Influencer: Ihre Persönlichkeitsrechte sind bei ihren Steuern relevant
Influencer generieren auf unterschiedliche Weisen über ihre Internetpräsenz Einkünfte. Dabei steht ein gewerblicher Betrieb von Influencern ganz stark mit ihrer Persönlichkeit zusammen. Also stellen ihre Persönlichkeitsrechte, die sie zum Betrieb ihres Gewerbes einsetzen, ein Wirtschaftsgut dar. Daher ist die Frage, ob Influencer ihre Persönlichkeitsrechte bei der Steuer ansetzen können, von steuerrechtlicher Bedeutung. Tatsächlich stellt ein neues Urteil des BFH zur Frage der Kommerzialisierung von Persönlichkeitsrechten ganz allgemein fest, dass Persönlichkeitsrechte von steuerlicher Relevanz sind. Demnach sind Persönlichkeitsrechte, die einem kommerziellen Zweck dienen, sogar unbedingt in ein gewerbliches Unternehmen einzulegen. Außerdem steht ihnen mitunter auch ein bedeutender Wert zu. Entsprechend schreiben Influencer den Wert ihrer Persönlichkeitsrechte bei der Berechnung der Steuer regulär ab. Dies kann eine erhebliche Minderung der Steuer bewirken.
Warum zahlen Influencer weniger Steuern? Aktuelles BFH-Urteil
In diesem Video erklären wir, wieso Influencer ihre Persönlichkeitsrechte in ihr Unternehmen einlegen, bewerten und steuerlich abschreiben dürfen.
1. Influencer – Persönlichkeitsrechte und Steuer
Wie alle Steuerpflichtigen in Deutschland versteuern auch Influencer ihre Einkünfte. Allerdings haben viele Influencer ihre Tätigkeit zunächst lediglich als Liebhaberei begonnen. Doch sobald eine solche Tätigkeit mit einer Gewinnerzielungsabsicht verbunden ist, stellt sie in der Regel eine gewerbliche Tätigkeit dar.
Dabei ist zu klären, mit welchen Wirtschaftsgütern ein Influencer sein Gewerbe betreibt. So ist wohl mindestens eine technische Ausstattung zur Aufnahme der Videos erforderlich. Allerdings stellen auch die Social Media Accounts Wirtschaftsgüter dar. Schließlich geht es ja auch um die mediale Reichweite eines Influencers im Internet. Diese kann man insbesondere an der Anzahl der Abonnenten auf den entsprechenden Kanälen ablesen. Darüber hinaus spielt aber auch die Person selbst ein Rolle. Indem sich ein Influencer vor die Kamera stellt, vermarktet er sich selbst. Dazu setzt er seine Persönlichkeitsrechte ein.
Also überlegen wir uns nun, auf welche Weise die Persönlichkeitsrechte bei der Steuer der Influencer Einfluss nehmen.
2. Influencer & Steuern – Persönlichkeitsrechte sind Wirtschaftsgüter
Wie wir einleitend vorausschickten, errichten Influencer ihre Unternehmen auf einem Fundament von materiellen sowie insbesondere von immateriellen Wirtschaftsgütern. Zu letzterer Kategorie gehören selbstverständlich die Social Media Accounts mit ihren Abonnenten. Doch auch die Persönlichkeitsrechte von Influencern gehören hierzu. Schließlich zählt zu einem sehr großen Anteil am Erfolg eines Influencers auch seine Bekanntheit. Und die ist untrennbar mit dem Namen des Influencers verbunden. Denn der gute Name hatte schon seit jeher eine enorme Bedeutung bei der Vermarktung. Weiterhin ist aber ein Name gerade bei visuellen Medien nur in Verbindung mit der Möglichkeit zur Wiedererkennung von Bedeutung.
Deshalb mag man auf den ersten Blick betrachtet die Persönlichkeitsrechte am Namen sowie Bild- und Tonrechte als Einheit auffassen. Doch bei der Frage, wie man diese Persönlichkeitsrechte der Influencer im Hinblick auf ihre Steuer bewerten soll, ist die Antwort eine andere. Denn Namensrechte, Bildrechte und Tonrechte stellen tatsächlich einzelne Wirtschaftsgüter dar; ein jedes mit seinem eigenen Wert.
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3. Influencer & Steuern – Persönlichkeitsrechte in Unternehmen einlegen
Also stellen wir fest, dass Persönlichkeitsrechte von Influencern, die gewerblich tätig sind, Wirtschaftsgüter darstellen. Um genau zu sein, stellen sie sogar notwendiges Betriebsvermögen dar. Als solches sind Persönlichkeitsrechte folglich ebenfalls Bestandteil des Gewerbebetriebs, so, wie eine Kamera, ein Stativ oder eine Lampe auch. Doch wie kommen die Persönlichkeitsrechte nun in das Unternehmen?
Wie alle materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter, die zum notwendigen Betriebsvermögen gehören, legt ein Influencer mit Aufnahme seines Gewerbes seine Persönlichkeitsrechte steuerneutral in sein Unternehmen ein. Dazu bucht ein Influencer den Wert der einzelnen Wirtschaftsgüter in die Eröffnungsbilanz seines Unternehmens. Aber auch Influencer, die ihren Gewinn über eine Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, können den Wert ihrer in ihr Unternehmen eingelegten Persönlichkeitsrechte bei der Steuer berücksichtigen. Zwar gilt ein Aktivierungsverbot für immaterielle Wirtschaftsgüter gemäß § 5 Absatz 2 EStG. Weil jedoch die Werte der Persönlichkeitsrechte bereits vor dem Beginn des Gewerbebetriebs im Privatvermögen der Influencer entstanden sind, ist das Aktivierungsverbot hierbei ohne Belang.
So kommen die Persönlichkeitsrechte der Influencer in die Eröffnungsbilanz ihrer Unternehmen. Dort kann man dann ebenfalls klar unterscheiden, welchen Wert dem Namensrecht oder dem Bildrecht zukommt. Außerdem kann man auf dieser Basis auch die zukünftige Wertentwicklung dieser Wirtschaftsgüter verfolgen. Und damit kommen wir auch schon zum nächsten Punkt.
4. Einfluss auf die Steuer – Influencer schreiben Persönlichkeitsrechte ab
Somit kommen wir zu der Stelle, an der die Persönlichkeitsrechte der Influencer auf die Höhe ihrer Steuer einwirken. Denn wie andere Wirtschaftsgüter auch, so unterliegen auch Persönlichkeitsrechte einer laufenden Abschreibung. Die Abschreibung der Werte der Persönlichkeitsrechte der Influencer mindert auf diese Weise ihren Gewinn und folglich auch ihre Steuer. Dabei gilt, dass die Werte, mit denen man die Persönlichkeitsrechte von Influencern bewertet, sowie der Zeitraum, über den die Abschreibung erfolgt, den jährlichen Betrag bestimmen, mit dem die Abschreibung den steuerpflichtigen Gewinn reduzieren. Und da die Persönlichkeitsrechte von Influencern in der Regel ihr größtes Kapital darstellen, reduzieren die Abschreibungen hierauf den Gewinn oftmals beträchtlich.
5. BFH bestätigt: Persönlichkeitsrechte beeinflussen Steuer der Influencer
Zum Schluss kommt noch der beste Punkt. Denn sogar der Bundesfinanzhof (BFH) hat als oberste Gerichtsbarkeit zu steuerlichen Fragen in dieser Hinsicht 2019 ein Urteil gesprochen (Urteil vom 12.06.2019 Aktenzeichen X R 20/17). Und zwar ist es ein für Influencer sehr vorteilhaftes Urteil, wenn auch andere Gewerbetreibende ebenfalls davon profitieren. Darin vertritt der BFH tatsächlich ganz allgemein die rechtsverbindliche Ansicht, dass Persönlichkeitsrechte, die einem kommerziellen Zweck dienen, Wirtschaftsgüter darstellen. Außerdem fordern die Richter in ihrem Urteil, dass Unternehmer solche Persönlichkeitsrechte als immaterielle Wirtschaftsgüter bei der Gründung als notwendiges Betriebsvermögen in ihr Unternehmen einlegen. Weiterhin gehen sie davon aus, dass solchen Persönlichkeitsrechten durchaus auch ein erheblicher Wert zukommen kann. Schließlich bestätigen sie ebenfalls, dass diese immateriellen Wirtschaftsgüter ganz regulär der Abschreibung unterliegen.
Somit nehmen die Persönlichkeitsrechte mit höchstrichterlicher Billigung Einfluss auf die Höhe der Steuer, die ein Influencer auf seinen gewerblichen Gewinn zu zahlen hat. Außerdem hat nun auch die Finanzverwaltung dieses BFH-Urteil anerkannt. Damit ist dann natürlich auch eine Umsetzung in der Besteuerungspraxis verbunden. Doch in welcher Höhe Influencer die Bewertung der Persönlichkeitsrechte bei ihrer Steuer tatsächlich ansetzen können, ist wieder eine ganz andere Frage. Noch interessanter wird es sofern Influencer in Dubai ihren neuen Wohnsitz begründen.
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