Steuergestaltung für Influencer

GmbH gründen und Abschreibungen nutzen

Influencer – Steuern sparen mit einer GmbH

Normalerweise beginnen Influencer ihre Tätigkeit als Liebhaberei. Doch irgendwann kann daraus ein Gewerbe hervorgehen. In diesem Zeitpunkt müssen Influencer eine Bewertung ihrer Reichweite in den sozialen Medien sowie ihrer Persönlichkeitsrechte vornehmen, um sie als immaterielle Wirtschaftsgüter in ihr Unternehmen einzulegen. Allerdings sind die Werte ihrer immateriellen Wirtschaftsgüter zu diesem Zeitpunkt noch relativ gering. Denn üblicherweise kann man mit einer zunehmenden Bekanntheit und Reichweite rechnen. Somit hätten die immateriellen Wirtschaftsgüter zu einem späteren Zeitpunkt einen höheren Wert. Von diesen höheren Werten abschreiben zu können hätte den Vorteil, dass Influencer weniger Steuern zahlen müssten. Daher sollten Influencer zusammen mit einer weiteren Person eine GmbH gründen. Bei der Beteiligung kann der Influencer zu 99 % im Vordergrund stehen. Seine im Privatvermögen befindlichen Social Media Accounts und Persönlichkeitsrechte vermietet er dann an die GmbH. Nur bei den Stimmverhältnissen wählt man eine Aufteilung zu je 50 %. Mit dieser Struktur vermeidet man eine Betriebsaufspaltung.

Influencer Besteuerung: Bewertung der Persönlichkeitsrechte

In diesem Video erklären wir, wie hoch Influencer ihre Persönlichkeitsrechte bewerten können.

1. Steuern gestalten für Influencer – Einleitung

Der Beruf Influencer ist noch recht neu. Viele mögen meinen, dass dies lediglich eine Liebhaberei darstellen mag. Tatsächlich fallen die meisten Influencer in diese Kategorie. Doch sobald man eine gewisse Reichweite in den sozialen Medien erreicht hat und die Tätigkeit in der Absicht verfolgt, Gewinne zu erzielen, ist dies als Gewerbe anzusehen. Daher müssen Influencer auch Steuern auf ihr gewerbliches Unternehmen entrichten.

2. Influencer und Steuern – Vorteil immaterielle Wirtschaftsgüter

In unserem Beitrag geht es darum, wie Influencer ihre Steuern optimieren können. Dabei steht insbesondere der Ansatz ihrer immateriellen Wirtschaftsgüter sowie ihrer Abschreibung im Vordergrund. Denn immaterielle Wirtschaftsgüter, die bei Influencern vor allem aus den Social Media Accounts sowie ihren Persönlichkeitsrechten bestehen, können durchaus einen hohen Wert haben. Auf diese Weise helfen sie die Steuern der Influencer zu reduzieren.

Allerdings sind diese Werte zu Beginn der Tätigkeit der Influencer noch relativ gering. Erst mit zunehmender Bekanntheit der Influencer, die sich auch an der Anzahl ihrer Abonnenten auf ihren Social Media Accounts ablesen lässt, steigt der Wert dieser immateriellen Wirtschaftsgüter. Jedoch mag der Zeitpunkt, da ein Influencer aus dem privaten Hobby ein Gewerbe entstehen lässt, schon recht früh einsetzen. Wenn also der Wert der zu diesem Zeitpunkt in das Unternehmen eingelegten immateriellen Wirtschaftsgüter noch relativ gering ist, aber deutliches Wachstumspotential zeigt, dann wäre es steuerlich vorteilhaft, wenn man diesen Zeitpunkt weiter in diese Zukunft verlagern könnte.

Dieses Ziel verfolgen wir nun hier, um dem Influencer schließlich zu helfen Steuern zu sparen. Dazu nutzen wir die Vorteile einer GmbH, müssen aber auch darauf achten, dass durch die Social Media Accounts und die Persönlichkeitsrechte keine Betriebsaufspaltung eintritt. Denn diese bedingen steuerliche Nachteile für die Influencer. Gleichzeitig kann man Betriebsaufspaltungen aber auch nur mit großer Mühe korrigieren. Daher ist der Ansatz, sie gleich von Beginn an zu vermeiden, der beste.

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Besteuerung von Influencern?

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3. Influencer und Steuern – Gründung einer GmbH

3.1. Struktur der neu gegründeten GmbH

Wenn also ein Influencer merkt, dass das Hobby langsam den Charakter einer regelmäßigen Einnahmequelle annimmt, ist es Zeit sich von einem erfahrenen Steuerberater zu den Steuern beraten zu lassen. Denn nun ist ein großer Schritt zu wagen, um in Zukunft steuerliche Vorteile zu sichern. So empfehlen wir die Gründung einer GmbH. Dabei sollen aber zwei Gesellschafter an der GmbH beteiligt sein. Zwar kann der Influencer hierbei eine Beteiligung von bis zu 99 % behalten, jedoch müssen die Stimmrechte zu gleichen Teilen auf die beiden Gesellschafter verteilt sein. Warum das so sein sollte, zeigen wir später.

3.2. Zweck und Betrieb der GmbH – so zahlen Influencer weniger Steuern

Um seine zukünftigen Steuern zu optimieren, vereinbart der Influencer nun mit der GmbH die Überlassung seiner im Privatbesitz befindlichen Persönlichkeitsrechte sowie der Social Media Accounts. Auf diese Weise operiert dann die GmbH mit den vom Influencer gegen Entgelt zur Verfügung gestellten immateriellen Wirtschaftsgütern. Deshalb erhält nun die GmbH alle Einnahmen, die der Influencer generiert. Also erzielt der Influencer sowohl Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung als auch aus Kapitalerträgen, sofern eine Gewinnausschüttung durch die GmbH stattfindet. Dabei stellen die Kosten, die der GmbH durch die Überlassung der Persönlichkeitsrechte und der Social Media Accounts entstehen, Betriebsausgaben dar, die den Gewinn mindern.

Der eigentliche Zweck der GmbH, durch den der Influencer Steuern sparen soll, ist hierbei aber ein anderer. Denn dadurch, dass der Influencer seine Persönlichkeitsrechte sowie seine Social Media Accounts an die GmbH überlässt, vermeidet er, dass seine Tätigkeit als eigenständiges Gewerbe gilt. Auf diese Weise kann er den Zeitpunkt der Bewertung seiner immateriellen Wirtschaftsgüter hinauszögern, bis diese eine möglichst große Höhe erreichen. Denn dann kann der Influencer sein eigenes Gewerbe anmelden und seine zwischenzeitlich im Wert stark angewachsenen immateriellen Wirtschaftsgüter in sein eigenes Unternehmen einlegen.

Ab diesem Zeitpunkt kann der Influencer seinen steuerpflichtigen Gewinn um die jährliche Abschreibung auf seine immateriellen Wirtschaftsgüter reduzieren. Dass er dabei einen beträchtlichen Betrag seines Gewinns mittels Abschreibungen auf Persönlichkeitsrechte und Social Media Accounts reduzieren kann, ist somit sehr wahrscheinlich. Auf diese Weise kann ein Influencer Steuern in beträchtlichem Umfang sparen.

Betriebsaufspaltung bei GmbH: Strategien zur Vermeidung und zur steuerneutralen Auflösung

Wir erklären, wie man eine Betriebsaufspaltung vermeidet oder möglichst günstig auflöst.

4. Influencer und Steuern: Vermeidung einer Betriebsaufspaltung

Schließlich gehen wir noch kurz darauf ein, warum die Beteiligungsstruktur, insbesondere die Stimmverhältnisse, in unserem Gestaltungsmodell so wichtig sind. Denn wenn ein Influencer die GmbH ganz allein gründen würde, dann wäre er sowohl an der GmbH als auch an den immateriellen Wirtschaftsgütern beteiligt. Da aber die immateriellen Wirtschaftsgüter eine wesentliche Betriebsgrundlage für die GmbH darstellen, und der Influencer sowohl die Rechte an der GmbH als auch an der wesentlichen Betriebsgrundlage hält, erfüllt dieser Sachverhalt die Voraussetzungen für eine Betriebsaufspaltung.

Nun mag die Betriebsaufspaltung zum Zeitpunkt ihres Entstehens keinerlei steuerliche Konsequenzen zeigen, zumindest keine gravierenden. Allerdings führt eine Auflösung der Betriebsaufspaltung sehr wohl zu einer bedeutenden Steuer für den Influencer. Denn durch eine Betriebsaufspaltung entsteht im Grunde ein Einzelunternehmen, dessen Inhalt sowohl die Beteiligung an der GmbH als auch an deren wesentlichen Betriebsgrundlagen ist. Ein Herausnehmen eines dieser Bestandteile führt folglich zu einer Aufdeckung der darin enthaltenen stillen Reserven. Und da man die stillen Reserven gemäß des Bewertungsgesetzes durch Multiplikation des Jahresgewinns mit einem bestimmten Faktor ermittelt, kann hierbei ein durchaus hoher Betrag als Bemessungsgrundlage für die Steuererhebung resultieren.

Deshalb ist es so wichtig, dass man eine mögliche Betriebsaufspaltung schon von vornherein vermeidet. Denn auch wenn es Wege gibt, eine bestehende Betriebsaufspaltung zu beenden, ohne, dass dabei eine Steuer für Influencer anfällt, so ist dies allemal aufwändiger, als die ursächliche Vermeidung der Betriebsaufspaltung.


Steuerberater für Influencer

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung zum Unternehmensteuerrecht spezialisiert, insbesondere im Zusammenhang mit GmbHs. Bei der Steuergestaltung der Gewinne von Influencern schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

GmbH

  1. Allgemeine Beratung zu GmbH-Besteuerung (Gründung, Steuerreduktion bei Gewinnausschüttungen)
  2. Steueroptimierte Besteuerung der GmbH
  3. Steueroptimierung bei Gewinnausschüttungen (Kapitalertragsteuer und Teileinkünfteverfahren)
  4. Vermeidung von Betriebsaufspaltungen

Internationales Steuerrecht – Privat

  1. Beratung für Perpetual Traveler
  2. Empfehlungen zur Vermeidung einer Steuerentstrickung oder Wegzugsteuer

Internationales Steuerrecht – Unternehmen

  1. Beratung zur Gründung einer Firma im Ausland
  2. Informationen zu Steuerregimen in Offshore Oasen (zum Beispiel Kanalinseln, Isle of Man)
  3. Empfehlungen zur Gründung von Unternehmen in Dubai

Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:

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Fachreferent beim Steuerberaterverband für Unternehmensteuerrecht

Seit 2014 sind die Partner unserer Kanzlei regelmäßige Fachreferenten des Steuerberaterverbands Köln. Dabei besuchen circa 1.500 Steuerberater pro Jahr unsere Seminare. Wegen der hohen Nachfrage stellen wir Ihnen unsere Präsentation zu Betriebsaufspaltung im Steuerrecht gerne kostenlos zum Download zur Verfügung:

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