Splittingtarif
Das Wichtigste in Kürze
Der Splittingtarif ist eine steuerliche Regelung in Deutschland, die es ermöglicht, das gemeinsame Einkommen von Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern zu halbieren und dann zu besteuern. Insbesondere bei unterschiedlich hohen Einkommen kann dies zu einer Verringerung der Steuerlast führen. Während viele Paare von dieser Regelung profitieren, gibt es auch Kritikpunkte, die sich auf die Förderung traditioneller Familienmodelle und eine potenzielle Benachteiligung von Singles beziehen.
Was ist der Splittingtarif?
Der Splittingtarif bezeichnet eine steuerliche Begünstigung für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften und ist in § 32a Absatz 5 EStG geregelt. Dieser Tarif gilt, wenn beide Partner gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt werden (Zusammenveranlagung). Die Ehegatten haben dann die Steuerklassen III und V. Die Einführung des Splittingtarifs sollte die finanzielle Belastung von Ehepaaren mit unterschiedlich hohen Einkommen verringern.
Das Grundprinzip des Splittingtarifs ist relativ einfach: Man addiert die Einkommen beider Partner und teilt die Summe dann durch zwei. Für dieses halbierte Einkommen findet dann der entsprechende Steuertarif Anwendung. Die daraus resultierende Steuerlast ist anschließend zu verdoppeln, um die gesamte Einkommensteuerlast des Paares zu bestimmen.
Um es mit einem vereinfachten Beispiel zu illustrieren: Angenommen, Partner A verdient 40.000 Euro im Jahr und Partner B 20.000 Euro. Das gemeinsame Einkommen beträgt somit 60.000 Euro. Geteilt durch zwei ergibt dies ein zu versteuerndes Einkommen von 30.000 Euro pro Person. Auf dieses Einkommen findet der Steuertarif Anwendung. Die so errechnete Steuerlast für die 30.000 Euro ist dann zu verdoppeln, um die Gesamtsteuerlast des Ehepaars zu erhalten.
Der Splittingtarif kann insbesondere für Ehepaare mit stark unterschiedlichen Einkommen von Vorteil sein. In der deutschen Einkommensteuerprogression steigt der Steuersatz mit wachsendem Einkommen. Durch die Halbierung des gemeinsamen Einkommens kann ein niedrigerer Durchschnittssteuersatz zur Anwendung kommen, was zu einer geringeren Steuerlast führt. Ehepaare, bei denen beide Partner in etwa gleich viel verdienen, profitieren hingegen weniger vom Splittingtarif. Sie sollten dann die Steuerklasse IV wählen.
Obwohl der Splittingtarif für viele Paare steuerliche Vorteile bietet, steht er auch unter Kritik. Kritiker argumentieren, dass das Ehegattensplitting traditionelle Familienmodelle, in denen ein Partner (häufig die Frau) weniger oder gar nicht arbeitet, finanziell begünstigt. Dies könne dazu beitragen, dass sich die Anreize für beide Ehepartner voll zu arbeiten mindern. Des Weiteren lässt sich die Benachteiligung von Singles oder Paare ohne Trauschein gegenüber verheirateten Paaren anmerken.