Passive Einkünfte
Das Wichtigste in Kürze
Zusammenfassend sind passive Einkünfte im Sinne der Hinzurechnungsbesteuerung solche, die nicht aus aktiven Tätigkeiten resultieren. Deshalb lassen sie leicht in steuerlich günstige Länder verlagern. Die gesetzliche Regelung im Außensteuergesetz trägt dazu bei, Steuervermeidung zu bekämpfen und eine gerechte Besteuerung sicherzustellen, indem Einkünfte dem Land der tatsächlichen wirtschaftlichen Kontrolle zugeordnet werden.
Was sind passive Einkünfte?
Passive Einkünfte im Sinne der Hinzurechnungsbesteuerung sind Einkünfte, die ein Unternehmen nicht durch aktive wirtschaftliche Tätigkeiten erwirtschaftet. Sie stammen vielmehr aus passiven Quellen wie Zinsen, Dividenden, Lizenzgebühren oder Vermietung. Diese Einkünfte spielen eine zentrale Rolle im deutschen Außensteuergesetz. Die Regelung steht im Zusammenhang mit der Vermeidung von Steuerumgehung durch Gewinnverlagerung in Niedrigsteuerländer. Die rechtliche Grundlage findet sich in den §§ 7 bis 14 AStG.
Im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung nach § 7 AStG werden passive Einkünfte von beherrschten ausländischen Gesellschaften (Controlled Foreign Companies, CFC) dem inländischen Anteilseigner zugerechnet und in Deutschland besteuert, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört, dass die ausländische Gesellschaft in einem Niedrigsteuerland ansässig ist. Das ist dann der Fall, wenn der effektive Steuersatz unter 15 Prozent liegt (§ 8 Absatz 5 AStG). Zudem muss der inländische Anteilseigner mindestens 50 Prozent der Stimmrechte oder Kapitalanteile direkt oder indirekt halten (§ 7 Absatz 2 AStG).
Zu den passiven Einkünften zählen unter anderem Zinsen aus Finanzanlagen, Lizenzgebühren für die Nutzung von immateriellen Wirtschaftsgütern wie Patenten oder Marken, Gewinne aus Finanzgeschäften, Dividenden sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die nicht mit aktiven Tätigkeiten wie der Immobilienverwaltung verbunden sind (§ 8 Absatz 1 AStG). Diese Einkünfte sind häufig nur gering oder gar nicht mit unternehmerischem Risiko verbunden. Deswegen lassen sie sich leicht in Niedrigsteuerländer verlagern.
Die Hinzurechnungsbesteuerung soll verhindern, dass Unternehmen passive Einkünfte in Ländern mit niedrigen Steuersätzen ansammeln, ohne dass diese Einkünfte tatsächlich einer Besteuerung im Heimatland unterliegen. Sie stellt sicher, dass passive Einkünfte auch dann in Deutschland besteuert werden, wenn sie formal in einer ausländischen Gesellschaft anfallen. Die Regelung macht eine sogenannte Niedrigbesteuerungsstrategie unattraktiv.