Bilanz
Das Wichtigste in Kürze
Zusammengefasst ist die Bilanz ein wesentliches Instrument der Unternehmensführung und des externen Rechnungswesens, das einen umfassenden Überblick über die finanzielle Situation eines Unternehmens bietet.
Was ist die Bilanz?
Die Bilanz ist ein zentrales Element des Rechnungswesens und dient der Darstellung der Vermögens- und Finanzlage eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt. Sie ist in zwei Hauptteile gegliedert: die Aktiva (Vermögenswerte) und die Passiva (Kapital).
Aktiva: Die Aktiva-Seite der Bilanz zeigt, wie das Kapital eines Unternehmens verwendet wird. Das heißt in welche Vermögenswerte das Kapital investiert ist. Sie wird weiter unterteilt in:
- Anlagevermögen: Dies umfasst langfristige Vermögenswerte, die dem Unternehmen langfristig zur Verfügung stehen, wie Immobilien, Maschinen, Fahrzeuge und immaterielle Vermögenswerte (zum Beispiel Patente und Lizenzen).
- Umlaufvermögen: Hierunter fallen kurzfristige Vermögenswerte, die in der Regel innerhalb eines Jahres in liquide Mittel umgewandelt werden können. Dazu gehören Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Bankguthaben und Kassenbestände.
Passiva: Die Passiva-Seite der Bilanz zeigt, wie das Vermögen finanziert wurde. Sie wird unterteilt in:
- Eigenkapital: Dies stellt das Kapital dar, das von den Gesellschaftern des Unternehmens eingebracht wurde und Gewinne, die im Unternehmen einbehalten wurden. Es setzt sich zusammen aus gezeichnetem Kapital, Kapitalrücklagen und Gewinnrücklagen.
- Fremdkapital: Dies umfasst alle Schulden und Verbindlichkeiten des Unternehmens, die gegenüber Dritten bestehen. Fremdkapital wird weiter unterteilt in langfristige und kurzfristige Verbindlichkeiten. Langfristige Verbindlichkeiten sind Schulden, die erst nach mehr als einem Jahr fällig werden, wie langfristige Darlehen. Kurzfristige Verbindlichkeiten sind Schulden, die innerhalb eines Jahres beglichen werden müssen, wie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Eine grundlegende Regel der Bilanzierung ist die Bilanzgleichung, die besagt, dass die Summe der Aktiva immer gleich der Summe der Passiva sein muss. Die Bilanz hat mehrere wichtige Funktionen. Sie liefert einen Überblick über die Vermögenslage des Unternehmens. Damit dient sie als Grundlage für wirtschaftliche Entscheidungen. Die Bilanz dokumentiert die Finanz- und Vermögenslage eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag. Somit ist sie ein Nachweis für die Geschäftsvorfälle. Sie ist darüber hinaus ein Instrument der Rechenschaftslegung gegenüber den Eigentümern, Gläubigern und anderen Stakeholdern. Sie ermöglicht die Überwachung und Kontrolle der finanziellen Stabilität und Leistungsfähigkeit des Unternehmens.
Die Internationalen Financial Reporting Standards (IFRS) und das HGB sind entscheidende Normen, die den rechtlichen Rahmen und die grundlegenden Prinzipien für die Erstellung und Darstellung von Bilanzen festlegen. Während die IFRS international Anwendung finden und einen vergleichbaren Standard für multinationale Unternehmen bieten, regelt das HGB spezifisch die Bilanzierungsvorschriften für deutsche Unternehmen. Beide Regelwerke zielen darauf ab, Transparenz, Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung zu gewährleisten.
Dabei verpflichtet § 242 HGB Kaufleute zur Aufstellung einer Eröffnungsbilanz und Jahresabschlüsse, bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. § 247 HGB bestimmt die Gliederung der Bilanz, indem es die Mindestposten der Aktiva und Passiva definiert. § 252 HGB enthält die allgemeinen Bewertungsgrundsätze, die bei der Bilanzierung zu beachten sind. Dazu gehören das Vorsichtsprinzip, das Stetigkeitsprinzip und das Imparitätsprinzip.