Liquidationsbesteuerung
Das Wichtigste in Kürze
Zusammenfassend zielt die Liquidationsbesteuerung darauf ab, die stillen Reserven einer aufgelösten Kapitalgesellschaft zu besteuern. Sie stellt sicher, dass sowohl die auf Unternehmensebene erzielten Gewinne als auch die an die Gesellschafter ausgezahlten Erlöse versteuert werden. Dieses Konzept sichert die Endbesteuerung des in der Gesellschaft gebundenen Vermögens ermöglicht.
Was ist die Liquidationsbesteuerung?
Die Liquidationsbesteuerung kommt bei der Auflösung oder Liquidation einer Gesellschaft zum Tragen. Sie betrifft in der Regel Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder Aktiengesellschaften. In diesem Kontext bedeutet Liquidation, dass das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit einstellt, das Vermögen verkauft und den Erlös an die Gesellschafter verteilt. Geregelt ist sie in § 11 KStG.
Die Kapitalgesellschaft löst bei einer Liquidation ihr Vermögen auf und verteilt es an die Gesellschafter. Dieser Vorgang ist steuerlich relevant, da er als Veräußerung von Anteilen angesehen wird. Im Rahmen der Liquidation muss die Gesellschaft ihre Vermögensgegenstände veräußern. Die hierbei entstehenden Gewinne – die Differenz zwischen Verkaufspreis und Buchwert – unterliegen auf Ebene der Gesellschaft der Liquidationsbesteuerung. Dies betrifft in Deutschland beispielsweise die Körperschaftsteuer.
Die an die Gesellschafter ausgezahlten Liquidationserlöse werden als Einkünfte aus Kapitalvermögen behandelt und unterliegen der individuellen Einkommensteuer. Die Besteuerung basiert auf der Differenz zwischen dem Auszahlungsbetrag und den Anschaffungskosten der Anteile. Dies kann zu einer doppelten Besteuerung führen: einmal auf Gesellschaftsebene und einmal auf Ebene der Gesellschafter. Sowohl die Gesellschaft als auch die Gesellschafter müssen die relevanten Vorgänge dokumentieren und entsprechende Steuererklärungen abgeben.
Unter bestimmten Voraussetzungen gelten Steuerstundungen oder -ermäßigungen, um die steuerliche Belastung zu mildern, insbesondere wenn die Liquidation über einen längeren Zeitraum erfolgt.
Die Liquidationsbesteuerung erstreckt sich über den gesamten Liquidationszeitraum, der sich über mehrere Jahre erstrecken kann. Steuerlich relevant sind die jährlichen Ausschüttungen an die Gesellschafter. Bei Teilliquidationen, bei denen nicht das gesamte Vermögen der Gesellschaft auf einmal aufgelöst wird, sind die steuerlichen Folgen für jede einzelne Ausschüttung zu beachten.
Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten können Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den beteiligten Ländern relevant werden. Diese regeln, in welchem Land die Besteuerung der Liquidationserlöse erfolgt.
Es gibt Möglichkeiten, um die Steuerlast zu minimieren. Dies kann beispielsweise durch die Wahl des Liquidationszeitpunkts oder die Strukturierung der Vermögensveräußerung erfolgen.