Vermögensschutz

Grundlage zukünftiger Vermögensentwicklung

Vermögensschutz zahlt sich aus!

Beim Vermögensschutz geht es um die defensive Sicherung von Vermögenswerten. Dabei steht die Abwehr einer Reihe von Risiken, die ein Vermögen beeinträchtigen können, im Vordergrund. Dazu zählen insbesondere Steuern, zum Beispiel die Vermögensteuer, die Schenkungsteuer und die Erbschaftsteuer, und andere Abgaben, etwa die potentielle Corona-Vermögensabgabe. Aber auch Gebühren von Kreditinstituten oder anderer mit der Vermögensverwaltung betrauter Organe nehmen hierauf Einfluss. Dabei ist in einem idealisierten Szenario, in dem keine Minderung des Vermögens eintritt, eine Verzehnfachung des Vermögens rein rechnerisch innerhalb von drei Dekaden möglich. Deshalb spielt der Vermögensschutz bei der weiteren Vermögensmehrung eine enorme Rolle. Doch sind die Möglichkeiten hierzu, je nach Ausgangslage, eher begrenzt. Optional können hierbei ein Wegzug ins Ausland, eine Diversifizierung in mobile, international gestreute Assets, eine Familienstiftung in Liechtenstein oder eine internationale fondsgebundene Lebensversicherung in Frage kommen.

Unser Video: Vermögensschutz als Voraussetzung zur Vermögensmehrung

In diesem Video erklären wir, wie man Risiken gegenüber dem eigenen Vermögen begegnet, um dieses weiterhin erfolgreich zu mehren.

Inhaltsverzeichnis


1. Vermögensschutz – Einleitung

Wir beschäftigen uns in diesem Artikel mit dem Vermögensschutz. Auch wenn es ein sich selbst erklärendes Wort ist, betonen wir, dass Vermögensschutz alle legalen Maßnahmen umschreibt, die ein vorhandenes Vermögen davor bewahren, seinen Wert zu verlieren. Diese kurze Definition ist an dieser Stelle deshalb erforderlich, weil man oftmals den Vermögensschutz mit der Vermögensmehrung verwechselt, zumindest aber gerne mal vermischt. Soweit es dem Verständnis unserer Leser dient, wollen wir diese Unterscheidung strikt einhalten.

Selbstverständlich gehen Vermögensschutz und Vermögensmehrung Hand in Hand. Aus diesem Grund bildet die Vermögensmehrung einen wesentlichen, gar überragenden Nebenaspekt in unserem Beitrag – sowohl hier in schriftlicher Form als auch indirekt in unserer alltäglichen Berufspraxis.

2. Vermögensschutz: welche Risiken droht Vermögen?

Da wir uns nun mit dem Vermögensschutz auseinandersetzen, sollten wir zunächst einmal betrachten, wovor er schützen soll. Tatsächlich gibt es mannigfache Risiken, die ein bereits bestehendes Vermögen in seiner Substanz zu verringern vermögen. Einerseits haben wir es hierbei mit Steuern und anderen Abgaben zu tun. Hierrunter schieben wir auch das Rechtsänderungsrisiko ein, das in aller Regel auf politische Entscheidungen zurückgeht, gelegentlich aber auch juristische Urteile als kausale Ursache kennt. Andererseits liegen Risiken oftmals im persönlichen Umfeld der Vermögenden. Dazu zählt auch das Unternehmerrisiko. Risiken können aber auch in der Vermögenssache selbst bestehen oder mit ihr direkt zusammenhängen. Beispielsweise verursacht die Vermögensverwaltung Kosten, die das zu verwaltende Vermögen laufend mindern. Somit haben wir es mit multiplen, einander bedingenden Risikoebenen zu tun.

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3. Welche Möglichkeiten zum Vermögensschutz gibt es?

Die Risiken, die Vermögen bedrohen, stellen in gewisser Weise Fragen dar, auf die ein erfolgversprechender Vermögensschutz optimale Antworten bieten sollte. Wie wir aber nun sehen werden, ist ihre Anzahl stark limitiert.

3.1. Vermögensschutz durch Wegzug ins Ausland

Die erste Möglichkeit, die wir anführen, ist diejenige, auf die wohl die meisten Leser als erstes kommen, nämlich den Wegzug ins Ausland. Allerdings ist der Erfolg dieser Maßnahme zum Vermögensschutz stark von den Rahmenbedingungen abhängig.

Mobiles Vermögen, das man ohne große Hindernisse international überführen kann, also Geld, Edelmetalle, Aktien und Fondsanteile oder in Kryptowährungen angelegtes Vermögen, um nur einige Beispiele zu nennen, erleichtern es bei einem Wegzug ins Ausland das eigene Vermögen mitzunehmen. Auf diese Weise ist es leicht etwa der Substanzbesteuerung in einem Steuerregime zu entgehen. Wichtig hierbei ist allerdings, dass man einen klaren Schnitt in Bezug auf die Ansässigkeit macht. Denn die Ansässigkeit entscheidet in den meisten Steuerregimen, ob eine Steuerpflicht besteht. In dieser Hinsicht ist ein US-Bürger, um mal ein gegenteiliges Beispiel anzuführen, schon allein aufgrund der Staatsbürgerschaft prinzipiell immer und überall steuerpflichtig.

Falls man jedoch trotz eines klaren Abschieds von Deutschland weiterhin immobiles Vermögen in der alten Heimat beibehalten möchte, dann geht man hierbei zumindest ein steuerliches Risiko ein. Das betrifft somit sowohl Immobilien als auch Unternehmensbeteiligungen und Mitunternehmerschaften mit einem Standort oder Sitz in Deutschland. In solchen Fällen bietet der Wegzug ins Ausland also keinen ausreichenden Vermögensschutz. Doch auch wer mit seinem Vermögen ein Unternehmen im Ausland zu gründen gedenkt, sollte dabei den Vermögensschutz stets beachten.

3.2. Vermögensschutz durch Diversifizierung

Vermögensschutz ganz anderer Art stellt die Diversifizierung der Vermögensgegenstände dar. Dabei kann man mit einer Diversifizierung von Vermögen gleich mehreren Risiken begegnen. So kann Diversifizierung als Vermögensschutz dem Wertverlust bestimmter Wertgegenstände vorbeugen. Dies trifft insbesondere auf Vermögensgegenstände zu, die einem stärker schwankenden Marktwert unterliegen.

Doch auch im Hinblick auf die Besteuerung von Vermögen kann eine Diversifizierung sinnvoll sein. Dabei ist das Ziel der Diversifizierung der Vermögensschutz durch internationale Streuung von Vermögen. Wenn man etwa Immobilien im Vermögen halten möchte, gleichzeitig aber auch das Risiko einer Vermögensbesteuerung möglichst gering halten möchte, kann man ja Immobilien in das Vermögensportfolio aufnehmen, deren Standort in einem Steuerregime liegt, bei dem es eher unwahrscheinlich ist, dass sie einer Besteuerung mittel- oder gar langfristig unterliegen.

3.3. Vermögensschutz durch Vermögensübertragung auf eine Stiftung

Vermögensschutz geht auch anders. So paradox es auch klingen mag, der Schlüssel hierzu ist Verzicht. Jawohl, denn wer kein Vermögen besitzt, der muss sich auch keine Sorgen um seinen Erhalt machen. Doch halt, bitte lesen Sie an dieser Stelle noch weiter. Wir versprechen, was zunächst völlig widersinnig und abstrus klingen mag, löst sich gleich mit folgender Erklärung in Wohlgefallen auf. Denn die Entkoppelung des Eigentums an einem Vermögen ist der Kernpunkt einer Stiftung. Eine Stiftung ist dabei eine Körperschaft, die aus Vermögen besteht und dieses zum Wohl bestimmter Personen sowie zur Erfüllung anderer Zwecke einsetzt. Dabei gehen sowohl die Initiative zur Stiftung des zweckgebundenen Vermögens als auch das Vermögen und die Verfügung der Zwecke allein auf die wohlhabenden Stifter zurück. Die Stifter selbst verzichten somit auf ihr Vermögen.

Eine Familienstiftung stellt dabei eine mögliche Gestaltungsform dar. Sie sieht insbesondere die finanzielle Versorgung der Familienangehörigen der stiftenden Person vor. Natürlich gilt dies auch generationenübergreifend. Eine besonders vorteilhafte Gestaltung sind hierbei Familienstiftungen in Liechtenstein. So bietet eine Familienstiftung in Liechtenstein den Vorteil, dass sie kaum von Steuern betroffen ist. Eine Stiftung in Deutschland unterliegt hingegen einer periodischen Erbersatzsteuer. Außerdem gewährt das liechtensteinische Stiftungsrecht weitreichende statuarischer Gestaltungsmöglichkeiten. Gleichzeitig sind liechtensteinische Stiftungen als Körperschaften international in weiten Kreisen anerkannt. Eine Verknüpfung mit dem Trustrecht erweitert diesen Vorteil sogar noch und etabliert somit eine Kompatibilität mit angelsächsischen Rechtsnormen.

3.4. Vermögensschutz durch Versicherung

Die letzte Möglichkeit, Vermögensschutz aufzubauen, kann im Abschluss von Versicherungen liegen. Hier ist insbesondere eine ausländische fondsgebundene Lebensversicherung zu nennen. Doch spätestens zum Zeitpunkt der Auszahlung an die Erben kommt es dann möglicherweise doch zu einer Minderung des Vermögens durch Anfall einer Erbschaftsteuer. Wenn die Erben allerdings im Ausland ansässig sind und es dort keine Erbschaftsteuer gibt, dann kann auch diese Form des Vermögensschutzes den gewünschten Erfolg erzielen.

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4. Vermögensschutz als Grundlage zur Vermögensmehrung

Zum Schluss gehen wir noch auf die Betrachtung der wechselseitigen Wirkung von Vermögensschutz und Vermögensmehrung ein. Denn weitere Vermögensmehrung steht ja oftmals im Fokus, wenn es um den Vermögensschutz geht.

So kann man zunächst betrachten, wieviel Mehrwert ein Vermögen von beispielsweise EUR 1.000.000 im Laufe von drei Jahrzehnten zu schaffen vermag. Legt man eine optimistische, konstante Rendite von etwa 8 % zugrunde und geht man davon aus, dass gar keine Vermögensminderung in diesem Zeitraum stattfindet, errechnet man mit Zins- und Zinseszinseffekt am Ende der Laufzeit ein Vermögen von rund EUR 10.000.000. Unterliegen die laufenden Dividenden jedoch einer Kapitalertragsteuer von etwa 25 %, so resultiert hieraus lediglich ein Zugewinn von etwa EUR 5.500.000. Mit anderen Worten ist der Vermögensschutz bei der Vermeidung von Steuern durchaus in der Lage die Vermögensmehrung positiv zu beeinflussen – und zwar signifikant. Zwar haben wir hierbei die Erörterung des Anfalls einer Erbschaftsteuer am Ende der Laufzeit ebenso ausgespart, wie alle anderen Risiken, denen das zur Vermögensmehrung dienende Vermögen normalerweise ausgesetzt sein könnte, doch sollte dies nur als einfaches Zahlenbeispiel fungieren.

Die Quintessens ist jedoch klar: Vermögensschutz zahlt sich bei der Vermögensmehrung aus und ist somit ein Aspekt, den man in dieser Hinsicht stets hervorheben sollte. Doch trotz der engen Verzahnung von Vermögensschutz und Vermögensmehrung miteinander behandeln viele an der Vermögensmehrung Interessierte, sowohl die Vermögenden selbst als auch Fachleute, den Vermögensschutz eher als Nebensache. Darum ist es Zeit, das der Vermögensschutz aus dem Schatten des Vermögensaufbaus heraustritt.


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Internationales Steuerrecht – Privat

  1. Informationen zum Steuerrecht ausländischer Steuerregime (zum Beispiel Österreich, USA, Kanalinseln)
  2. Erörterung der Vorteile einer Familienstiftung in Liechtenstein
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