Die Multiplikatormethode zur Unternehmensbewertung
Mit der Multiplikatormethode existiert eine weitere Methode zur Unternehmensbewertung. Dabei geht es um eine branchenübliche Einschätzung von Unternehmenskennzahlen mittels eines Multiplikators. Zwar ist diese Methode relativ einfach in der Anwendung, doch findet sie selbst in steuerlichen Zusammenhängen gelegentlich Anwendung. Doch ist dies selbstverständlich nur auf gewisse Branchen beschränkt, für die eine bekannte Korrelation zwischen den zu betrachtenden Kennzahlen und den empirisch ermittelten Unternehmenswerten etabliert und anerkannt ist. Dies ist zum Beispiel bei Versicherungsmaklern der Fall. Darauf basierend führt die Multiplikatormethode zu einer Einschätzung des Unternehmenswerts, die man gegebenenfalls durch weitere Abschläge oder Zuschläge modifizieren kann.
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Unternehmensbewertung: Vereinfachtes Ertragswertverfahren vs. IDW S1 Gutachten
In diesem Video erklären wir diverse Methoden zur Bewertung von Unternehmen.
Inhaltsverzeichnis
1. Die Multiplikatormethode – Einleitung
Im Alltag sowie im Steuerrecht gibt es eine Vielzahl an Anlässen für eine Unternehmensbewertung. So kann dies einerseits der Ermittlung eines angemessenen Verkaufspreises dienen. Andererseits kann aber auch eine Liquidation eine Unternehmensbewertung erfordern. Dann gibt es wiederum Situationen, bei denen es zu einer Auseinandersetzung über ein Unternehmen kommt, wobei dies durch Aufnahme oder Ausscheiden von Gesellschaftern oder Investoren geschehen kann, aber auch bei einer Scheidung oder einer Erbschaft in Frage kommt. In letzterem Fall ist dann auch eine steuerrechtliche Betrachtung angebracht. Doch kann auch der Wegzug eines GmbH-Gesellschafters eine steuerbezogene Angelegenheit darstellen, bei der man auf eine Unternehmensbewertung zurückgreift. Und in all diesen Fällen stehen sowohl allgemeine als auch besondere Methoden zur Unternehmensbewertung zur Verfügung. Eine dieser Verfahren ist die Multiplikatormethode.
2. Hintergründe zur Multiplikatormethode
Mit der Multiplikatormethode ist es möglich, einen Unternehmenswert auf Basis eines Vergleichswerts zu ermitteln. Dieser Vergleichswert ist eine Kennzahl des Unternehmens einer bestimmten Branche, für die man auch von anderen vergleichbaren Unternehmen die tatsächlich am Markt erzielten Preise kennt. Setzt man nun diese beiden bekannten Größen zueinander ins Verhältnis, erhält man einen Multiplikator, mit dem man die Unternehmenskennzahl bloß zu multiplizieren braucht, um auf den Unternehmenswert zu kommen. Und da man innerhalb einer Branche im Großen und Ganzen Allgemeingültigkeit hierfür annehmen kann, begründet dies eine Anwendbarkeit auf alle anderen vergleichbaren Unternehmen dieser Branche.
Hierzu ein Beispiel: Möchte man den Betrieb eines Versicherungsmaklers als Unternehmen bewerten, so kann man als Referenz zwischen zwei Kennzahlen wählen. Einerseits kann man den Jahresumsatz ansetzen. Hierzu beträgt der Faktor, mit dem man den Umsatz multiplizieren kann, um auf den Unternehmenswert zu schließen, 3. Andererseits kann man den Gewinn (EBIT) mit einem Multiplikator von 5 heranziehen, um den Unternehmenswert zu bestimmen.
Doch hat die Multiplikatormethode hierbei auch gewisse allgemeine Einschränkungen. Denn die Kennzahlen müssen hierzu stets positive Zahlen sein. Schließlich vergleicht man das zu bewertende Unternehmen hinsichtlich seines Werts mit den am Markt beobachteten Werten. Und diese sind ja auch stets positiv. Wenn also ein Unternehmen Verluste macht, so hat es dennoch einen positiven Wert. In solchen Fällen muss man entweder andere eindeutig positive Kennzahlen zur Unternehmensbewertung mittels Multiplikatormethode heranziehen (zum Beispiel den Umsatz), oder eine andere Methode anwenden. Ebenso wichtig ist aber auch, dass die Wahl der Bezugsgrößen im Hinblick auf die Aussagekraft der Unternehmensbewertung neutral ist. Andernfalls könnte dies die Bewertung verzerren. Weitere Einschränkungen besprechen wir dann jedoch in einem eigenen Abschnitt dieses Artikels.
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3. Vorstellung der Multiplikatormethode
Im Grunde haben wir mit dem obigen Beispiel zur Unternehmensbewertung eines Versicherungsmaklers bereits das Grundlegende zur Multiplikatormethode dargestellt. Allerdings kommen auch hierbei einige weitere Anpassungen in Frage. Dabei sind sowohl Abschläge als auch Zuschläge möglich. Diese rechnet man prinzipiell stets zum Produkt der Multiplikation hinzu.
Zuschläge und Abschläge erfolgen in der Regel aufgrund von subjektiven Betrachtungen. Dabei kann ein steuerpflichtiger als Unternehmer, der für sein zum Verkauf stehendes Unternehmen ein gutes Ergebnis erzielen möchte, insbesondere über Aufschläge seinem Ziel näherkommen. Im Gegensatz dazu kann ein potentieller Käufer nach Möglichkeiten such, um Abschläge als Argument für eine Kaufpreisminderung anzuführen. Ein Unternehmer könnte aber auch bei einer Schenkung selber Grund haben, Abschläge zu finden, um dadurch die Schenkungsteuer zu reduzieren.
3.1. Abschläge bei der Multiplikatormethode
3.1.1. Portfeuilleabschlag
Bei den Abschlägen sind zwei verschiedene Möglichkeiten relevant. Einerseits kann ein sogenannter Portfeuilleabschlag in Frage kommen, wenn ein zu bewertendes Unternehmen lediglich ein Produkt anbietet, die Vergleichsgruppe aber eine in dieser Hinsicht größere Diversität bietet. Denn in diesem Fall drückt die geringe Produktdiversität den Wert des Unternehmens im Vergleich zu anderen. Schließlich ist ein Unternehmen, dass sein unternehmerisches Risiko auf mehrere Standbeine verteilen kann, besser auf potentielle Veränderungen (beispielweise am Markt) eingestellt als eines, dass nur eine geringe Diversifizierung in die Berechnungen mittels Multiplikatormethode einzubringen vermag.
3.1.2. Small Cap Discount
Andererseits kann ein sogenannter Small Cap Discount erforderlich erscheinen. Denn wenn man den Wert eines Unternehmens bestimmen möchte, dem weniger Kapital zur Verfügung steht, als dem in der Vergleichsgruppe ebenfalls berücksichtigten Marktführer, dann hat dies natürlich ebenfalls Einfluss auf den Unternehmenswert. Also stellt der Small Cap Discount als Abschlag eine Möglichkeit dar, die Kapitalkraft eines Unternehmens in die Unternehmensbewertung mittels Multiplikatormethode einzubeziehen.
3.2. Zuschläge bei der Multiplikatormethode
3.2.1. Kontrollzuschlag
Wer in bedeutendem Umfang an einem Unternehmen beteiligt ist, hat entscheidenden Einfluss auf dessen Führung. Daher kann bei einem Verkauf insbesondere einer Mehrheit der Beteiligungen diese damit verbundene Machtstellung einen höheren Wert der Unternehmensanteile bedeuten. Dies berücksichtigt man bei der Multiplikatormethode über einen sogenannten Kontrollzuschlag.
3.2.2. Zuschläge bei Aktivierung des Firmenwerts durch einen Käufer
Wenn Unternehmer Unternehmen verkaufen, dann umfasst der Verkauf auch den Firmenwert. Dabei ist die spezifische Zusammensetzung des Firmenwerts unerheblich. Wichtig ist in diesem Zusammenhang lediglich, dass der Käufer nun die Möglichkeit hat, den erworbenen Firmenwert abzuschreiben. Auf diese indirekte Weise erhält er den zuvor mitbezahlten Firmenwert über die Steuer zurückerstattet. Somit kann ein Verkäufer diesen zukünftigen steuerlichen Bonus des Käufers in gewissem Umfang in seine Preiskalkulation über einen Zuschlag im Rahmen der Multiplikatormethode einbeziehen.
3.2.3. Zuschläge für die Vertretbarkeit von Unternehmensbeteiligungen
Oft sind Überschriften zu Kapiteln selbsterklärend. In diesem Unterabschnitt bedarf die Überschrift jedoch einer Erläuterung des Begriffs Vertretbarkeit. Zunächst ist dies ein Rechtsbegriff für bewegliche Gegenstände, für die es nach äußeren Kriterien gleichartige Äquivalente gibt (§ 91 BGB). Das für alle bekannteste Beispiel hierfür ist Geld. Aber auch in Massenproduktion hergestellte Güter erfüllen dieses Kriterium. Einmalige Gemälde, Teppiche oder unbewegliche Immobilien sind Gegenbeispiele, bei denen keine Vertretbarkeit gegeben ist.
Die Frage ist nun, warum es in Bezug auf den Unternehmenswert einen Zuschlag für die Vertretbarkeit desselben geben sollte? Schließlich ist ein Unternehmen im Grunde stets ein Unikat, für das man einen eigenen Wert ansetzt. Allerdings gibt es auch Unternehmen, deren Beteiligungen am dafür existierenden Markt frei zirkulieren können, so wie etwa Geld. Richtig, wir sprechen hier insbesondere über Aktien. Denn Aktien börsennotierter Unternehmer sind nun mal viel einfacher zu handeln, als andere Unternehmensbeteiligungen. Dieser Vorteil bei der Marktfähigkeit eines Unternehmens aufgrund der Vertretbarkeit der Unternehmensanteile fließt über einen eigenen Zuschlag in die Unternehmensbewertung bei der Multiplikatormethode mit ein.
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4. Einschränkungen der Multiplikatormethode
Da die Multiplikatormethode in all ihren Ausprägungen stets eine Vereinfachung darstellt, haften ihr auch viele Einschränkungen bezüglich ihrer Aussagekraft an. Dies haben wir auch schon kurz im zweiten Kapitel angesprochen. Nun liefern wir noch einige weitere Details bei.
So ist zum Beispiel die Multiplikatormethode teilweise auch von allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen abhängig, die innerhalb des angesetzten Vergleichszeitraums schwanken können. Auf diese Weise kann ein Multiplikator einerseits einen zu geringen aktuellen Wert ergeben, oder einen zu hohen.
Außerdem ist eine Unternehmensbewertung durch die Multiplikatormethode, bei der gegebenenfalls subjektive Zu- oder Abschläge Anwendung finden, kaum als objektiv anzusehen.
Womit auch schon der nächste Kritikpunkt an der Multiplikatormethode in den Vordergrund rückt. Denn die Methode kann im Grunde nur so gut sein, wie sie zu objektiv vergleichbaren Ergebnissen führt. Man sollte also annehmen, dass bei Anwendung unterschiedlicher Multiplikatoren stets ein vergleichbarer Unternehmenswert aus der Berechnung hervorgeht. Doch kann dies schon allein aufgrund der Tatsache, dass die Bezugsgrößen, auf denen die Multiplikatoren beruhen, selbst unterschiedlichen äußeren Einflüssen unterliegen, kaum Allgemeingültigkeit haben. Zum Beispiel führen handels- oder steuerrechtliche Erfordernisse zur Bilanzerstellung zu unterschiedlichen Multiplikatoren.
5. Die Multiplikatormethode – ein bewährtes Verfahren
Dennoch hat sich die Multiplikatormethode in der Vergangenheit weitestgehend bewährt. Allerdings kommt sie zumeist als Vergleichswert bei der Einschätzung der Plausibilität von Unternehmensbewertungen in Frage, die man mittels anderer Verfahren herleitet. Und selbst für steuerrechtliche Belange kann die Multiplikatormethode Anwendung finden, sofern andere Methoden, wie etwa das vereinfachte Ertragswertverfahren, weniger realitätsnahe Unternehmenswerte ergeben.
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