Due Diligence bei einem Joint Venture: 9 Punkte, auf die Sie achten sollten
Bei einem geplanten Joint Venture kommt der Due Diligence eine wichtige Rolle zu. Sie muss nämlich analysieren, inwiefern eine Kooperation sinnvoll und realistisch umsetzbar ist. Dazu prüft man in einem Due Diligence Verfahren verschiedene Faktoren. Unter anderem steht dabei die Prüfung der Finanzen, der immateriellen Rechte, der einzubringenden Assets und der Verfügbarkeit geeigneter Mitarbeiter beim Kooperationspartner in einem Joint Venture auf der Due Diligence Checkliste. Aber auch ein genauer Blick auf die Unternehmenskultur oder die steuerlichen Implikationen eines Joint Ventures sind wichtig. Außerdem sollte man sich über praktische Aspekte Gedanken machen, die den Geschäftsalltag in einer solchen unternehmerischen Beziehung prägen. Aber auch ein mögliches Scheitern des Projektes beinhaltet viele Risiken, über die man in einem Due Diligence Verfahren für ein Joint Venture nachdenken sollte.
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Datum |
Thema |
2. November 2020 |
Verschmelzung zweier Kapitalgesellschaften |
25. Januar 2022 |
Mergers & Acquisitions |
17. März 2022 |
Due Diligence bei einem Joint Venture: 9 Punkte auf die Sie achten sollten (dieser Beitrag) |
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Inhaltsverzeichnis
1. Due Diligence zu einem Joint Venture – Einleitung
Wenn Unternehmen feststellen, dass sie ein vielversprechendes Projekt nur gemeinsam mit einem anderen Partner angehen können, dann macht man sich auf die Suche, um einen passenden Kandidaten hierfür zu finden. Schon bei der Suche nach einem Partner setzt man Maßstäbe bei der Prüfung der Kandidaten an, die bei den darauf folgenden Verhandlungen relevant sind. Eine Due Diligence Prüfung im Rahmen der Verhandlungen zu einem Joint Venture ist somit der logische Folgeschritt. Schließlich möchten sich alle Parteien sicher sein, dass das gemeinsame Ziel erreichbar ist. Daher gilt für Due Diligence Verfahren zu einem Joint Venture, dass eine kritische Analyse vieler Faktoren die Absicherung des Projekts und die Minimierung der Risiken für das eigene Unternehmen beleuchtet.
2. Contractual vs. Equity Joint Venture
Bevor wir uns jedoch mit den Faktoren beschäftigen, die bei einer Due Diligence zu einem Joint Venture relevant sind, möchten wir noch auf die unterschiedlichen Formen eingehen, die ein Joint Venture annehmen kann. Dabei unterscheidet man zwischen einem Contractual Joint Venture und einem Equity Joint Venture.
Ein Contractual Joint Venture ist ein gemeinsames Vorhaben, das sich allein auf vertragliche Beziehungen zwischen den Partnern stützt. Dies kann je nach vertraglicher Ausarbeitung in vielfältigen Ausprägungen gestaltet sein. Meistens geht es dabei um zuvor vertraglich bestimmte Leistungen, die die Partnerunternehmen zum Erreichen des gemeinsamen Ziels beitragen sollen.
Ein Equity Joint Venture ist hingegen ein Projekt, bei denen die Partner die Gründung eines gemeinsamen Unternehmens erwägen. Das Joint Venture Unternehmen ist dann gegenüber den Partnerunternehmen als Tochterunternehmen anzusehen. Nach außen ist das Joint Venture Unternehmen aber eigenständig ausgerichtet. Ein solches Equity Joint Venture Unternehmen verfolgt also die Ziele, die die Partnerunternehmen bei seiner Gründung als Zweck definiert haben. Dabei stellen solche Equity Joint Ventures die Mehrheit dar.
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3. Due Diligence für ein Joint Venture: 9 wichtige Aspekte
Unsere nun folgenden Ausführungen zu den Faktoren, die im Rahmen der Due Diligence für ein Joint Venture von Bedeutung sind, umfassen zumeist Aspekte, die beide Arten von Joint Ventures betreffen. Dennoch kann die Gewichtung im Einzelfall ganz unterschiedlich sein. Deshalb ist unsere Übersicht einiger wichtiger Faktoren zur Due Diligence bei den Verhandlungen zu einem Joint Venture als allgemeine Empfehlung zu verstehen. Dem hingegen recht spezifisch ist die Auswahl der Aspekte für eine Due Diligence Prüfung, die wir hier zusammengestellt haben.
3.1. Prüfung der Finanzen und der wirtschaftlichen Lage
Oft eine der wichtigsten Bausteine bei der Due Diligence Prüfung der zukünftigen Partner für ein Joint Venture sind dessen Finanzen. Dabei ist dies vor allem im Hinblick auf ein Equity Joint Venture relevant. Denn wenn die Daten über die Vermögensverhältnisse, den Cash Flow und andere Einzelfaktoren des Partners Risiken erkennen lassen, die das gemeinsame Projekt zu Fall bringen könnten, dann sollte man dieses Wissen bei der Entscheidung über das Joint Venture unbedingt berücksichtigen.
Neben der finanziellen Lage des potentiellen Partnerunternehmens sollte man aber auch andere Faktoren berücksichtigen. Denn auch die Bonität und die Möglichkeiten des Partners bei der Beschaffung finanzieller Mittel kann für ein Joint Venture von Bedeutung sein. In diesem Zusammenhang sollte man ebenfalls eine gute Vorstellung vom Finanzbedarf des Projekts entwickelt haben und sich Gedanken machen, inwieweit eine Fremdfinanzierung die Eigenkapitalbeteiligung zu reduzieren vermag. Denn durch den Leverage-Effekt verhilft man der Eigenkapitalrentabilität zu einer besseren Wirkung. Und dies könnte wiederum die eigene Werthaltigkeit steigern. Gleichzeitig haben die dabei einkalkulierten Zinsen lediglich auf den Cashflow Auswirkungen. Schließlich sind solche Finanzierungskosten als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Und bei den derzeitigen Zinssätzen sind die Kosten für ein Darlehen ohnehin recht überschaubar.
Weiterhin sollte man sich auch über die wirtschaftlichen Gegebenheiten ein klares Bild verschaffen. Denn wenn der Auslöser für ein Joint Venture eine Anspannung wirtschaftlicher Art ist, dann müssen besondere Umstände in einem solchen Gemeinschaftsprojekt zusammenkommen, um allen Partnern zu einer positiven Änderung der Situation zu verhelfen. Andernfalls riskiert man das Schicksal von STMicroelectronics oder anderer aufgrund ähnlicher Umstände gescheiterter Joint Ventures zu teilen.
3.2. Prüfung immaterielle Wirtschaftsgüter
Hierbei stehen etwa Betrachtungen zu Markenrechten, Quellcodes oder ein besonderes Fachwissen ebenso im Vordergrund einer Due Diligence Analyse zu einem Joint Venture, wie auch der Kundenstamm, die Marktmacht oder ähnliche, die Vermarktung von Produkten betreffende Merkmale. Schließlich möchte man ja auch gegenseitig von einem Joint Venture profitieren. Da sollte man schon von Anfang an wissen, was man für den eigenen Beitrag zu erhalten erwarten darf.
Bei einem Joint Venture, bei dem es um gemeinsame Forschung, Entwicklung oder Umsetzung von Technologien geht, ist aber auch das Wissen über immaterielle Rechte, insbesondere Patente, im Rahmen der Due Diligence Prüfung von immanenter Bedeutung. Denn wenn diese Voraussetzungen fehlen, ist das Projekt kaum durchführbar. Aber auch Rechtsstreitigkeiten, die ein potentielles Partnerunternehmen um solche Rechte führt, sollten hierbei einer gründlichen Prüfung unterliegen.
3.3. Kritische Analyse zur Rechtslage
Aus dem vorigen Punkt kann man auch eine Prüfung über die allgemeine Rechtslage des zukünftigen Partners im Rahmen des Due Diligence ableiten. Eine Analyse der Folgen, insbesondere der finanziellen, die aus Rechtsstreitigkeiten des Partners erwachsen können, wenn diese verloren gehen, ist daher ebenfalls wichtig.
3.4. Prüfung der steuerlichen Folgen eines Joint Ventures
Außerdem kann ein Joint Venture auf vielfältige Weise die Besteuerung beeinflussen. Daher sollte man sich schon vorab mit einem Steuerberater über diese Folgen unterhalten. Denn wenn man die Steuern optimieren möchte, dann sollte man dies gleich zu Beginn einer Unternehmung entsprechend aufsetzen. Schließlich führt jede nachträgliche Änderung der steuerlichen Verhältnisse zu Folgekosten, die man sich sparen kann, wenn man gleich von Anfang an die passenden Strukturen etabliert. Dabei gehen viele diesen Schritt sogar erst dann, wenn sie feststellen, dass sie im Grunde mehr Steuern zahlen, als eigentlich nötig. Die Frage hierzu ist jedoch, ob man ohne eine entsprechend fundierte steuerliche Beratung überhaupt darauf aufmerksam wird.
Darüber hinaus ist es bei einem Auslandsbezug ohnehin erforderlich, dass man sich die zukünftigen steuerlichen Gegebenheiten genauer ansieht. Dazu gehört zum Beispiel auch eine Optimierung der voraussichtlichen Verrechnungspreise und die Vermeidung einer eventuell damit einhergehenden Doppelbesteuerung. Letztere kann nämlich sogar trotz eines Doppelbesteuerungsabkommens eintreten. Dann kann oft nur ein Verständigungsverfahren weiterhelfen. Ist also ein potentieller Konflikt mit den Finanzbehörden bei den steuerlichen Erörterungen zur Due Diligence absehbar, kann vielleicht auch eine verbindliche Auskunft durch das Finanzamt Klarheit verschaffen.
3.5. Prüfung der in ein Joint Venture einzubringenden Assets
Weiterhin sollte man bei einem Due Diligence Verfahren prüfen, ob die Wirtschaftsgüter, die der potentielle Partner in das Joint Venture einbringen möchte, dem vorgesehenen Zweck auch tatsächlich zu dienen vermögen. Denn wenn etwa Anlagen oder Maschinen veraltet sind oder umfangreiche Reparaturen erfordern, dann sollte dies bei der Entscheidung zum Joint Venture ebenfalls Berücksichtigung finden.
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3.6. Due Diligence zu Human Resources bei einem Joint Venture
Aber auch die personelle Ausstattung des zukünftigen Partners sollte die Due Diligence im Blick haben. Denn wenn ein personeller Beitrag durch den Partner bei einem Joint Venture vorgesehen ist, dann sollte man prüfen, ob die entsprechenden Mitarbeiter für die zukünftigen Aufgaben vorhanden sind oder auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Ein erwiesener Fachkräftemangel in den Unternehmen sowie am Arbeitsmarkt kann das Joint Venture nämlich schnell als ein Luftschloss erscheinen lassen.
Außerdem kann ein Fachkräftemangel beim Partner für das Joint Venture bedeuten, dass der eigene Beitrag hierzu größer ausfällt. Daher sollte die Due Diligence prüfen, ob man die entsprechenden Kapazitäten für eine kurz- mittel- oder gar langfristige Überlassung eigener Mitarbeiter besitzt. In diesem Zusammenhang sollte auch eine Erörterung zur Frage nach einer angemessenen Kompensation in die Verhandlungen einfließen.
Weiterhin sollte die Due Diligence die Organisationsstruktur eines möglichen Partnerunternehmens analysieren. Auch hier können potentielle Risiken stecken, etwa bei der Entscheidungsfindung oder der Umsetzung von Entschlüssen. Wenn man beim Joint Venture auf Flexibilität angewiesen ist, dann ist etwa ein langsamer Entscheidungsprozess beim Partnerunternehmen sicherlich kein gutes Argument für eine zukünftige Kooperation.
Ein anderer Aspekt hierbei ist, ob das Risiko eines Abwerbens von wichtigen Mitarbeitern durch den Partner bestehen könnte. Kann man dies keinesfalls klar ausschließen, sollte man entsprechende Regelungen in den Verträgen zum Joint Venture aufnehmen, die ein Abwerben idealerweise unterbinden.
3.7. Due Diligence zur Unternehmenskultur bei einem Joint Venture
Ebenfalls wichtig, wenn auch oftmals unterschätzt, ist die Frage, ob die Partner eines Joint Ventures auch tatsächlich auf Arbeitsebene harmonisch zu kooperieren vermögen. Eine Prüfung der Unternehmenskultur im Rahmen einer Due Diligence ist daher durchaus relevant. Allerdings sollte man sich auch darüber im Klaren sein, dass es bei einem Joint Venture oftmals zu einer Angleichung der Unternehmenskulturen kommt. Jedoch erfolgt dies in den seltensten Fällen von allen Partnern im gleichen Umfang. Darum bleiben zumeist gewisse Diskrepanzen als trennende Merkmale bei einem Joint Venture bestehen. Die Frage sollte man also um eine Einschätzung zu Möglichkeiten zur Überbrückung solcher Gräben erweitern.
3.8. Due Diligence zur Geschäftsführung bei einem Joint Venture
Welche Absprachen sind erforderlich, möglich und auch sinnvoll, um eine Pattsituation bei zukünftigen geschäftlichen Entscheidungen zu entschärfen? Gerade dieser Frage sollte sich eine gute Due Diligence besonders stellen. Da dies alle Partner eines Joint Ventures gleichermaßen betrifft, sollte man hierbei besonders offen und konstruktiv aufeinander zugehen. Gleichzeitig kann das Bemühen um eine Lösung zu dieser Frage zeigen, wie gut die zukünftige Partnerschaft aufgestellt ist. Damit ist das organisatorische Risiko, das man bei einem Joint Venture eingeht, sicherlich einer der wichtigsten Punkte bei der Due Diligence.
3.9. Due Diligence zu potentiellen Trennungsfolgen nach einem Joint Venture
Ganz gleich, wie man die vorherigen Fragen beantworten mag, sollte man dennoch parallel dazu im Rahmen der Due Diligence auch über die Folgen reflektieren, die drohen, wenn das Joint Venture scheitern sollte. Bleiben etwa die Konsequenzen überschaubar? Oder sind die Risiken im Einzelfall so groß, dass man das Joint Venture, selbst bei einem nur geringen Risiko eines Scheiterns, besser ad acta legt?
So oder so, die auf der Due Diligence beruhenden Verhandlungen mit potentiellen Partnern sollten auf jeden Fall auch diesen Aspekt zum Joint Venture beinhalten.
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4. Due Diligence bei einem Joint Venture – Fazit
Ganz allgemein kann man festhalten, dass der Due Diligence in Vorbereitung auf ein Joint Venture große Bedeutung zukommt. Schließlich geht es hierbei um eine Kooperation, die in ihrer Komplexität und ihren Vor- und Nachteilen kaum überschaubar ist. Insbesondere der spätere Geschäftsalltag mag hierbei viele Aspekte offenbaren, die man bei der Due Diligence vielleicht noch anders bewertet hatte. Daher ist eine maßgeschneiderte, auf wertvollen Erfahrungen basierende fachliche Begleitung zur Due Diligence von entscheidender Bedeutung. Denn nur wenn man die Risiken ebenso sehr wie die Chancen eines Joint Ventures in der Due Diligence realistisch abzubilden vermag, besteht Grund für eine optimistische Sicht auf ein solches Projekt.
Steuerberater für Unternehmensteuerrecht
Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung zum Unternehmensteuerrecht spezialisiert, insbesondere auf die Besteuerung von Kapitalgesellschaften. Beim Due Diligence-Verfahren für ein Joint Venture schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:
GmbH
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GmbH & Co. KG
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- Hintergründe zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften
Umwandlungen
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Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:
Lehrauftrag für Steuergestaltung
Unsere besonderen Expertisen für Steuergestaltung werden auch durch die FOM Hochschule bestätigt. Steuerberater Christoph Juhn wurde dort zum Lehrbeauftragten für Steuerrecht berufen und lehrt seit dem Wintersemester 2013 die Veranstaltung „Steuergestaltung (4) Umwandlungsvorgänge“. Das vorlesungsbegleitende Skript stellen wir Ihnen hier gerne vorab als Information zum kostenlosen Download zur Verfügung:
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