Firmenwagen: Vorteile bei Vermietung durch GmbH-Gesellschafter
Viele GmbH-Gesellschafter erwerben über ihre GmbH einen Firmenwagen, der ihnen teilweise auch für Privatfahrten zur Verfügung steht. Dabei berücksichtigt das Einkommensteuerrecht diese Privatfahrten als geldwerte Leistungen, die die GmbH zusätzlich zum Geschäftsführergehalt gewährt. Bedingt also ein Firmenwagen stets eine Besteuerung auf Ebene der Gesellschafter? Nun, wir kennen eine Alternative, mit der Sie keine Steuer zahlen, sondern am Ende finanziell sogar noch besser dastehen. Der Trick dabei ist, dass man als GmbH-Gesellschafter einen Firmenwagen privat kauft und dann über eine Vermietung (beziehungsweise Leasing) der eigenen GmbH überlässt.

Unser Video: Ferrari für die eigene GmbH – steuerfrei
In diesem Video erklären wir, wie man einen Ferrari privat kauft und dann an die eigene GmbH vermietet, um viele Vorteile zu erlangen.
Inhaltsverzeichnis
1. Vermietung eines Firmenwagens durch GmbH-Gesellschafter – Einleitung
Die meisten GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer nutzen über ihr Unternehmen einen Firmenwagen – sowohl für dienstliche als auch für private Fahrten. Oft genug handelt es sich hierbei um Autos gehobener Preisklassen, die ja auch einen gewissen Unternehmenserfolg widerspiegeln sollen. Denn Unternehmenserfolg setzt man im Allgemeinen mit soliden Geschäftsbeziehungen gleich, sodass jemand, die oder der mit einem entsprechend hochwertigen Firmenwagen vorfährt, als zuverlässig und vertrauensvoll gilt.
Es gibt also gute Gründe für Unternehmer, einen dem geschäftlichen und sozialen Umfeld entsprechenden Firmenwagen zu nutzen. Und da die GmbH die Betriebskosten für das Auto in ihrer Steuererklärung ansetzen kann, um Steuern zu reduzieren, hat man auch noch einen Steuervorteil auf der eigenen Seite.
Doch halt, das ist ein wenig voreilig. Schließlich weiß der Gesetzgeber nur allzu gut, dass Unternehmer ihren Firmenwagen gerne auch für private Fahrten nutzten. Für solche Zwecke soll es aber keine steuerlichen Abzüge geben. Denn sonst könnten Arbeitnehmer ebenfalls darauf pochen, dass auch ihre Privatfahrten bei der Versteuerung ihres Einkommens einen positiven Effekt erzielen. Kosten für die private Lebensführung sind aber logischerweise bei jeglichen Steuern vom Ansatz ausgeschlossen, denn sonst würde es sich ja um eine staatliche Subventionierung handeln.
Hier könnte jetzt also bereits das Fazit stehen, dass ein Firmenauto zwar Vorteile bietet, aber auch zu einer Besteuerung führt. An dieser gut vorbereiteten Stelle bieten wir nun eine wesentlich interessantere Alternative. Erlauben Sie uns also bitte, Ihnen exemplarisch vorzurechnen, wie Sie mit Ihrem Traumauto dem eigenen Unternehmen einen Vorteil verschaffen und zusätzlich noch privat davon profitieren.
2. Firmenwagen für GmbH-Gesellschafter: welches ist Ihr Traumauto?
Bevor wir uns aber in die Materie einrechnen, wollen wir Ihr Interesse noch ein wenig an der Zapfsäule oder Wallbox Ihrer Phantasie aufladen. Wir fragen Sie, welches Auto Sie gerne fahren würden? Um unser weiteres Vorhaben zu unterstützen, wählen Sie am besten ein Auto mit einem Neupreis zwischen EUR 100.000 und EUR 200.000 aus. Ist es ein Porsche, ein Mercedes-Benz, ein BMW, ein Audi? Oder lieben sie vielleicht eher italienische Modelle, einen Ferrari, Maserati oder Lamborghini etwa? Und für den etwas kühleren Geschmack, der Understatement ausstrahlt, stünden vielleicht auch ein Jaguar, Range Rover, Aston Martin oder ein Bentley zur Verfügung. Wer weiß, eventuell denkt sogar der eine oder die andere unter unseren Lesern über einen üppig ausgestatteten Volvo nach, der durch sein nobles skandinavisches Design besticht.
Egal für welches Modell Sie sich bei dieser Wahl entscheiden, einen Aspekt sollten Sie dabei unbedingt berücksichtigen. Bei Ihrem Traumauto sollte es sich nämlich um eine Anschaffung handeln, die, wenn überhaupt, nur einen geringen Wertverlust in den ersten Jahren der Nutzung verzeichnen wird. Idealerweise steigt der Wert des Autos sogar noch. Denn einen eventuellen Wertanstieg würden wir gerne nutzen, doch dazu später mehr.
Um nun unser Rechenexempel anschaulich zu illustrieren, legen wir uns auf einen Kaufpreis von EUR 180.000 fest. Dabei hegen wir in unserem Beispiel die berechtigte Hoffnung, dass der Wert des Autos innerhalb von sechs Jahren sogar noch um gut EUR 20.000 steigt. Aber selbst bei einem mäßigen Wertverlust sollte der Vorteil unseres Gestaltungsmodells klar zum Vorschein kommen.

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3. Unsere Gestaltung: Firmenwagenvermietung durch GmbH-Gesellschafter
3.1. Ziele unserer Gestaltung
Das Ziel unserer Gestaltung ist primär, dass ein GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer auf die Nutzung des Firmenwagens keine Steuer zahlen soll. Trotzdem soll ihm oder ihr ein hochwertiger Dienstwagen zur Verfügung stehen, der auch repräsentative Funktionen erfüllt. Gleichzeitig soll die GmbH aber auch alle Betriebskosten tragen. Ein weiteres Ziel ist sekundär, dass nämlich der zukünftige Verkauf des Autos ebenfalls steuerfrei erfolgt. Wenn der Verkauf dabei sogar mehr Geld einbringt als der Erwerb gekostet hat, umso besser.
3.2. Unser Vorgehen
Um all diese Punkte zu erfüllen, müssen wir uns vom klassischen Erwerb des Firmenwagens durch einen von der GmbH initiierten Kauf verabschieden. Zwar ist das eine Voraussetzung, um die Betriebskosten steuerlich anzusetzen, aber das bedeutet auch, dass der GmbH-Gesellschafter für die Privatnutzung Steuern zahlen muss. Deshalb kauft statt der GmbH ihr Gesellschafter das Auto. Er setzt also private Mittel dazu ein. Das klingt zunächst nach einem Nachteil, weil die Anschaffung eben keinen Bezug zum Betriebsvermögen der GmbH schafft. Den stellen wir nun über einen Leasingvertrag zwischen GmbH-Gesellschafter und seiner GmbH her, was wir allgemein als Vermietung des Firmenwagens bezeichnen möchten. Die GmbH übernimmt also sowohl die Versicherungskosten als auch die laufenden Betriebskosten für den Firmenwagen. Gleichzeitig kann der GmbH-Gesellschafter den Firmenwagen auch für private Zwecke nutzen, er gehört ihm ja schließlich.
Um nun diese partielle Privatnutzung steuerlich vom dienstlichen Gebrauch abzugrenzen, sollte man über einen repräsentativen Zeitraum von mindestens drei Monaten ein Fahrtenbuch führen. Dieser Nachweis belegt folglich den geschätzten Anteil der Kosten, die auf privater Ebene entstehen. Logischerweise dürfen sie beim Ansatz der Betriebskosten keine Berücksichtigung finden.
3.3. Steuerliche Aspekte der Vermietung eines Firmenwagens an die eigene GmbH
Würde man sich aber dazu entschließen, dass die Vermietung des Firmenwagens durch den GmbH-Gesellschafter ausschließlich betrieblichen Zwecken dient, kann die GmbH selbstverständlich die gesamten Betriebsausgaben vom steuerpflichtigen Gewinn abziehen. Dann fährt man als GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer das Traumauto rein dienstlich und hat trotzdem Spaß daran.
Das Phantastische dabei ist, dass der GmbH-Gesellschafter durch die Vermietung des Dienstwagens auch noch Mietgebühren dafür erhält. Parallel zum Abzug der Betriebskosten auf Ebene der GmbH kann der GmbH-Gesellschafter auch die Abschreibung der Anschaffungskosten vornehmen. Bei einem hochwertigen Auto ist die Abschreibung über die allgemeine Nutzungsdauer von sechs Jahren logischerweise relativ hoch. Das bedeutet, dass die Einkommensteuer auf die Mieteinnahmen allenfalls gering sein dürfte. Für einen GmbH-Gesellschafter ist diese Gestaltung somit durchaus vorteilhaft.

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4. Bonus nach der Vermietung des Firmenwagens an die GmbH
4.1. Warum der private Verkauf des Firmenwagens steuerfrei ist
Kommen wir jetzt zu den sonnigen Aussichten, die uns erwarten, wenn der Firmenwagen, nachdem er abgeschrieben ist, nun zum Verkauf steht. Denn trotz der Abschreibung besitzt der Firmenwagen immer noch einen beachtlichen Restwert. Entweder liegt dieser nur wenig unter dem Neupreis oder sogar darüber. Hätte die GmbH den Firmenwagen gekauft, würde sie nach der Abschreibung über die gesamte Nutzungsdauer auf den Restwert Steuern zahlen müssen. Aber durch den privaten Kauf unseres GmbH-Gesellschafters befindet sich das Firmenauto im Privatvermögen statt im Betriebsvermögen der GmbH. Hier erfolgt die Besteuerung beim Verkauf des Autos anderen Regeln.
Im Einkommensteuerrecht ist der Gewinn aus dem Verkauf von Gegenständen des täglichen Gebrauchs stets steuerfrei (§ 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Satz 2 EStG). Hier gilt also weder eine Sperrfrist noch eine andere Einschränkung. Selbstverständlich gilt ein Auto auch stets als ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs. Außerdem besteht bei einem Firmenwagen kein Risiko, dass die Vermietung durch den GmbH-Gesellschafter eine Betriebsaufspaltung auslöst. Schließlich ist ein Auto kein notwendiges Betriebsvermögen. Wer kein Auto hat oder nutzen kann oder möchte, kann nämlich immer noch mit anderen Verkehrsmitteln reisen.
4.2. Verkauf des Firmenwagens nach der Vermietung
Also verkauft unser GmbH-Gesellschafter nun das Auto unter Idealbedingungen nach sechs Jahren für EUR 200.000. Dabei generiert er allein durch den Verkauf einen Gewinn von EUR 20.000. Wenn er in den Jahren zuvor für die Vermietung des Firmenwagens an seine GmbH jährlich EUR 30.250 erhalten hat, gleichzeitig aber auch EUR 30.000 an Abschreibung ansetzen durfte, bleiben pro Jahr EUR 250 zu versteuern. Aber selbst dieser Überschuss bleibt von der Einkommensteuer verschont. Denn § 22 Nummer 3 Satz 2 EStG sieht eine Freigrenze von EUR 256 für Mieteinnahmen vor. Mit EUR 250 liegen wir unter dieser Schwelle, sodass auch dieser Betrag steuerfrei bleibt.
Durch Vermietung und Verkauf des Firmenwagens kann unser GmbH-Gesellschafter somit insgesamt steuerfreie Einnahmen von EUR 201.500 erzielen. Und das, obwohl ihn das Auto anfangs nur EUR 180.000 gekostet hat. Dabei haben wir die steuerlichen Vorteile durch Abzug der Betriebsausgaben auf Ebene der GmbH unberücksichtigt gelassen. Die kommen nochmals hinzu, hängen aber von ihrer tatsächlichen Höhe ab. Hierzu wollten wir aber keine Annahmen vornehmen, weil die Nutzung sehr individuell variieren dürfte.

Neugierig? Familienstiftung vermietet Firmenwagen
In diesem Video erklären wir, wie eine Familienstiftung durch Vermietung eines Firmenwagens Steuervorteile generiert.
5. Vermietung eines Firmenwagens durch einen GmbH-Gesellschafter – Fazit
Unsere Gestaltung erfüllt also mehrere Zwecke. Einerseits ermöglicht sie es, dass die sonst übliche Privatentnahme über die pauschale 1 %-Regelung oder die aufwendige Fahrtenbuchmethode entfällt. Hier entsteht also keine Steuer für unseren GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer. Trotzdem steht ihm ein exklusives Auto als Firmenwagen zur Verfügung. Selbst wenn er es rein dienstlich fährt, profitiert er von diesem Luxus. Sicher, das bedeutet, dass er sich für den Privatgebrauch wohl ebenfalls ein Auto anschafft, aber das ist oft kein wirklicher Hinderungsgrund. Dann fährt man privat eben einen anderen Traumwagen. Wieso sollte man auch mit nur einem zufrieden sein, wenn man auch zwei haben kann?
Den größten Vorteil erzielt unser Gestaltungsmodell jedoch mit der Vermietung und dem Verkauf. Beide sind praktisch steuerfrei möglich. Auf diese Weise kann man das nächste Traumauto finanzieren.
Wer nun einwerfen mag, dass es selbst unter den heute gefertigten Traumautos wenige geben mag, die gleich nach ihrer Anschaffung an Wert zulegen, den verweisen wir auf Oldtimer und andere frühzeitig als Klassiker ausgewiesene Autos. Es gibt sehr viele Modelle, deren Wert in Zukunft immer weiter steigen wird. Viel Spaß bei der Wahl Ihres Traumautos!
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