Standortwahl

Auswirkungen von Steuersatzsenkung und Sonderabschreibung

Auswirkungen von Steuersatzsenkung und Sonderabschreibung: Unternehmensstandort geschickt wählen

In diesem Beitrag erklären wir, die Auswirkungen einer Steuersatzsenkung und die der Sonderabschreibungen für Unternehmen. Dabei begründen wir, warum welche Entlastung gegenüber der anderen vorzugswürdig ist und wie dies bei der Unternehmensstandortwahl zu berücksichtigen ist.

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die Besteuerung von Unternehmen spezialisiert. Dabei arbeiten wir für jeden Mandanten individuelle Gestaltungsmodelle unter Wahl des besten Unternehmensstandorts aus. Aufgrund der aktuellen Resonanz haben wir mehrere Beiträge zu diesem Thema publiziert:

Datum Thema
25. Oktober 2021 Steuern auf Malta: mondäne Steueroase im Mittelmeer?
30. Dezember 2021 Spanien und sein Steuerrecht: Ein Überblick über die Steuerarten
29. April 2022 Das Steuerrecht der Eidgenossen: so zahlt man in der Schweiz Steuern
1. Juni 2022 Keine Steuern in Deutschland und im Ausland dank neuer Rechtslage
15. August 2022 GmbH-Verlustvorträge kaufen: 6 neue Strategien zur Verlustnutzung (dieser Beitrag)
poster

Unser Video: Was Sie bei der Gründung einer Auslandsfirma beachten müssen

In diesem Video erklären wir, wie Sie den optimalen Standort für eine Auslandsfirma finden.

Inhaltsverzeichnis


1. Steuersatzsenkung vs. Sonderabschreibung

Das Bundeswirtschaftsministerium veröffentlichte Ende 2019 vier Kernelemente zu einer möglichen Unternehmensteuerreform. Dazu zählten neben einer Verbesserung der Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) für Personengesellschaften insbesondere eine Reduktion der Unternehmensteuerbelastung. Kern dieser Vorschläge ist das Bestreben, die steuerliche Belastung von Unternehmen und insbesondere Kapitalgesellschaften zu senken, um im internationalen Standortwettbewerb mithalten zu können. Dies beruht unteranderem darauf, in den USA die Unternehmensteuerbelastung erheblich reduziert wurde. Dabei wurde im Jahr 2018 die Bundessteuer für Kapitalgesellschaften (Federal Corporate Income Tax) von 35 % auf 21 % gesenkt.

Die Steuersatzsenkung und die Sonderabschreibung zählen dabei zu den steuerpolitischen Strategien der Reduktion der Steuerbelastung. Dabei wird die Unternehmensteuerbelastung durch die Steuersatzsenkung dauerhaft gesenkt. Temporär lassen sich Unternehmen hingegen durch Sonderabschreibungen entlasten. Wir erklären, welche Auswirkungen die Methoden haben und Unternehmen diese in ihrer Standortwahl berücksichtigen können.

image

Haben Sie Fragen zur Standortfindung?

Unsere Kanzlei hat sich hierauf besonders spezialisiert. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin mit unseren Steuerberatern und Rechtsanwälten:

2. Von diesen Faktoren hängt die Standortattraktivität ab

Die Wahl des Standorts hängt nicht nur von den Steuern ab. Große Bedeutung hat auch das Angebot von qualifizierten Arbeitskräften, die Kundennähe, das Lohnniveau und die Infrastruktur. Daneben ist auch die Stabilität des politischen und regulatorischen Regimes maßgeblich.

In Deutschland liegen die Stärken in den Bereichen der Innovationsfähigkeit, der makroökonomischen Stabilität, der Arbeitskräfte, der Marktgröße und der Infrastruktur. Schwächen hingegen bestehen bei dem Finanzsystem und der Gesundheit. Häufig bemängelt wird zudem die fehlende Infrastruktur. Auch in den steuerlich relevanten Faktoren der Bürokratiekosten, der Verzerrung des Produktmarktes sowie der Steuerlast steht Deutschland eher schlecht dar. Daher können die Steuersatzsenkung und die Gewährung von Sonderabschreibungen Deutschland attraktiver machen. Ein weiteres Problem liegt in der organisierten Kriminalität. Insbesondere im Zusammenhang mit Geldwäsche bestehen große Probleme.

3. Sonderabschreibung grundsätzlich vorzugswürdig gegenüber Steuersatzsenkung

Sonderabschreibungen können staatlich insbesondere dazu eingesetzt werden, um Investitionen zu fördern. Dadurch lassen sich zielgenau, effektiv und kostengünstig Defizite ausgleichen. Daher können bessere Investitionsanreize gesetzt werden, als durch die dauerhaft Senkung der Unternehmensteuersätze.

Derzeit werden Sonderabschreibungen insbesondere in den Bereichen des Klimaschutzes und der Digitalisierung gewährt. Dabei soll aber eine ineffiziente Verwendung der Mittel verhindert werden. Die Sonderabschreibung dient daher allein der gezielten Förderung von privatwirtschaftlichen Investitionen. Deswegen profitieren nur Unternehmen, die auch geförderte Investitionen tätigen. Angesichts der nach wie vor sehr günstigen Refinanzierungskonditionen des öffentlichen Sektors ist die Förderung daher kostengünstiger als eine dauerhafte Steuersatzsenkung bei der Unternehmensteuerbelastung. Im Hinblick auf das Ziel der Förderung von Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter sind Sonderabschreibungen somit wesentlich effektiver als die Senkung der Unternehmensteuersätze.

poster

Für Sie ebenfalls interessant: Die richtige Steueroase finden: Panama, Zypern, Dubai, Paraguay, Georgien oder USA

Wir erklären, wie Sie die richtige Steueroase finden.

4. Steuersatzsenkung

Unternehmen lassen sich auch fördern, indem die Unternehmensteuersätze gesenkt werden. Zwar werden die Unternehmen dadurch langfristig erheblich begünstigt. Jedoch werden Investitionen nicht gezielt gefördert. Vielmehr können andererseits Anreize für Investitionen gesetzt werden, an denen alle partizipieren. Daher ist eine reine Senkung der Unternehmensteuerlast in Deutschland kein geeignetes Instrument zur nachhaltigen Verbesserung der Standortattraktivität. Vielmehr wäre es für Unternehmen und Wirtschaft am besseren Sonderabschreibungen und Steuersatzsenkungen effizient zu kombinieren. Eine Senkung von Unternehmensteuersätzen dürfte aber insbesondere europäische Wettbewerber unter Druck setzen und damit eine weitere Runde im Steuersenkungswettlauf auslösen. Dadurch entsteht steigende Vermögensungleichheit und Einkommensungleichheit.


Steuerberater für Unternehmen

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert. Bei der Standortwahl schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

  1. Allgemeine Beratung zu GmbH-Besteuerung (Gründung, Vermeidung von Betriebsaufspaltungen, Steuerreduktion bei GewinnausschüttungenNutzung von Verlustvorträgen)
  2. Empfehlungen zur Gründung von Unternehmen im Ausland
  3. Informationen zu Unternehmensformen im Ausland (ÖsterreichUSA)
  4. Beratung zur Einstellung von Mitarbeitern in den USA
  5. Entwicklung steuerlicher Gestaltungsmodelle

Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:

Standort
Köln

Standort<br>Köln Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo. bis Sa. 8:00 – 20:00 Uhr

Standort
Düsseldorf

Standort<br>Düsseldorf Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo. bis Sa. 8:00 – 20:00 Uhr

Standort
Frankfurt

Standort<br>Frankfurt Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo. bis Sa. 8:00 – 20:00 Uhr

Standort
Bonn

Standort<br>Bonn Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo. bis Sa. 8:00 – 20:00 Uhr

Standort
Dubai

Standort<br>Dubai Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo. bis Sa. 8:00 – 20:00 Uhr

Telefon-/ Videokonferenz

Telefon-/ Videokonferenz Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo. bis Sa. 8:00 – 20:00 Uhr