Ausgangsumsatz
Das Wichtigste in Kürze
Ein umsatzsteuerlicher Ausgangsumsatz ist der Verkauf von Waren oder Dienstleistungen durch ein Unternehmen, bei dem Umsatzsteuer erhoben und an das Finanzamt abgeführt wird. Diese Umsätze sind essenziell für das Umsatzsteuersystem, das darauf abzielt, die Steuerlast auf den Endverbraucher zu verlagern. Unternehmen ziehen die Vorsteuer von der Umsatzsteuer ab und führen die Differenz an das Finanzamt ab. Dadurch geht die Steuerlast auf den Endverbraucher über. Unternehmen werden somit steuerlich entlastet.
Was ist der Ausgangsumsatz?
Ein umsatzsteuerlicher Ausgangsumsatz bezeichnet den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen durch ein Unternehmen an Kunden. Dabei wird Umsatzsteuer auf den Verkaufspreis erhoben. Diese Ausgangsumsätze sind ein zentraler Bestandteil des Umsatzsteuersystems, welches darauf abzielt, die Steuerlast letztlich beim Endverbraucher zu belassen. Daher wird die Umsatzsteuer auch auf den verschiedenen Stufen der Wertschöpfungskette erhoben und weitergegeben.
Die Umsatzsteuer, die auf diese Ausgangsumsätze anfällt, führt der Unternehmer daher an das Finanzamt ab. Dabei spielt es keine Rolle, ob er die Lieferung oder sonstige Leistung an andere Unternehmer oder an Endverbraucher erbringt. In beiden Fällen handelt es sich um steuerpflichtige Umsätze.
Bei einem Ausgangsumsatz stellt der Unternehmer für seine Leistung seinem Kunden eine Rechnung (§ 14 UStG) aus. Diese weist den Nettopreis der Ware oder Dienstleistung sowie die darauf erhobene Umsatzsteuer aus. Die Umsatzsteuer schlägt der Unternehmer auf den Bruttobetrag der Rechnung auf und weist sie gesondert in der Rechnung aus. Dann leitet er den Betrag an das Finanzamt weitergeleitet. Gleichzeitig hat der Unternehmer das Recht, die bei seinen eigenen Eingangsumsätzen gezahlte Vorsteuer von der geschuldeten Umsatzsteuer abzuziehen.
Beispiel:
- Ein Unternehmen verkauft Waren im Wert von 10.000 Euro zuzüglich 19 % Umsatzsteuer (1.900 Euro). Die Gesamtrechnung beträgt 11.900 Euro.
- Der Kunde zahlt 11.900 Euro, wovon das Unternehmen 1.900 Euro als Umsatzsteuer an das Finanzamt abführt.
Unternehmen sind verpflichtet, die Umsatzsteuer, die sie auf ihre Ausgangsumsätze erheben, in regelmäßigen Abständen an das Finanzamt abzuführen. Dies erfolgt in der Regel monatlich oder vierteljährlich durch die Umsatzsteuer-Voranmeldung. Am Ende des Jahres erfolgt eine endgültige Abrechnung im Rahmen der Umsatzsteuer-Jahreserklärung.
Das System der Umsatzsteuer ist so gestaltet, dass Unternehmen nicht durch die Umsatzsteuer belastet sind. Der Unternehmer zieht die bei seinen Einkäufen (Eingangsumsätzen) gezahlte Vorsteuer von der Umsatzsteuer ab, die er auf seine Verkäufe (Ausgangsumsätze) erhebt. Die Differenz wird an das Finanzamt abgeführt. Dies sorgt dafür, dass die Steuerlast schrittweise auf den Endverbraucher übergeht, der letztlich die gesamte Umsatzsteuer trägt.
Für Unternehmen bedeutet der umsatzsteuerliche Ausgangsumsatz, dass sie als „Steuereinnehmer“ für den Staat fungieren. Sie müssen sicherstellen, dass sie die korrekte Umsatzsteuer auf ihre Produkte und Dienstleistungen erheben und diese fristgerecht an das Finanzamt abführen. Ein fehlerhafter Umgang mit der Umsatzsteuer kann zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen.