Steuerberater in Dubai

JUHN Partner eröffnet Büro in den VAE

JUHN Partner goes Dubai!

JUHN Partner ist seit 2024 nun auch in Dubai vertreten. Für diesen Schritt haben gleich mehrere Gründe gesprochen. Insbesondere die anhaltend steigende Nachfrage deutscher Unternehmerinnen und Unternehmer nach Möglichkeiten für einen steuerfreien Wegzug nach Dubai bestärkte uns in unserer Entscheidung. Davon profitieren sowohl unsere Mandantinnen und Mandanten als auch einige unserer Kolleginnen und Kollegen. Selbstverständlich liegt darin auch ein gewisses Prestige, wenn auch ein für alle Seiten sehr wertvolles, weil vorteilhaftes.

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Unser Video: Martin Richter von Immocation trifft Prof. Dr. Juhn in Dubai

In diesem Video zeigen wir, worüber sich deutsche Steuerberater austauschen, wenn sie sich in Dubai begegnen.

Inhaltsverzeichnis


1. JUHN Partner in Dubai – Einleitung

Seit der Gründung unserer Kanzlei im Jahr 2015 sind wir beständig gewachsen. Dazu hat mit Sicherheit auch unsere mediale Präsenz beigetragen, sodass wir nun einer relativ breiten, an steuerliche und finanzielle Sachverhalte interessierten Öffentlichkeit bereits bekannt sind. Dabei führen unsere Themen immer wieder auch über unsere Landesgrenzen hinweg. Das liegt einerseits daran, weil wir uns als Steuerberatungskanzlei unter anderem auf das internationale Steuerrecht spezialisiert haben. Andererseits aber auch daran, dass sich immer mehr Menschen in Deutschland für ein Leben im Ausland zu interessieren beginnen. Also steigt auch die Nachfrage nach spezieller Beratung zum internationalen Steuerrecht.

2. JUHN Partner Steuerberatung für Dubai: steigende Nachfrage

Derzeit lockt kaum ein anderes Land so viele Unternehmerinnen und Unternehmer ins Ausland wie die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE). Genauer gesagt ist es dort die Traumstadt Dubai, die mit vielen Vorteilen eine Vorreiterrolle hierzu einnimmt. Dabei ergeben sich für diesen Personenkreis stets steuerliche Fragen im Zusammenhang mit einem etwaig geplanten Wegzug nach Dubai. Somit steigt selbstverständlich auch die Nachfrage nach intensiver Beratung Rund um das Thema Wegzug nach Dubai. Aber auch für zukünftige Projekte vor Ort ergeben sich oft Zusammenhänge mit dem deutschen Steuerrecht. Und dann ist da auch noch der Blick auf die Besteuerung von Vermögenswerten. Sei es in Deutschland oder andernorts auf der Welt, nur weil man Deutschland verlässt, ist man keineswegs automatisch aus der deutschen Steuerpflicht entlassen. Auch hierzu bedarf es also für viele Mandantinnen und Mandanten von JUHN Partner einer fundierten Steuerberatung im Zusammenhang mit ihrem Wegzug nach Dubai.

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Haben Sie Fragen zu Sachverhalten im Zusammenhang mit Steuerentstrickungsvorschriften?

Unsere Kanzlei hat sich hierauf besonders spezialisiert. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin mit unseren Steuerberatern und Rechtsanwälten:

3. JUHN Partner eröffnet Büro in Dubai

All diese Fragen klären wir gerne mit unseren Mandantinnen und Mandanten weltweit. Schließlich sind wir eine moderne, digital aufgestellte Steuerberatungskanzlei. Es bedarf oft aber auch eines fachlichen Austauschs mit Steuerexperten vor Ort. Denn als deutsche Steuerberater können wir generell nur zum deutschen Steuerrecht beraten. Wer also Details etwa zum Steuerregime in den VAE erhalten möchte, ist auf Steuerberater vor Ort angewiesen.

Somit könnten wir zwar Mandate in Dubai von Deutschland aus im Wege digitaler Kommunikation betreuen, doch ist der fachliche Austausch mit Kolleginnen und Kollegen vor Ort wesentlich effizienter und auch intensiver, wenn wir unsere Steuerberaterinnen und Steuerberater dorthin entsenden. Dass sich dies von Fall zu Fall betrachtet kaum lohnt, weil es mit erheblichen Reisekosten verbunden wäre, ist offensichtlich. Daher lag es nahe, über die Eröffnung eines eigenen JUHN Partner Büros in Dubai nachzudenken.

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Fachberatung für steueroptimierte Unternehmensgründungen im In- und Ausland

Unsere spezialisierten Steuerberater und Rechtsanwälte beraten Sie gerne. Rufen Sie uns gerne an oder schildern Sie uns Ihr Anliegen per E-Mail:

4. JUHN Partner in Dubai: weitere Vorteile

Die steigende Nachfrage nach Beratung im Zusammenhang mit den VAE hat dazu geführt, dass wir uns 2024 entschlossen hatten, ein JUHN Partner Büro in Dubai zu eröffnen. Dabei haben wir uns strategisch mit einem Kooperationspartner vor Ort zusammengeschlossen, um uns gegenseitig zu ergänzen. Während wir für alle Aspekte im Zusammenhang mit dem deutschen Steuerrecht zuständig sind, betreuen unsere Kooperationspartner vor Ort bei Angelegenheiten, steuerlichen ebenso wie auch allen anderen, die in den VAE auftreten können. Das beginnt schon mit der Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung, der Überschreibung des deutschen Führerscheins, der Anerkennung deutscher Berufsabschlüsse und geht über die Suche, gegebenenfalls inklusive Erwerb, von geeigneten Immobilien weit hinaus. Insbesondere die Gründung von Unternehmen in Dubai sowie die Übernahme ihrer laufenden Buchhaltung und dem Einreichen von Steuererklärungen können wir somit aus einer Hand anbieten.

Was uns als Team aber besonders auszeichnet, ist, dass wir all diese Serviceleistungen in deutscher Sprache offerieren. Denn selbstverständlich kommen unsere eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort aus Deutschland. Ebenso haben wir darauf geachtet, dass auch unsere Kooperationspartner über Personal verfügen, das muttersprachlich Deutsch spricht. Tatsächlich haben auch sie ihre Ausbildung zumindest teilweise in Deutschland absolviert.

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In diesem Video erklären wir, welche Vorschriften und Erfordernisse bei der Ansiedlung in Dubai anstehen.

5. JUHN Partner in Dubai – Fazit

Damit gehören wir nun einem relativ kleinen, exklusiven Kreis von Steuerberatungskanzleien aus Deutschland an, die über eine eigene, permanente Vertretung in Dubai verfügen. Selbstverständlich ist dies auch für unsere Mandantinnen und Mandanten in Dubai von Vorteil, wenn sie uns persönlich vor Ort treffen möchten, um über ihre Angelegenheiten zu sprechen.

Es bietet sich uns als Steuerberatungskanzlei aber auch eine Gelegenheit, um mit diesem Büro um besonders engagierte und kompetente Fachkräfte zu werben, die sich für einen Aufenthalt in Dubai begeistern können. Man sollte nämlich keinesfalls unterschätzen, wie sehr eine Auslandstätigkeit auch den persönlichen Horizont zu erweitern vermag. Daher verstehen wir dies auch als großartige Chance zur persönlichen Entwicklung und Entfaltung unserer in Dubai tätigen Kolleginnen und Kollegen. Und davon profitieren wiederum unsere Mandantinnen und Mandanten.


Steuerberater für internationales Steuerrecht

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung zum internationalen Steuerrecht spezialisiert. Beim geplanten Wegzug nach Dubai schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

Internationales Steuerrecht – Privat

  1. Steueroptimierung des Wegzugs nach Monaco
  2. Informationen zum Steuerrecht in ausländischen Steuerregimen (zum Beispiel Italien, Namibia, Texas)
  3. Erläuterungen zur Selbstnutzungssteuer auf Immobilien in Spanien

Internationales Steuerrecht – Unternehmen

  1. Entwicklung steuerlicher Gestaltungsmodelle durch Nutzung von IP-Box-Regimen
  2. Beratung zum Ansatz steueroptimierter und rechtssicherer internationaler Verrechnungspreise
  3. Erläuterungen zu steuerlichen Besonderheiten für digitale Nomaden

Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt am Main und Dubai (VAE) gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:

Standort
Köln

Standort<br>Köln Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo.-Fr.: 8:30 bis 18:00 Uhr

Standort
Bonn

Standort<br>Bonn Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo.-Fr.: 8:30 bis 18:00 Uhr

Standort
Düsseldorf

Standort<br>Düsseldorf Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo.-Fr.: 8:30 bis 18:00 Uhr

Standort
Frankfurt

Standort<br>Frankfurt Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo.-Fr.: 8:30 bis 18:00 Uhr

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Dubai

Standort<br>Dubai Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo.-Fr.: 8:30 bis 18:00 Uhr

Telefon-/ Videokonferenz

Telefon-/ Videokonferenz Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo.-Fr.: 8:30 bis 18:00 Uhr

Lehrauftrag für internationales Steuerrecht

Unsere besonderen Expertisen für internationales Steuerrecht werden auch durch die FOM Hochschule bestätigt. Steuerberater Christoph Juhn wurde dort zum Lehrbeauftragten für Steuerrecht berufen und lehrt seit dem Wintersemester 2013 die Veranstaltung „Steuergestaltung (2) Internationales Steuerrecht“. Das vorlesungsbegleitende Skript stellen wir Ihnen hier gerne vorab als Information zum kostenlosen Download zur Verfügung: