Mergers & Acquisitions
Der aus dem angelsächsischen Sprachraum stammende Sammelbegriff Mergers & Acquisitions beschreibt alle Transaktionen, mit denen Unternehmen eine Veränderung ihrer unternehmerischen Eigenschaften herbeiführen. Neben dem An- und Verkauf von Unternehmensteilen sowie von Tochtergesellschaften zählen hierzu auch alle Arten von Umwandlungsvorgängen. Insbesondere die durch Verschmelzung oft vorkommende Fusion zweier Unternehmen oder die Gründung von Konzernen sind weithin geläufige Beispiele für Mergers & Acquisitions. Doch auch die Bildung von strategischen Allianzen, Joint Ventures oder ähnlichen Bündnissen fallen unter Mergers & Acquisitions. Dabei ist vielfach auch eine Prüfung des Wettbewerbsrechts erforderlich.
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In diesem Video erklären wir, welche Arten der Umwandlung es gibt.
Inhaltsverzeichnis
1. Mergers & Acquisitions – Einleitung
Im Laufe seiner geschäftlichen Tätigkeiten kommt ein Unternehmen früher oder später in eine Lage, in der sich die Geschäftsführung sowie die Anteilseigner Gedanken über die Zukunft des Unternehmens machen. Oft genug geht dies mit wirtschaftlichen Krisen einher. Aber ebenfalls sehr oft steht dabei eher die Optimierung der eigenen geschäftlichen Operationen im Vordergrund. Beispielsweise kann in bestimmten Situationen die Erweiterung des Geschäftsfeldes durch Einbindung einer neuen Struktur erforderlich erscheinen. In anderen wiederum kann genau das Gegenteil der Fall sein. Kurzum, man möchte die Voraussetzungen für weiteres wirtschaftliches Wachstum schaffen. Alle Transaktionen, die mit diesen Maßnahmen einhergehen, fasst man unter dem englischsprachigen Begriff Mergers & Acquisitions zusammen.
2. Woher kommt der Begriff Mergers & Acquisitions?
Dabei kommt der zweiteilige Begriff Mergers & Acquisitions aus dem Bereich der Wirtschaft. Im Englischen bezeichnet man mit Mergers Vorgänge, bei denen es zu einer Vereinigung kommt, in diesem Fall einer Vereinigung von zwei oder mehr Unternehmen. Acquisitions hingegen stehen für Erwerbe von wirtschaftlichen Einheiten, also meist von Unternehmen oder deren Anteile.
Wenn wir uns also in diesem Beitrag mit Mergers & Acquisitions beschäftigen, dann steigen wir zunächst mit einem Rückblick in die Geschichte ein. Tatsächlich kann man den Begriff Mergers & Acquisitions bis ins ausgehende neunzehnte Jahrhundert zurückverfolgen. Damals gab es in den USA eine Übernahmewelle (Great Merger Movement), bei der sich zunächst viele kleinere Unternehmen zusammenschlossen. Dazu zählen zum Teil auch heute noch erfolgreiche Unternehmen, wie etwa General Electric oder Standard Oil Company (heute vor allem ExxonMobil). Die daraus hervorgehenden größeren Unternehmen kauften wiederum ihre kleineren Konkurrenten auf. Auf diese Weise konsolidierte sich der Markt.
Tatsächlich treten solche und ähnliche Ereignisse seitdem immer wieder ein, wobei man teilweise von einer gewissen Zyklizität spricht. Ein schönes Beispiel ist bei den Automobilherstellern zu sehen, wo aus den ursprünglich gegründeten Unternehmen durch stetige Erweiterungen immer größere Konzerne entstanden sind. Und auch die derzeit aufstrebenden kleineren Anbieter von Elektromobilen dürften schon bald Gegenstand einer Mergers & Acquisitions-Welle werden. Ähnliches ist auch in anderen, noch recht jungen Branchen zu erkennen, wie beispielsweise bei Internetdiensten, bei denen viele kleinere erfolgreiche Startups über kurz oder lang in einem der Top-Akteure aufgehen.
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3. Mergers & Acquisitions: was genau versteht man darunter?
Kommen wir nun zu einer kurzen Erläuterung der verschiedenen Optionen im Bereich Mergers & Acquisitions. Dabei kann man prinzipiell drei Fälle nach der Art des Ergebnisses unterscheiden. Einerseits können Mergers & Acquisitions zu einer Vermehrung der Anzahl an Unternehmen am Ende des Vorgangs führen. Andererseits ist es auch möglich, dass es keine Veränderung der Anzahl der Unternehmen gibt. Doch in den meisten Fällen bedeuten Mergers & Acquisitions eher eine Verringerung der Anzahl der anfangs beteiligten Unternehmen.
3.1. Mergers & Acquisitions, die zu einer Unternehmensmehrung führen
Wenn Unternehmen im Laufe ihrer Aktivitäten spezialisierte Bereiche einrichten, die ihren geschäftlichen Tätigkeiten Unterstützung bieten, dann sieht man diese Bereiche früher oder später als eigenständige Teile an. Beispielsweise kann eine Vertriebs- oder eine Forschungsabteilung diesen Umstand erfüllen. Doch manchmal kann ein solcher Betriebsteil für das Unternehmen an Bedeutung verlieren. Selbst wenn man dabei im jeweiligen Teilbetrieb weiterhin erfolgreich ist, kann dadurch der Wunsch nach einer Trennung vom Hauptunternehmen aufkommen. Dazu kann man eine ganze Reihe unterschiedlicher Mergers & Acquisitions in Betracht ziehen.
Zum Beispiel kann man per Abspaltung einer eigenständigen Betriebsstätte eine Neugründung als Tochtergesellschaft vollführen. Dabei kann dies auch steuerlich Vorteilhaft sein, wenn man es etwa mit Lizenzgebühren auf überlassene immaterielle Wirtschaftsgüter kombiniert. Oder man verkauft die dortigen Anlagen per Asset Deal an einen Interessenten. Auch mit der Auslagerung von Immobilien kann man steuerliche Vorteile nutzen. Ein weiterer Fall könnte auch vorliegen, wenn sich ein Unternehmen vor einem Börsengang verschlanken möchte, um so eine höhere Attraktivität bei den zukünftigen Anlegern zu erzeugen. Und um ein konkretes, allgemein bekanntes Beispiel zu nennen, verweisen wir auf die Trennung von DaimlerChrysler, bei der ganz andere Gründe im Vordergrund standen. In allen genannten Fällen hat man jedoch aus einem ursprünglichen Unternehmen einen Teil abgetrennt, der nun, zumindest für eine gewisse Zeit, eigenständig ist.
Außerdem können mehrere Unternehmen in einem Joint Venture ein neues, gemeinsames Unternehmen gründen. Somit gibt es auch Mergers & Acquisitions, die zu einer Unternehmensmehrung führen, bei denen keine Abtrennung von bereits vorhandenen Strukturen erforderlich ist.
3.2. Mergers & Acquisitions ohne Veränderung der Anzahl der Unternehmen
Stellen Sie sich vor, zwei Konkurrenten bieten auf zwei Gebieten die gleichen Leistungen an. Beispielsweise könnte dies Strom aus Solar- und Windkraft sein. Statt sich jedoch gleich auf zwei Gebieten gegenseitig Konkurrenz zu machen, könnten sich die beiden Unternehmen aber auch auf eine andere Strategie einigen. Denn wenn jedes Unternehmen nur eines der beiden Produkte am Markt anbietet, dann kann man sich davon eine gewisse Erleichterung versprechen. Also kann man hierbei eine Absprache treffen, welches der beiden Unternehmen in welchem Bereich künftig alleinig tätig sein soll. Durch Abspaltung und Übertragung des jeweils der Konkurrenz überlassenen Teilbetriebs kann also die Anzahl der beteiligten Unternehmen im Rahmen des Mergers & Acquisitions gleich bleiben.
Denkbar sind aber auch Partnerschaften, bei denen überhaupt keine Veränderung auf Unternehmensebene stattfindet. Dabei können die Partnerschaften sowohl strategisch als auch operativ ausgerichtet sein. Dies können beispielsweise Joint Ventures, Konsortien oder andere Interessensgemeinschaften herbeiführen.
Andererseits kann es aber auch sein, dass sich ein Unternehmen von einem Teilbetrieb, der unrentabel ist und bei dem keine Aussicht auf eine erfolgreiche Umstrukturierung besteht, trennen möchte. In diesem Fall würde dies eine Schließung dieses Teilbereichs bedeuten, bei dem man aus Unternehmenssicht allenfalls noch die Veräußerung der Wirtschaftsgüter dieses Teilbereichs ins Auge fassen kann.
3.3. Mergers & Acquisitions, die zu einer Verringerung der Unternehmen führen
Doch meist bedeuten Mergers & Acquisitions eine Zusammenführung mehrerer Unternehmen, aus denen meist nur noch eines hervorgeht. Dies kann einerseits im Wege einer Fusion zweier Unternehmen geschehen. Dabei kann entweder nur eines der beiden Unternehmen bestehen, während das andere darin aufgeht. Oder man schafft durch die Fusion aus zwei Unternehmen ein gänzlich neues. Somit kommen neben dem klassischen Kauf eines Unternehmens auch die Verschmelzung der beiden Unternehmen in Frage. Dabei kann dies einvernehmlich geschehen oder über eine feindliche Übernahme stattfinden.
In eine ganz andere Richtung führt der Weg, wenn sich eine Muttergesellschaft, zum Beispiel eine Holding, von einer unrentablen Tochterunternehmung trennen möchte. Dabei steht einerseits der Verkauf des Tochterunternehmens zur Wahl. Dies dürfte in den meisten Fällen die finanziell vorteilhafteste und somit attraktivste Alternative darstellen. Oder man liquidiert das Tochterunternehmen.
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4. Mergers & Acquisitions: Verfahrensweise in 5 Schritten
Werfen wir nun einen Blick auf die üblichen Abläufe, die man bei Mergers & Acquisitions beobachten kann. Sie lassen sich in fünf aufeinanderfolgende Schritte gliedern.
4.1. Mergers & Acquisitions: Auslöser des Verfahrens
Zunächst gibt es immer einen initialen Ausgangspunkt, von dem aus Mergers & Acquisitions ihren Anfang nehmen. Dabei hängt dieser Startpunkt stets in direktem Zusammenhang mit dem Zweck, den Mergers & Acquisitions erfüllen sollen. Steht die Aufnahme starker Partner im Vordergrund? Möchte man strategische Allianzen schmieden? Oder soll nur eine Festigung der Position am Markt ein Unternehmen stärken? So sehr sich die Vorstellungen in diesem Punkt von Fall zu Fall auch unterscheiden mögen, erst das Bewusstsein für die Erfordernis nach solchen Veränderungen schafft die Voraussetzung für das weitere Verfahren im Rahmen des Mergers & Acquisitions.
4.2. Mergers & Acquisitions: Ziele
Hat man also diesen initialen Gedanken gefasst, sodass man sich klar ist, welche Vorteile man durch Mergers & Acquisitions für das Unternehmen realisieren möchte, kommt man automatisch zu nächsten Frage: wie? Dazu gibt es ebenso viele verschiedene Antworten, wie es Auslöser gibt.
Geraten dabei auch fremde Unternehmen ins Blickfeld, dann beginnt die Suche nach geeigneten Kandidaten, die man im Allgemeinen auch Ziele nennt. Zum Beispiel kann man bei einem größeren Projekt, dass die eigenen Möglichkeiten in welcher Weise auch immer übersteigt, nach geeigneten Partnern für ein Joint Venture suchen. Die Suchparameter hängen dann natürlich insbesondere von den Erfordernissen des Unternehmens und seinem Vorhaben ab. Möchte man hingegen die Konkurrenz schwächen oder die eigene Marktposition ausbauen, schaut man sich nach solchen Unternehmen um, die für einen Aufkauf in Frage kommen oder mit denen man andere zweckdienliche Absprachen treffen kann.
Andererseits kann die Suche nach geeigneten Zielen im Rahmen der Mergers & Acquisitions auch von den zur Verfügung stehenden Mitteln abhängen. Und auch die Risiken eines Misserfolgs muss man bei der Suche nach Zielen im Einzelnen berücksichtigen. Doch dazu später mehr.
4.3. Mergers & Acquisitions: Due-Diligence-Prüfung
Hat man ein oder mehrere potentielle Ziele gefunden, beginnt die eigentliche Prüfung. Dabei schaut man sich die Details an, auf die es bei den eigenen Vorhaben ankommt. Erfüllt das Ziel die Voraussetzungen, die man für die Erfüllung des Zwecks benötigt? Oder werden diese Bedingungen nur teilweise erfüllt, sodass man die Pläne weiter anpassen muss, um den Erfolg sicherzustellen?
Hier spielen also ebenfalls sehr unterschiedliche Aspekte eine Rolle. Manche ergeben sich sogar oftmals erst im Verlauf einer solchen Due-Diligence-Prüfung. Denn wenn eine Due-Diligence-Prüfung einen Aspekt unberücksichtigt lässt, kann dies möglicherweise über den Erfolg des Vorhabens entscheiden. Beispielsweise kann bei internationalen Mergers & Acquisitions auch die jeweilige Mentalität der Beschäftigten eine Rolle spielen, die sich auf die ohnehin oftmals bei zwei Unternehmen abweichende Unternehmensphilosophie zusätzlich auswirken könnte. Doch stehen meist ganz andere Faktoren im Vordergrund einer solchen Prüfung, nämlich Fakten, die sich anhand von Geschäftsberichten deutlich präziser ableiten lassen. Aber auch die Frage nach der zukünftigen Besteuerung spielt im Verlauf der Due-Diligence-Prüfung eine große, oftmals sogar entscheidende Rolle.
Im Rahmen einer Due-Diligence-Prüfung kann auch eine gemeinsame Absichtserklärung (Letter of Intent) aller Beteiligten Bedeutung erlangen. Darin sind meist auch Regelungen zu Maßnahmen enthalten, die bei den unterschiedlichen Möglichkeiten des Ausgangs einer Due-Diligence-Prüfung greifen sollen.
4.4. Mergers & Acquisitions: Verhandlungen
Ganz gleich, ob im Rahmen von Mergers & Acquisitions bei mehreren Kandidaten die grundlegenden Voraussetzungen für die angestrebten Zwecke vorliegen oder ob nur ein Kandidat in Frage kommt, es sind die Verhandlungen, die letzten Endes über das Zustandekommen eines Vorhabens entscheiden. Dabei muss man stets abwägen, welche Eigenschaften der in der engeren Auswahl stehenden Ziele welchen Wert haben. Außerdem muss man auch eine fundierte Risikoabschätzung vornehmen, um auf dieser Grundlage eine möglichst optimale Entscheidung zu treffen. Daher sollte die Due-Diligence-Prüfung alle maßgeblichen Faktoren berücksichtigten und ihr Ergebnis entsprechende entscheidungsunterstützende Empfehlungen beinhalten.
4.5. Mergers & Acquisitions: Umsetzung & Controlling
Hat man tatsächlich eine Einigung erzielt, so sind zunächst die formalen Voraussetzungen zur Umsetzung der Vereinbarung zu erfüllen. Dazu gehören etwa Schritte im Zuge von Unternehmensumwandlungen oder die Ausarbeitung anderer Verträge, die ihrerseits einer juristischen Überprüfung unterliegen. Auch andere Fachbereiche können hierbei bedeutenden Einfluss auf die Ausarbeitung der Verträge nehmen, etwa im Hinblick auf potentiell involvierte Unternehmensberater oder Wirtschaftsprüfer. Und wenn auch noch andere Investoren berechtigte Interessen in diesem Zusammenhang anmelden können, dann haben natürlich auch sie ein Mitspracherecht in diesem Verfahrensabschnitt.
Darauf folgt dann für gewöhnlich die Unterzeichnung der Verträge sowie die Erfüllung der gegenseitigen Forderungen. Unter Umständen ist anschließend ein Controlling der weiteren Entwicklung vorgesehen, dass den Abgleich zwischen vereinbarten oder projektierten Soll- und Ist-Werten übernimmt.
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5. Mergers & Acquisitions: Zweck vs. Mittel
Das wichtigste Mittel, mit dem die meisten Mergers & Acquisitions zustande kommen, ist Fremdfinanzierung. Denn um ein außergewöhnliches Vorhaben durchzuführen sind in aller Regel erhebliche finanzielle Mittel erforderlich. Also sollten die Darlehensgeber ein Interesse daran haben, dass die von ihnen beigesteuerten Gelder auch tatsächlich ihren Zweck erfüllen. Und mit Zweck ist natürlich ein wirtschaftlicher, finanzieller Erfolg gemeint. Dazu ist logischerweise sowohl eine Risikoanalyse im Vorfeld als auch das zuvor angesprochene Controlling erforderlich.
Dennoch können Planung und Realität zum teil erheblich voneinander abweichen. Das beste Beispiel hierfür dürfte aktuell die Corona-Pandemie darstellen. Doch bestehen auch hierbei oftmals Möglichkeiten zur Anpassung der ursprünglichen Pläne an die sich stetig verändernden realen Bedingungen. Deshalb führt zwar nur selten der direkte Weg über Mergers & Acquisitions zum Ziel, doch auch ein kurvenreicher Pfad kann letzten Endes den ersehnten Erfolg bringen. Trotzdem stellt man sich auf dem Weg stets die Frage, ob der Zweck auch die zum Erreichen des Ziels eingesetzten Mittel rechtfertigt. Aber meist kann man diese Frage erst am Ende des Weges beantworten. Und selbst dann kann die Antwort alles andere als eindeutig ausfallen.
6. Mergers & Acquisitions: eine Frage des Wettbewerbsrechts
Da also Mergers & Acquisitions eine Stärkung der unternehmerischen Position am Markt herbeiführen können, ist oftmals auch eine wettbewerbsrechtliche Prüfung im Vorfeld solcher Transaktionen erforderlich. Denn wenn ein auf diese Weise gefestigtes Unternehmen eine marktbeherrschende Macht erlangt, dann ist dies aus vielerlei Gründen allgemein kritisch zu sehen. Schließlich kann ein Monopol in einem Sektor, der die Allgemeinheit betrifft, durchaus beträchtlichen Schaden anrichten. Aber auch Absprachen in wirtschaftlichen Aspekten zwischen mehreren konkurrierenden Unternehmen können allgemein schädlich sein. Daher ist auch das Kartellrecht als Bestandteil des Wettbewerbsrechts sowohl in Deutschland als auch in den meisten anderen Staaten der Welt in diesem Zusammenhang angesprochen.
In Deutschland gibt es hierzu das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Weiterhin beaufsichtigt das Bundeskartellamt als Zentralbehörde den nationalen Wettbewerb. Daneben ist aber auch die Bundesnetzagentur für bestimmte Wirtschaftssektoren zuständig (zum Beispiel Bahn, Strom, Telekommunikation). Und auch in der EU sind entsprechende Vorschriften (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, AEUV) und Behörden (Generaldirektion Wettbewerb unter der Aufsicht des Kommissars für Wettbewerb; derzeitige Kommissarin: Margrethe Vestager) eingerichtet. Dabei hat das EU-Recht im allgemeinen Vorrang vor Nationalrecht, es sei denn, dass Wettbewerbsbeschränkungen lediglich auf nationaler Ebene stattfinden.
Steuerberater für Unternehmensteuerrecht
Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung zum Unternehmensteuerrecht spezialisiert, insbesondere auf die Besteuerung von Kapitalgesellschaften. Bei der Planung von Mergers & Acquisitions schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:
GmbH
- Allgemeine Beratung zu GmbH-Besteuerung (Gründung, Nutzung von Verlustvorträgen)
- Steueroptimierte Besteuerung der GmbH
- Steueroptimierung bei Gewinnausschüttungen (Kapitalertragsteuer und Teileinkünfteverfahren)
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Umwandlungen
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Internationales Steuerrecht – Unternehmen
- Informationen zu Unternehmensformen im Ausland (Österreich, USA)
- Entwicklung steuerlicher Gestaltungsmodelle
Unternehmenskauf
- Beratung beim Unternehmenskauf (Verkauf GmbH, Verkauf GmbH & Co. KG, Nutzung von Verlustvorträgen)
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Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:
Lehrauftrag für Unternehmensteuerrecht
Unsere besonderen Expertisen für Unternehmensteuerrecht werden auch durch die FOM Hochschule bestätigt. Steuerberater Christoph Juhn wurde dort zum Lehrbeauftragten für Steuerrecht berufen und lehrt seit dem Wintersemester 2013 die Veranstaltung „Steuergestaltung (3) Unternehmenskauf und -verkauf“. Das vorlesungsbegleitende Skript stellen wir Ihnen hier gerne vorab als Information zum kostenlosen Download zur Verfügung:
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