Kinderfreibetrag
Das Wichtigste in Kürze
Der Kinderfreibetrag ist ein zentrales Instrument der Familienförderung im deutschen Steuerrecht. Er stellt sicher, dass das Existenzminimum eines Kindes steuerfrei bleibt. Dadurch unterstützt er Eltern finanziell bei der Betreuung, Erziehung und Ausbildung ihrer Kinder. Die automatische Günstigerprüfung gewährleistet, dass Eltern immer die für sie vorteilhaftere Unterstützung erhalten. Diese können sie durch den Kinderfreibetrag oder durch das Kindergeld erhalten.
Was ist der Kinderfreibetrag?
Der Kinderfreibetrag ist eine steuerliche Regelung im deutschen Einkommensteuergesetz (EStG), die Eltern oder Erziehungsberechtigten zugutekommt. Er dient dazu, das Existenzminimum eines Kindes steuerfrei zu stellen und die Unterhaltslast der Eltern zu mindern. Der Kinderfreibetrag setzt sich aus zwei Teilen zusammen: dem Freibetrag für das sächliche Existenzminimum des Kindes und dem Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf.
Die Regelungen zum Kinderfreibetrag finden sich in § 32 Absatz 6 EStG. Der Freibetrag wird jährlich angepasst und beträgt derzeit pro Kind und Elternteil insgesamt 8.388 Euro (Stand 2024: 6.024 Euro für das Existenzminimum und 2.964 Euro für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf).
Der Kinderfreibetrag wird für Kinder bis zum 18. Lebensjahr gewährt. Unter bestimmten Voraussetzungen können Eltern für Kindern über das 18. Lebensjahr hinaus den Kinderfreibetrag beanspruchen. Dazu muss das Kind in Ausbildung oder Studium sein, einen Freiwilligendienst leistet oder aufgrund von körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung nicht in der Lage sein, sich selbst zu unterhalten.
Der Kinderfreibetrag findet bei der Einkommensteuerveranlagung Berücksichtigung. Dabei prüft das Finanzamt automatisch, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld für die Eltern günstiger ist (sogenannte Günstigerprüfung). Eltern erhalten die Vergünstigungen nur alternativ. Das Kindergeld beträgt derzeit 250 Euro pro Monat und Kind, was jährlich 3.000 Euro entspricht. Ist der steuerliche Vorteil durch den Kinderfreibetrag demnach höher ist als das ausgezahlte Kindergeld, berücksichtigt das Finanzamt die Differenz im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung. Dann betrachtet es das Kindergeld als Vorauszahlung. Die Steuerlast der Eltern mindert sich nur entsprechend der Differenz. Dabei hängt die Höhe der Steuerersparnis von dem individuellen Steuersatz der Eltern ab. Daher ist der steuerliche Vorteil durch den Kinderfreibetrag größer, je höher das Einkommen und der Steuersatz der Eltern ist.
Er kann mit anderen Freibeträgen kombiniert werden, z.B. dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) oder dem Freibetrag für behinderte Menschen (§ 33b EStG). Diese zusätzlichen Freibeträge können die Steuerlast weiter reduzieren.