Wie die Digitalisierung Erleichterungen beim OSS-Verfahren schafft
Die Digitalisierung hat alle Bereiche der Wirtschaft in Deutschland erreicht und durchdrungen. So ist es auch kein Wunder, dass sie auch in der Steuerberatungsbranche zu einem unverzichtbaren Bestandteil unserer täglichen Arbeit geworden ist. In kaum einem anderen Zusammenhang als beim OSS-Verfahren zur Anmeldung der Umsatzsteuern in anderen EU-Mitgliedsstaaten ist dies offenkundiger. Deshalb erläutern wir in diesem Beitrag exemplarisch anhand der Digitalisierung zum OSS-Verfahren, wie sich dieser Aspekt auf unsere Arbeit zum Vorteil unserer Mandanten auswirkt.
Unser Video:
Digitalisierung zum OSS Verfahren
In diesem Video erklären wir, welche Möglichkeiten die Digitalisierung in der Finanzbuchhaltung im Hinblick auf das OSS Verfahren eröffnet.
Inhaltsverzeichnis
1. Digitalisierung zum OSS-Verfahren – Einleitung
Heute lesen Sie einen Artikel, bei dem es um moderne Arbeitsweisen geht. Denn heutzutage verschwinden immer mehr klassische Berufe und machen anderen Platz, die fortan an Bedeutung gewinnen. Selbstverständlich gab es schon immer einen gewissen Wandel in der Arbeits- und Berufswelt. Dennoch ist der Wandel in unserer Zeit so vielschichtig, tiefgreifend und umfassend, wie noch nie zuvor. Dies gilt zumindest zum Teil auch für die klassischen Steuerberatungsberufe.
Abgesehen von der Gestaltungsberatung ist die Finanzbuchhaltung in dieser Branche von massiven Veränderungen geprägt. Aus der einfachen Erfassung steuerlich relevanter Sachverhalte ist in den letzten Jahren immer mehr ein Datenmanagement geworden. Statt also Daten zu erfassen, steuert man die Datenerfassung. Auf diese Weise steigern Steuerberatungskanzleien ihre Effizienz und Leistungsfähigkeit immer weiter. Gleichzeitig können sie die damit verbundenen Kosten optimieren.
Dabei müssen wir uns klar machen, dass diese stille, weil öffentlich weitestgehend unbemerkt voranschreitende Revolution praktisch in unsere gesamte Wirtschaft hineinreicht. Und da unsere Wirtschaft ganz stark international ausgerichtet ist, fließen auch ausländische Einflüsse in unsere Finanzbuchhaltung mit ein. Darum soll dieser Beitrag einmal beleuchten, welche positiven Auswirkungen die Digitalisierung der Finanzbuchhaltung im Hinblick auf die grenzüberschreitende Umsatzbesteuerung zeigt, insbesondere auf das OSS-Verfahren, das innerhalb der EU maßgebend ist.
2. Digitalisierung zum OSS-Verfahren bei JUHN Partner
Klar, dass die Digitalisierung auch in unserer eigenen laufenden Steuerberatung einen sehr hohen Stellenwert einnimmt. Denn auch wir erkennen, dass die Digitalisierung einen wesentlichen Beitrag zur zeitgemäßen Bearbeitung unserer Mandate leistet. Mehr noch, sie ist unverzichtbar geworden. Deshalb steht dieser Beitrag eben auch als Beispiel für unseren Service. Dennoch soll dies kein Loblied auf unsere Leistungen sein, zumindest kein so offensichtliches. Vielmehr berichten wir hier über einen allgemeinen Trend in unserer Branche, der sonst nur wenig Aufmerksamkeit auf sich zieht, aber für die Prozesse, die zur korrekten Umsatzbesteuerung führen, immer wichtiger wird.
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3. Das OSS-Verfahren – Zweck der Digitalisierung
Da nun die Digitalisierung kein Selbstzweck ist, gehen wir jetzt auf den konkreten Nutzen ein, den uns die Digitalisierung ermöglichen soll. Dazu haben wir uns ein Beispiel aus der Warenwirtschaft ausgesucht.
3.1. Kriterium 1 zum OSS-Verfahren: Lieferungen im Inland oder Ausland
Wenn ein Onlinegeschäft seine Waren verkauft, dann sind für umsatzsteuerliche Belange zunächst zwei Sachverhalte zu unterscheiden. Entweder die Kunden erwarten die Lieferung an einen Standort im Inland oder im Ausland. Bei einer Lieferung ins Ausland unterscheidet man weiterhin zwischen einer Lieferung innerhalb oder außerhalb der EU beziehungsweise des EWR. Für Lieferungen innerhalb der EU ist die EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie maßgebend.
3.2. Kriterium 1 zum OSS-Verfahren: Unterscheidung nach der Art der Empfänger
Eine weitere Unterscheidung bei derartigen Lieferungen besteht in der Art der Leistungsempfänger. Handelt es sich hierbei um andere Unternehmer, spricht man von B2B-Geschhäften (B2B ist die Abkürzung für business to business). Dem hingegen bezeichnet die Abkürzung B2C Lieferungen an Endkunden (business to customer). Diese Unterscheidung ist deshalb umsatzsteuerlich relevant, weil bei B2B-Geschäften im Grunde keine Umsatzsteuer anfällt, denn die Empfänger würden die vorgesehene Umsatzsteuer ja ohnehin als Vorsteuer erstattet bekommen. Bei Endkunden ist dies aber regelmäßig ausgeschlossen.
Wenn wir nun die beiden Felder ganzheitlich betrachten, erkennen wir, dass bei B2C-Vorgängen, die innerhalb der EU oder des EWR stattfinden, die Umsatzsteuer des jeweiligen Landes, in denen die Abnehmer die Leistung empfangen, einzubehalten ist. Dabei schildern wir diesen Vorgang hier stark verallgemeinernd, denn ebenso wie in Deutschland für unterschiedliche Warenarten verschiedene Umsatzsteuersätze gelten, ist dies auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten der Fall.
3.3. Wo die Digitalisierung zum OSS-Verfahren bei der Finanzbuchhaltung ansetzt
Nun ist es aber so, dass man früher diese Datensätze getrennt behandelt hatte. Entweder konnte man unterscheiden, ob ein B2B- oder ein B2C-Vorgang vorliegt oder in welches Land die Ware geliefert werden sollte. Die Digitalisierung ermöglicht uns jetzt aber, dass wir beide Kriterien gemeinsam berücksichtigen können. Schon bei der Bestellung ordnen Onlinehändler also den landesspezifisch korrekten Umsatzsteuersatz der Lieferung zu und buchen nun die Umsatzsteuer automatisch in der vorgeschriebenen Höhe.
Diese Datensätze sind wiederum für unsere Arbeit im Rahmen der Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen wichtig. Wenn wir also mittels Digitalisierung zu jedem Umsatz stets die erforderlichen Daten automatisch abrufen können, ohne dass wir dies jedes Mal einzeln überprüfen müssen, dann spart dies enorm viel Zeit. Außerdem kann es dazu beitragen, Flüchtigkeitsfehler zu vermeiden. Den größten Nutzen, den die Digitalisierung gerade im Zusammenhang mit dem OSS-Verfahren bietet, ist, dass die erforderlichen Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) automatisch erstellt werden können. Die manuelle Bearbeitung dieser vorgeschriebenen Meldungen würde nämlich einen enormen Aufwand bedeuten, wenn sie ohne die Unterstützung durch die Digitalisierung erfolgen müssten.
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4. Fazit zur Digitalisierung beim OSS-Verfahren
Ganz offensichtlich ist die Digitalisierung im Bereich Finanzbuchhaltung entscheidend, um die stetig anwachsende Datenflut, die zur Bearbeitung erforderlich ist, zu managen. Dabei stellt immer öfter der digitale Austausch mit den Mandanten die Weichen, die zu einer effizienten und weitestgehend fehlerfreien Erfassung der Daten führen.
Aber auch in der internen Bearbeitung zum OSS-Verfahren stützen wir uns auf die Unterstützungsmöglichkeiten, die uns die Digitalisierung bietet. Denn ohne die Digitalisierung im Bereich der Finanzbuchhaltung würde das OSS-Verfahren mit Sicherheit weit aufwändiger ausfallen. Ja es ist sogar fraglich, ob die EU-Mitgliedsstaaten das OSS-Verfahren eingeführt hätten, wenn es an der hierfür erforderlichen Digitalisierung gemangelt hätte. Denn schon in der Vergangenheit hat die Vorbereitung auf die Umsetzung dieser europaweit einheitlichen Umsatzsteuerregelung zu Verzögerungen bei ihrer Einführung geführt. Es mag zwar sein, dass dabei andere Umstände eine gewichtigere Rolle gespielt haben. Insbesondere die Corona-Pandemie sei hierzu erwähnt. Dennoch scheint dieses Vorhaben nur durch eine möglichst breit umgesetzte Digitalisierung in der Steuerberatungsbranche möglich geworden zu sein.
Als digitale DATEV-Kanzlei 2023 sind wir schon seit Jahren darauf spezialisiert, die Möglichkeiten der Digitalisierung zur Erleichterung und somit zur Effizienzsteigerung in unsere Arbeitsabläufe zu integrieren. Daher gehört es zu unseren vornehmlichen Aufgaben, unsere Neumandanten stets von den Vorteilen der Digitalisierung zu überzeugen. Dazu zählt beispielsweise die Einrichtung digitaler Schnittstellen, wie etwa DATEV Unternehmen Online.
Wenn also auch Sie sich von den Vorteilen einer digitalen Kooperation mit einer modernen und zum Wohle ihrer Mandanten effizienzoptimierten Kanzlei überzeugen lassen möchten, dann kontaktieren Sie uns jetzt. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, sodass wir Ihnen einen persönlichen Termin reservieren können. Wir freuen uns darauf, auch Ihnen die Vorzüge der Digitalisierung zu offerieren.
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- Erstellung und Übermittlung aller erforderlichen Datensätze im Rahmen des OSS-Verfahrens
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