielfältigen Bedingungen rund um die Umsatzsteuer bei der Vermietung gewerblicher Immobilien informieren. Doch muss man im Voraus sorgfältig abwägen, denn auch gewerbliche Immobilien haben ihre steuerlichen Reize.
Viel leichter haben es Ärzte hingegen mit der Vermietung von Wohnimmobilien. Da hierbei keine Umsatzsteuer anfällt, bleibt nur die Besteuerung der Mieteinkünfte im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer. Deshalb blicken wir nun auf einige ausgewählte Möglichkeiten, mit denen Ärzte privat Steuern sparen können, wenn sie Wohnimmobilien vermieten.
3.1. Tipp 1: Steuern sparen für Ärzte mit einer Familien-GbR
Dazu bietet sich einerseits die Gründung einer Familien-GbR an. Wenn Ärzte bereits über einen bestimmten Immobilienbestand in ihrem Vermögen verfügen, dann ist dies ein günstiger Ansatz, um einerseits steuerlich von einem erhöhten Abschreibungsvolumen zu profitieren, andererseits aber auch, um die Vermögensnachfolge zu optimieren. Dazu gründen sie zunächst eine Familien-GbR. Der Vorteil hierbei ist, dass dies praktisch formlos und somit sehr rasch möglich ist. Mitgesellschafter sind einerseits die Eltern, andererseits aber auch ihre Kinder. Anschließend verkaufen die Eltern ihre Immobilien an die Familien-GbR. Im Gegenzug erhalten sie statt der Auszahlung des möglichst hohen, aber realistischen Kaufpreises eine Kaufpreisforderung. Man kann dies auch als eine Art Darlehen betrachten. Dieser verursacht tatsächlich auch Zinskosten, die die Familien-GbR zu tragen hat. Außerdem tilgt die Familien-GbR mit ihren Mieteinnahmen diese Kaufpreisforderung laufend.
Der Steuervorteil liegt nun darin, dass die Eltern die Tilgungszahlungen steuerfrei erhalten. Außerdem gilt für die Eltern, dass sie statt dem Spitzensteuersatz von 42 % auf ihre Mieteinkünfte nun nur noch 25 % Kapitalertragsteuer auf ihre Zinsen zahlen müssen. Die Gesellschafter der Familien-GbR profitieren hingegen von der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Zinskosten sowie von der Abschreibung. Letztere ist durch den Verkauf der Immobilien sogar besonders vorteilhaft, weil sich jetzt die Höhe der Abschreibung nach den aktuell gestiegenen Immobilienwerten richtet, die man im Kaufpreis selbstverständlich berücksichtigt.
Fast schon als bloßen Nebeneffekt kann man dabei die erbschaft- und schenkungsteuerfreie Übertragung des Immobilienvermögens auf die eigenen Kinder auffassen. Auch hierbei spart man später Steuern.
3.2. Tipp 2: Steuern sparen für Ärzte mit denkmalgeschützten Immobilien
Das zweite Steuergestaltungsmodell, das wir Ärzten, die Immobilien zu erwerben beabsichtigen, empfehlen möchten, rückt denkmalgeschützte Immobilien in den Fokus des Interesses. Denn denkmalgeschützte Immobilien haben den Vorteil, dass sie steuerlich stark subventioniert sind. Zwar muss man dabei eine Reihe besonderer Auflagen im Hinblick auf die Erhaltung des Baudenkmals erfüllen, aber das ist oftmals ohnehin eine wesentliche Intention von Personen, die sich für solche altehrwürdigen oder auf andere Weise besonderen Gebäude interessieren. Außerdem lässt sich dies dann auch bei der Festlegung der Miete finanziell vorteilhaft ansetzen. Der Steuervorteil ist jedoch in der deutlich erhöhten Abschreibung begründet. Dadurch kann man sich den Kaufpreis sowie eventuelle Baumaßnahmen über die eingesparte Steuern vom Staat schneller zurückholen. Folglich ist der Erwerb der nächsten Immobilie deutlich schneller realisierbar, als bei gewöhnlichen Immobilien.
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4. 2 Tipps für Ärzte durch Nutzung von Familienstiftungen
Den zweiten Teil unserer Empfehlungen haben wir dem Themenkomplex Familienstiftung reserviert. Gewiss, Stiftungen sind in Deutschland in erster Linie in ihrer gemeinnützigen Form bekannt. Daneben gibt es aber auch die Familienstiftung, die für die Bedürfnisse von im Voraus genau bestimmten Personen sorgen sollen, meist also den Familienangehörigen der Stifter. Dies wollen auch wir nun nutzen.
4.1. Tipp 1: Familienstiftung vermietet Immobilien
Zunächst können wir die Gestaltung, die wir vorhin mit der Familien-GbR vorgestellt haben, auch mit einer Familienstiftung duplizieren. Anstelle der Familien-GbR tritt hier also die Familienstiftung. Auf diese Weise kann man sowohl Steuern sparen, indem man Vermietungseinkünfte in steuerlich vorteilhaftere Zinseinkünfte umwandelt, als auch über die Tilgung regelmäßige steuerfreie Erträge erhalten.
Doch auch hier steht die steueroptimierte Vermögensnachfolge an erster Stelle. Denn eine Stiftung ist ein zweckgebundenes, verselbständigtes Vermögen, dass keine Eigentümer kennt. Daher fällt auf sie keine Erbschaftsteuer an, denn eine Stiftung ist auf Dauer und somit generationenübergreifend ausgelegt. Deshalb hat der Gesetzgeber in Deutschland eine Erbersatzsteuer eingeführt, die alle 30 Jahre zu einer Besteuerung des Vermögens von Stiftungen führt. Darum empfehlen wir zur Vermeidung der Erbersatzsteuer eine Familienstiftung in Liechtenstein zu errichten. Denn dort ist eine Erbersatzsteuer oder eine vergleichbare Steuer unbekannt.
4.2. Tipp 2: Familienstiftung vermietet Geräte und andere Wirtschaftsgüter an die Praxis
Noch interessanter für Ärzte, die mit einer Familienstiftung Steuern sparen möchten, ist der Erwerb aller Wirtschaftsgüter der eigenen Praxis. Diese vermietet sie dann an die Praxis und erhält dafür entsprechend hohe Mietzahlungen. Der Vorteil hierbei ist einerseits, dass die Miete den steuerpflichtigen Gewinn der Praxis reduziert, sodass Ärzte hierdurch privat bei ihren Steuern sparen können. Andererseits kann die Familienstiftung auch hier wieder Abschreibungen vornehmen, um ihren eigenen Gewinn, und damit auch ihre Steuern, zu optimieren. Das ist insbesondere bei kostspieligen Geräten, wie etwa bei Computertomographen oder der Ausstattung von Augenärzten, besonders interessant.
Außerdem kann man neben der Vermietung der Praxiseinrichtung auch Autos über die Familienstiftung erwerben und an die Ärzte privat vermieten, denn auch das hilft Steuern sparen. Und zwar, weil nämlich ein Auto einerseits wiederum Abschreibungsvolumen generiert, andererseits als Gegenstand des täglichen Gebrauchs jederzeit steuerfrei verkauft werden kann. Letzteres bedeutet, dass jeglicher Gewinn aus dem Verkauf des Autos für die Familienstiftung steuerfrei bleibt. Also bietet sich dieses Gestaltungsmodell besonders für hochwertige Autos an, deren Wert, dem Trend entgegen, zu- statt abnimmt.
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5. Wie Ärzte privat Steuern sparen können – Fazit
Selbstverständlich gibt es neben den hier vorgestellten Empfehlungen auch noch viele weitere, die gerade für Ärzte, die privat Steuern sparen möchten, von Interesse sein dürften. Zum Beispiel könnte man hier Überlegungen mit einfließen lassen, wie sich die Gestaltung mit der Familienstiftung um eine Kapitalgesellschaft erweitern ließe. Jedenfalls steht Ärzten auf privater Ebene eine deutlich breitere Auswahl an steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung, als auf unternehmerischer Ebene. Und diese Möglichkeiten sollten sie daher auch entsprechend nutzen.
Wenn also auch Sie eine speziell auf Ärzte ausgerichtete Steuerberatung wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen ein umfassendes Konzept, mit dem Aie Ihre Steuern optimieren können, gleichzeitig aber auch für Ihre Familie generationenübergreifend Vorsorge treffen. Finden Sie den richtigen Weg, indem Sie den ersten Schritt tun: rufen Sie uns an!
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