Zinsschranke
Das Wichtigste in Kürze
Die Zinsschranke stellt ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung von Steuervermeidung dar und fördert eine ausgewogenere Finanzierungspolitik der Unternehmen. Trotz ihrer positiven Zielsetzungen bringt sie auch Herausforderungen und Kritikpunkte mit sich, die insbesondere die Belastung für stark fremdfinanzierte Unternehmen betreffen. Insgesamt trägt die Zinsschranke jedoch dazu bei, die Steuerbasis zu schützen.
Was ist die Zinsschranke?
Die Zinsschranke ist eine steuerrechtliche Regelung, die die Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen eines Unternehmens beschränkt. Sie wurde in vielen Ländern eingeführt, um aggressive Steuerplanung und Gewinnverlagerung zu verhindern. Das Ziel der Zinsschranke ist es, die Erosion der Steuerbasis durch übermäßige Zinsabzüge zu begrenzen und sicherzustellen, dass Unternehmen nicht übermäßig von Fremdfinanzierung profitieren, um ihre Steuerlast zu minimieren.
Die Grundidee der Zinsschranke besteht darin, dass nur ein Teil der Zinsaufwendungen steuerlich abzugsfähig ist, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. In Deutschland beispielsweise ist die Zinsschranke in § 4h EStG geregelt. Hiernach sind die Nettozinsaufwendungen nur bis zu 30% des steuerlichen EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation, and Amortization) abzugsfähig. Das EBITDA stellt eine Messgröße für die operative Ertragskraft eines Unternehmens dar, die unabhängig von der Kapitalstruktur ist.
Es gibt jedoch Ausnahmen. Beispielsweise greift die Zinsschranke nicht, wenn die Nettozinsaufwendungen eines Unternehmens weniger als 3 Millionen Euro betragen. Außerdem können Zinsaufwendungen unbeschränkt abgezogen werden, wenn das Unternehmen keiner konzerninternen Finanzierung unterliegt und keine schädlichen Gesellschafter-Fremdfinanzierungen vorliegen. Weitere Ausnahmen betreffen Konzernunternehmen, die nachweisen können, dass ihr Eigenkapitalanteil gleich oder höher ist als der des Gesamtkonzerns.
Die Zinsschranke hat erhebliche Auswirkungen auf die Finanzierungsstrategien von Unternehmen. Unternehmen müssen sorgfältig prüfen, in welchem Umfang ihre Zinsaufwendungen abzugsfähig sind, um die steuerliche Belastung zu optimieren. Dies kann dazu führen, dass Unternehmen vermehrt Eigenkapital statt Fremdkapital einsetzen oder alternative Finanzierungsformen in Betracht ziehen.
Die Einführung der Zinsschranke ist nicht unumstritten. Kritiker argumentieren, dass sie insbesondere für hochverschuldete Unternehmen und Branchen mit hohen Kapitalanforderungen eine zusätzliche Belastung darstellt. Zudem könne die Zinsschranke in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die Liquidität der Unternehmen beeinträchtigen, da diese trotz sinkender Gewinne weiterhin Zinsen zahlen müssen, die nicht vollständig steuerlich abzugsfähig sind.