Steuerglossar

Juristische Person erklärt

Juristische Person

Das Wichtigste in Kürze

Die juristische Person tritt als eigenes Steuersubjekt auf. Relevant sind unteranderem Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Diese Eigenständigkeit bietet sowohl organisatorische als auch steuerliche Vorteile, erfordert jedoch auch eine genaue Einhaltung steuerlicher und rechtlicher Vorschriften.


Was ist eine juristische Person?

Eine juristische Person ist eine rechtliche Konstruktion, die es einem Zusammenschluss ermöglicht, selbst Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Damit ist sie rechtsfähig. Daher besitzen sie eigene Rechtspersönlichkeit und handeln durch ihre Organe, wie Geschäftsführer oder Vorstände. Die rechtliche Grundlage ist in Deutschland unter anderem im Bürgerlichen Gesetzbuch, dem Aktiengesetz und dem GmbH-Gesetz geregelt.

Im Steuerrecht spielen juristische Personen eine zentrale Rolle, da sie als eigenständige Steuersubjekte auftreten. Das bedeutet, dass sie selbst steuerpflichtig sind und unabhängig von ihren Gesellschaftern oder Mitgliedern besteuert werden. Die wichtigste Steuerart, die für juristische Personen gilt, ist die Körperschaftsteuer, geregelt in § 1 KStG. Kapitalgesellschaften, sind mit ihrem gesamten Welteinkommen körperschaftsteuerpflichtig, wenn sie ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in Deutschland haben (§ 1 Absatz 1 KStG). Der Körperschaftsteuersatz beträgt einheitlich 15 % auf das zu versteuernde Einkommen (§ 23 KStG).

Zusätzlich unterliegen juristische Personen der Gewerbesteuer (§ 2 GewStG). Anders als bei natürlichen Personen gibt es keine Steuerprogression. Vielmehr gilt der feste Steuersatz. Weiterhin ist die Umsatzsteuer von Bedeutung. Diese müssen juristische Personen auf ihre Lieferungen und Leistungen entrichten (§ 1 Absatz 1 Nummer 1 UStG). Gleichzeitig können sie aber den Vorsteuerabzug geltend machen (§ 15 UStG).

Die rechtliche und steuerliche Eigenständigkeit von juristischen Personen hat weitreichende Konsequenzen. Sie ermöglicht eine klare Trennung zwischen den Finanzen der Gesellschaft und den privaten Vermögensverhältnissen der Gesellschafter. Dies bietet nicht nur Haftungsschutz, sondern auch Vorteile bei der Steuerplanung, beispielsweise durch die Möglichkeit der Gewinnthesaurierung und niedrigere Steuerbelastungen im Vergleich zur persönlichen Einkommensteuer.

Im Gegensatz zu juristischen Personen sind Personengesellschaften, wie die GbR, OHG oder KG, keine eigenständigen Steuersubjekte. Stattdessen werden die Einkünfte der Gesellschaft unmittelbar den Gesellschaftern zugerechnet und dort versteuert (§ 15 Absatz 1 Nummer 2 EStG). Dies bedeutet, dass die Gewinne und Verluste der Personengesellschaft im Rahmen der persönlichen Einkommensteuer der Gesellschafter berücksichtigt werden. Allerdings unterliegt die Personengesellschaft selbst der Gewerbesteuer (§ 5 Absatz 1 GewStG), sofern sie ein Gewerbe betreibt. Diese steuerliche Transparenz sorgt dafür, dass die Gesellschafter persönlich an den steuerlichen Konsequenzen der Geschäftstätigkeit beteiligt sind.

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