Steuerglossar

Werbungskosten erklärt

Werbungskosten

Das Wichtigste in Kürze

Werbungskosten sind ein wichtiges Instrument, um das zu versteuernde Einkommen zu reduzieren. Sie sind vielfältig und decken alle Ausgaben ab, die im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften stehen. Durch das Absetzen von Werbungskosten können Steuerpflichtige daher ihre Steuerlast deutlich mindern.


Was sind Werbungskosten?

Werbungskosten sind ein zentraler Begriff im deutschen Steuerrecht und spielen eine wesentliche Rolle bei der Einkommensteuererklärung. Sie umfassen alle Aufwendungen, die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen dienen. Grundlage ist das objektive Nettoprinzip. Werbungskosten werden von den Einkünften abgezogen, um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln. Der Begriff und die damit verbundenen Regelungen sind in § 9 EStG festgelegt.

Dabei gibt es verschiedene Arten von Werbungskosten. Dazu gehören zunächst die Kosten für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Dies gilt für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ebenso, wie für die Fahrt mit dem eigenen Auto. Kosten für berufliche Fort- und Weiterbildungen, die der Verbesserung der beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten dienen, zählen ebenfalls zu den Werbungskosten. Ausgaben für Arbeitsmittel wie Fachliteratur, Werkzeuge oder beruflich genutzte Computer und Software können als Werbungskosten abgesetzt werden. Kosten für eine doppelte Haushaltsführung, die entsteht, wenn aus beruflichen Gründen ein zweiter Haushalt am Ort der Arbeitsstätte geführt wird, sind abzugsfähig. Dies gilt auch für Kosten für Bewerbungen, etwa für Bewerbungsfotos, Porto oder Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen. Sie können überdies ein häusliches Arbeitszimmer und dessen Ausstattung unter bestimmten Voraussetzungen absetzen. Dies gilt insbesondere wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Arbeit aus dem Homeoffice.

Um Werbungskosten geltend zu machen gibt es neben dem tatsächlichen Abzug, die Möglichkeit Pauschbeträge geltend zu machen. Dies dient der Vereinfachung. Für Arbeitnehmer gibt es eine Werbungskostenpauschale (Arbeitnehmer-Pauschbetrag). Zu dessen Abzu müssen Arbeitnehmer keinen Nachweis führen. Liegen die tatsächlichen Kosten über diesem Pauschbetrag, lohnt es sich, diese einzeln nachzuweisen und in der Steuererklärung anzugeben.

Die geltend gemachten Werbungskosten sind im Zweifelsfall durch Belege nachzuweisen. Daher ist es wichtig, Rechnungen und Belege sorgfältig aufzubewahren.

Standort
Köln

Standort<br>Köln Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo.-Fr.: 8:30 bis 18:00 Uhr

Standort
Bonn

Standort<br>Bonn Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo.-Fr.: 8:30 bis 18:00 Uhr

Standort
Düsseldorf

Standort<br>Düsseldorf Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo.-Fr.: 8:30 bis 18:00 Uhr

Standort
Frankfurt

Standort<br>Frankfurt Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo.-Fr.: 8:30 bis 18:00 Uhr

Standort
Dubai

Standort<br>Dubai Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo.-Fr.: 8:30 bis 18:00 Uhr

Telefon-/ Videokonferenz

Telefon-/ Videokonferenz Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo.-Fr.: 8:30 bis 18:00 Uhr