Der Hebesatz zur Gewerbesteuer: Bedeutung, Berechnung und Beispiele
Der Hebesatz in der Gewerbesteuer ist der Schlüssel zur Steuerberechnung. Schließlich bestimmt er maßgeblich über die Höhe der Gewerbesteuer. Dabei ist die Höhe des Hebesatzes variabel, denn er wird von den Städten und Gemeinden in Eigenregie bestimmt. Anhand von Beispielen und Vergleichen mit statistischen Daten erläutern wir Ihnen die Bedeutung des Hebesatzes sowohl bei der Berechnung der Gewerbesteuer als auch als kommunalpolitisches Instrument.
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Gewerbesteuer
In diesem Video erklären wirIhnen alles zum Gewerbesteuerhebesatz und die Sitzverlegung Ihres Unternehmens in eine Kommune mit niedrigerem Hebesatz.
1. Der Hebesatz als Basis zur Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist rechtlich Gegenstand des Gewerbesteuergesetzes. Darin wird bestimmt, dass die Gemeinden die Gewerbesteuer als Gemeindesteuer erheben. Demnach soll jede Gemeinde individuell über die relative Höhe der Gewerbesteuer entscheiden. Also wurde der Hebesatz als Instrument hierzu eingeführt. Auf diese Weise wird einerseits gewährleistet, dass die Berechnung der Gewerbesteuer bundesweit einem einheitlichen Verfahren folgt, andererseits aber auch, dass die jeweiligen Gemeinden über die relative Höhe der Gewerbesteuer individuell entscheiden können. Andere Vergünstigungen als Anreiz um Betriebe anzusiedeln sind somit weitestgehend ausgeschlossen, wodurch eine gewisse Transparenz und Vergleichbarkeit entsteht. Schon aus diesem Grund kommt dem Hebesatz eine zentrale Rolle bei der wirtschaftspolitischen Ausrichtung der Gemeinden zu.
An dieser Stelle mag man auf die Tatsache verweisen, dass dies in einem Konkurrenzverhalten unter Gemeinden führt, bei dem man sich gegenseitig mit einem möglichst niedrigen Hebesatz zu unterbieten versucht. Natürlich sind dann auch Gemeinden auf den Gedanken gekommen einen Hebesatz von 0% festzusetzen, sodass man auf die Gewerbesteuer als kommunale Einnahmequelle ganz verzichtete. Um dies zu korrigieren, wurde vom Gesetzgeber bestimmt, dass der Hebesatz mindestens 200% betragen muss.
Weiterhin ist das Gewerbesteuergesetz stark am Körperschaftsteuerrecht ausgerichtet, zu dem es auch mehrere direkte Bezüge nimmt. Außerdem ist auch das Einkommensteuergesetz in vielen Aspekten des Gewerbesteuergesetzes involviert. Der Hebesatz zur Bestimmung einer Steuer stellt jedoch ein Alleinstellungsmerkmal der Steuererhebung durch die Gemeinden dar. Somit kommt der Hebesatz neben dem Gewerbesteuerrecht auch im Grundsteuerrecht zur Anwendung.
2. Berechnung der Gewerbesteuer
Bei der Berechnung der Gewerbesteuer ist der Jahresüberschuss nach Steuern Ausgangspunkt der Betrachtung. Hierzu sind Hinzurechnungen und Kürzungen vorzunehmen. Nach Abzug eines eventuellen Freibetrags und Verrechnung eines möglicherweise vorhandenen Verlustabzugs ergibt sich der Gewerbeertrag. Er bildet die Grundlage zur Ermittlung der Gewerbesteuer. Dabei spielt der Gewerbesteuer-Hebesatz der zur Erhebung der Gewerbesteuer berechtigten Gemeinde eine wichtige Rolle. Schließlich sind es ja die Gemeinden, die über die Höhe des Hebesatzes entscheiden. Dies zeigt sich spätestens dann, wenn ein Unternehmen mehrere Betriebe in unterschiedlichen Gemeinden betreibt. Zwar legt jede Gemeinde ihren eigenen Hebesatz fest, doch hat jede Gemeinde nur Anspruch auf einen Anteil der Gewerbesteuer, nicht jede auf einen eigenen, vollen Gewerbesteuerbetrag. Um die Gewerbesteuer anteilig an die betroffenen Gemeinden abzuführen, wird dann nämlich das sogenannte Zerlegungsverfahren angewendet.
2.1. Hinzurechnungen
Dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzuzurechnen sind insbesondere die Verluste von anderen Unternehmen, an denen eine Mitunternehmerschaft besteht, die nach § 9 (1) Nr. 2 KStG abzugsfähigen Spenden bis zu einer bestimmten Grenze sowie ein Viertel der Summe diverser Aufwendungen, sofern sie die Grenze von EUR 100.000 übersteigt. Diese Aufwendungen betreffen im weitesten Sinne Zinsaufwand, Gewinnanteile stiller Gesellschafter sowie Mieten und Lizenzgebühren in einem bestimmten Umfang. Hierbei werden Mieten für bewegliche Wirtschaftsgüter mit 20%, Mieten für unbeweglichen Wirtschaftsgütern mit 50% und Lizenzgebühren mit 25% angesetzt.
2.2. Kürzungen
Zu den Kürzungen zählen insbesondere 1,2% des Einheitswerts von Grundstücken, für die Grundsteuer anfällt und die zum Betriebsvermögen gehören. Gewerbliche Immobilienbetriebe können stattdessen auf Antrag die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG in Anspruch nehmen.
Weiterhin sind die Gewinne aus anderen Unternehmen zu kürzen, bei denen der steuerpflichtige Gewerbebetrieb als Mitunternehmer beteiligt ist. Dies stellt das Äquivalent zur Hinzurechnung der Verluste in einem solchen Beteiligungsfall dar. Außerdem werden abzugsfähige Spenden, mit Ausnahme von Parteispenden, wieder gekürzt, was den Effekt bedingt, dass nur Spenden an Parteien den Gewerbeertrag erhöhen.
2.3. Anrechnung etwaiger Verluste aus Vorjahren
Der bisher ermittelte Gewerbeertrag wird um die Verluste reduziert, die aus Vorjahren vorgetragen wurden. Allerdings sind hierbei Verluste nur bis zu einer gewissen Höhe zugelassen. Dabei kann eine Kürzung des Gewerbeertrags bis zu einer Höhe von EUR 1.000.000 erfolgen. Beträgt der Gewerbeertrag jedoch mehr als EUR 1.000.000, so kann dieser maximal mit 60% des vorgetragenen Verlustes reduziert werden. Der daraus resultierende verbleibende Verlust wird dann weiter vorgetragen.
2.4. Steuermesszahl und Steuermessbetrag
Als nächstes wird dieser Betrag auf volle EUR 100 abgerundet. Somit haben wir den maßgebenden Gewerbeertrag ermittelt. Dieser kann bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften um einen Freibetrag von EUR 24.500 reduziert werden, Kapitalgesellschaften sind hingegen davon ausgeschlossen. Der Gewerbeertrag muss nun mit der Steuermesszahl von 3,5% multipliziert werden, um auf diese Weise den Steuermessbetrag zu bestimmen. Der Gewerbesteuermessbetrag wird per Grundlagenbescheid durch das Finanzamt sowohl dem Unternehmen als auch der jeweiligen Gemeinde mitgeteilt.
2.5. Gemeindesteuer: Anwendung des Hebesatzes der Gewerbesteuer
Auf dieser Basis ermittelt die Gemeinde die Gewerbesteuer. Dabei multipliziert sie den Gewerbesteuermessbetrag mit dem von ihr festgelegten Hebesatz. Hieraus resultiert die Gewerbesteuer, auf die vierteljährliche Vorauszahlungen zu leisten sind.
2.6. Zerlegungsverfahren in der Gewerbesteuer
Ist, wie schon zuvor geschildert, von einem Unternehmen Gewerbesteuer an mehrere Gemeinden abzuführen, so erhalten die zur Erhebung berechtigten Gemeinden jeweils nur einen Anteil der gesamten Gewerbesteuer. Dabei kommt bei der Ermittlung dieses Prozentsatzes das Zerlegungsverfahren zur Anwendung. Von zentraler Bedeutung ist hierbei die relative Höhe der an den betroffenen Standorten an die Mitarbeiter gezahlten Löhne und Gehälter, wobei Auszubildende sowie Zeitarbeitskräfte ausgenommen sind. Die Vergütung der Geschäftsführer wird hingegen im Wesentlichen pauschal mit EUR 25.000 angesetzt und in dem Maß auf die Standorte aufgeteilt, in der die Geschäftsführer dort geschäftlich anwesend sind und wirken.
Analog zur Information über die Höhe des Steuermessbetrags durch das Finanzamt, erfolgt auch die Benachrichtigung über die Zerlegung sowohl an das Unternehmen als auch an die betroffenen Gemeinden. Damit sind allen an der Besteuerung beteiligten Parteien die dafür notwendigen Daten bekannt. Sind jedoch Beanstandungen an den Bescheiden vorzunehmen, so ist hierfür das zuständige Betriebsfinanzamt zu unterrichten. Im Falle einer Zerlegung ist dies hierbei das Finanzamt, in dessen Gebiet die wirtschaftlich bedeutendste Betriebsstätte eines Unternehmens angesiedelt ist.
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3. Der Hebesatz der Gewerbesteuer im bundesdeutschen Vergleich
Wie bereits kurz angesprochen, stellt der Hebesatz der Gemeinden ein Instrument zur Regulierung der Besteuerung von Unternehmen dar. Über diesen Mechanismus versuchen Gemeinden den Zuzug und die Gründung von Unternehmen in ihrem Gebiet zu steuern.
Ein weiterer Aspekt, der dabei in Betracht kommt, ist die Art der Unternehmen, die von den Gemeinden bevorzugt werden sollen. Wie wir gleich an einigen Beispielen aufzeigen wollen, ist dies unter anderem natürlich auch von der regionalen Bevölkerungsstruktur abhängig.
3.1. Der bundesdeutsche Durchschnitt beim Hebesatz
2010 betrug der durchschnittliche Hebesatz zur Gewerbesteuer in Deutschland 390%. Bis 2016 erhöhte er sich auf 400%. Da Städte und Gemeinden tendenziell die Gewerbesteuer auch weiterhin erhöhen, ist mittlerweile von einem durchschnittlichen Hebesatz von über 400% auszugehen. Es ist damit zu rechnen, dass sich dieser Trend voraussichtlich auch in den nächsten Jahren fortsetzen wird.
3.2. Gemeinden mit dem niedrigsten Hebesatz in Deutschland
Trotz der allgemeinen Erhöhung der Hebesätze gibt es weiterhin Gemeinden in Deutschland, die nur den niedrigsten Hebesatz von 200% anwenden. In der Vergangenheit gehörten viele von Ihnen auch zu jenen Akteuren, die mit einem Hebesatz von 0% agierten. Eine Reihe an Gemeinden in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern zählen hierzu. Unter diesen Gemeinden mit dem geringsten Hebesatz zählt nur Zossen in Brandenburg zu jenen mit einer Bevölkerungszahl von deutlich mehr als 1.000 Einwohnern. Wie wir gleich sehen werden, ist eine geringe Einwohnerzahl jedoch kein zwingender Grund für eine Gemeinde den Hebesatz auf das Mindestmaß zu beschränken.
3.3. Spitzenreiter beim Hebesatz: Dierfeld in Rheinland-Pfalz
Mit einem Hebesatz von 900% liegt die Gemeinde Dierfeld in Rheinland-Pfalz an der Spitze aller deutschen Gemeinden. Dies liegt offensichtlich an der Bevölkerungsstruktur der Gemeinde. Mit einer Einwohnerzahl von unter 20 gehört sie zu den Gemeinden in Deutschland mit der geringsten Bevölkerung. Ähnliches gilt für die auf dem zweiten Platz rangierende Gemeinde Wettlingen mit einem Hebesatz von 600%. Zu dieser Gruppe kleiner Gemeinden mit ungewöhnlich hohem Hebesatz zählt auch Hisel, welches, wie die anderen beiden hier aufgeführten Gemeinden, ebenfalls in Rheinland-Pfalz liegt. Hier gilt ein Hebesatz von 500%. Dass gerade in diesen kleinen Gemeinden ein so hoher Hebesatz gilt, mag dabei an den lokalen wirtschaftlichen Gegebenheiten liegen. So konnte sich zum Beispiel Dierfeld mit dem hohen Hebesatz Schuldenfrei halten und auf diese Weise einen Zusammenschluss mit anderen Gemeinden verhindern. Und im Fall der Gemeinde Wettlingen zahlt RWE als einziges Unternehmen Gewerbesteuern (für die Nutzung der Überland-Stromtrasse).
3.4. Abseits der Exoten: Hebesätze deutscher Großstädte
Unter den größeren Städten mit einer Einwohnerzahl von mehr als 20.000 Einwohnern reklamiert Oberhausen mit einem Hebesatz von 550% den Spitzenplatz. Natürlich gelten auch in anderen deutschen Großstädten wie etwa in Hamburg, Berlin, Frankfurt am Main oder München Hebesätze, die deutlich über dem bundesdeutschen Durchschnitt liegen. Allerdings haben neben Oberhausen auch viele weitere Städte im Ruhrgebiet, wie etwa Duisburg, Marl, Hagen oder Recklinghausen, einen erhöhten Hebesatz beschlossen. Auch in diesem Zusammenhang mag dies mit der Bevölkerungsstruktur zusammenhängen, denn schließlich erlaubt eine hohe Bevölkerungsdichte auch einen entsprechend hohen Umsatz insbesondere im Bereich der Dienstleistungen. Seit dem Strukturwandel im Ruhrgebiet in Richtung Dienstleistungsgesellschaft, ist diese kommunale Steuergestaltung also durchaus nachvollziehbar.
3.5. Brennpunkt Nordrhein-Westfalen
Abgesehen von den deutschen Metropolen in anderen Bundesländern, sticht Nordrhein-Westfalen beim Hebesatz im bundesweiten Vergleich hervor. So liegt in vielen Städten der Hebesatz deutlich über dem Durchschnitt. Dies gilt auch für Köln (475%), Bonn (490%) und Düsseldorf (440%). Offensichtlich hängt dies ebenfalls mit der wirtschaftlichen Ausrichtung dieser Städte zusammen, in denen Dienstleistungsbetriebe in letzter Zeit die klassischen Industriebetriebe schrittweise in ihrer Bedeutung verdrängten. Da die Dienstleistungswirtschaft jedoch von der Bevölkerungszahl abhängig ist, stellen solchen Ballungszentren natürlich optimale Standorte für diesen Wirtschaftszweig dar. Entsprechend hoch schätzen die Städte diese Einnahmequelle ein, weshalb auch ein hoher Hebesatz angesetzt wird. Denn schließlich bedeutet eine hohe Bevölkerungszahl kommunale Aufwendungen in gleicher Höhe. Dass viele Städte gerade in Nordrhein-Westfalen dennoch verschuldet sind, mag dabei ein Hinweis für eine verfehlte Finanzpolitik der Städte sein. Denn die Abwanderung von Betrieben aufgrund einer potentiellen Steuerersparnis bei der Gewerbesteuer übt einen hohen Konkurrenzdruck auf die regional konkurierenden Städte aus.
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