Schriftliche Steuerberaterprüfung

Hintergrundwissen und Empfehlungen

Schriftliche Steuerberaterprüfung: Vorbereitung, Erfolgsquote & Notenspiegel

Alljährlich findet bundesweit im Oktober die schriftliche Steuerberaterprüfung statt. Eine Zulassung hierfür erhalten nur Personen, die in einem steuerbezogenen Beruf eine bestimmte Berufserfahrung sammeln konnten. Je nach Beruf und Ausbildung beträgt diese Voraussetzung zwischen zwei und acht Jahren. Dennoch ist Berufserfahrung allein noch kein Garant für ein Bestehen der schriftlichen Steuerberaterprüfung. Vielmehr zahlen sich intensive Vorbereitung und ein gutes Management im Hinblick auf Zeit und Eigenmotivation sowie Selbstdisziplin aus. Bei der Vorbereitung vertrauen viele Teilnehmer auf verschiedenartig ausgerichtete Vorbereitungskurse. Dabei kommt insbesondere den Übungsklausuren, zu denen auch Klausuren aus den Vorjahren gehören, enorme Bedeutung zu. Aber auch die Möglichkeit zur Freistellung durch den Arbeitgeber kann hierbei sehr hilfreich sein. Trotzdem liegt die Erfolgsquote, je nach statistischem Ansatz, bestenfalls lediglich bei rund 50 %.

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die Förderung junger Nachwuchstalente in den steuerberatenden Berufen spezialisiert. Insbesondere die Vorbereitung auf das jährliche Steuerberaterexamen liegt uns sehr am Herzen. Aufgrund der aktuellen Relevanz haben wir mehrere Beiträge zu diesem Thema publiziert:

Datum

Thema
10. August 2021 Steuerberaterprüfung 2020: Das kam in den Klausuren dran
20. August 2021 Schriftliche Steuerberaterprüfung: Vorbereitung Erfolgsquote & Notenspiegel (dieser Beitrag)
16. Oktober 2021 Das mündliche Steuerberaterexamen: Vorbereitungen sind wichtig
17. Oktober 2021 Tipps zur mündlichen Steuerberaterprüfung

Unser Video:
Fit fürs StB-Examen!

In diesem Video besprechen wir die Bestehensquoten des Examens und liefern hilfreiche Tipps & Tricks zur optimalen Vorbereitung.

Inhaltsverzeichnis


1. Die schriftliche Steuerberaterprüfung – Einleitung

Wer wie dereinst Professor Dr. Christoph Juhn den Beruf Steuerberater anstrebt, der muss eine ganze Reihe an Bedingungen beachten. Dazu gehört neben den rein formalen Aspekten, wie etwa der zur Zulassung erforderlichen Berufserfahrung oder der Anmeldungsfrist im Jahr der schriftlichen Steuerberaterprüfung, natürlich auch ein fundiertes Fachwissen. Trotzdem sollte man hierzu weitere Umstände beachten. So sollte man sich über die Bedingungen bei der schriftlichen Steuerberaterprüfung im Klaren sein. Damit ist auch die Erfolgsquote ebenso wie der Notenspiegel inbegriffen.

Um also mit Erfolg an der schriftlichen Steuerberaterprüfung teilzunehmen ist mehr als nur das dazu nötige Fachwissen erforderlich. Auch wir als Steuerberatungskanzlei haben jährlich Mitarbeiter, die an der schriftlichen und anschließenden mündlichen Steuerberaterprüfung teilnehmen. Wir begleiten und beraten sie daher regelmäßig und geben ihnen hilfreiche Empfehlungen zur Vorbereitung sowie zur Teilnahme. Deshalb liegt es nahe, dass wir mit diesem Artikel zur schriftlichen Steuerberaterprüfung unser Hintergrundwissen und unser Knowhow mit einem größeren Publikum mit Interesse an diesem ausnahmsweise eher etwas steuerfernen Thema teilen. Selbstverständlich umfasst unser Beitrag dann auch hilfreiche Tipps zur Vorbereitungszeit. Aber auch allgemeine Daten und Fakten zur schriftlichen Steuerberaterprüfung sollen mehr hilfreiche Information statt schmückendes Beiwerk sein.

2. Schriftliche Steuerberaterprüfung – formale Voraussetzungen

Zunächst einmal gibt es nur wenige Ausnahmen, um ohne eine Prüfung abzulegen Steuerberater werden zu können. Dieser Weg steht nur Professoren, die Steuerrecht dozieren, sowie ehemaligen Finanzrichtern und Finanzbeamten offen.

Daneben gibt es im Grunde zwei Pfade, die zum selben Ziel führen. Einerseits kann man über ein Hochschulstudium die Voraussetzung zur Zulassung zur schriftlichen Steuerberaterprüfung erfüllen. Insbesondere Wirtschaftsprüfer haben hierbei einen Vorteil. In diesem Fall ist ein Studium wirtschaftswissenschaftlicher oder rechtswissenschaftlicher Studienfächer mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren erforderlich. Daneben muss man aber auch eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren vorweisen können, um die Zulassung zu erhalten. Alternativ kann eine Regelstudienzeit von weniger als vier Jahren hierbei Anerkennung finden, wenn die Berufserfahrung mindestens drei Jahre beträgt. In beiden Fällen muss zusätzlich die Wochenarbeitszeit mindestens 16 Stunden betragen, damit dies als Berufserfahrung Anerkennung findet.

Andererseits kann auch eine kaufmännische Ausbildung, insbesondere zum Steuerfachangestellten, als initiales Sprungbrett zum Beruf als Steuerberater dienen. Doch sind hierbei längere Berufserfahrungen von bis zu acht Jahren erforderlich, um eine Zulassung zur schriftlichen Steuerberaterprüfung zu erlangen (§ 36 Absatz 2 StBerG). Selbstverständlich kann man diesen Weg aber auch mit einem Studium kombinieren. Allerdings kann auch eine Zwischenprüfung als Steuerfachwirt oder als geprüfter Bilanzbuchhalter die erforderliche Berufserfahrung auf sechs Jahre verkürzen. Aber auch hierzu gilt das wöchentliche Arbeitszeitminimum von 16 Stunden.

Weiterhin ist unter den formalen Aspekten zur Zulassung zur schriftlichen Steuerberaterprüfung auch eine Anmeldefrist zu beachten. Diese endet in NRW jährlich im April. Selbstverständlich muss man hierzu alle von der Steuerberaterprüfungsordnung angeforderten Nachweise fristgerecht erbringen. Die schriftliche Steuerberaterprüfung findet dann im selben Jahr an drei aufeinanderfolgenden Tagen im Oktober statt. Hat man hierbei bestanden, folgt dann im darauffolgenden Jahr die mündliche Steuerberaterprüfung. Die Termine hierzu liegen in den Monaten Februar, März und April.

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3. Schriftliche Steuerberaterprüfung – Zahlen und Fakten

Werfen wir nun einen Blick auf einige interessante Zahlen und Fakten zur schriftlichen Steuerberaterprüfung. Es soll den Lesern als neutrale Entscheidungsgrundlage zur Frage dienen, wie realistisch die eigenen Erfolgsaussichten bei einer Teilnahme an der schriftlichen Steuerberaterprüfung sind.

3.1. Erfolgsquote zur schriftlichen Steuerberaterprüfung

3.1.1. Betrachtung der allgemeinen Erfolgsquote

Im langjährigen Durchschnitt bestehen lediglich 50 % der Teilnehmer die schriftliche Steuerberaterprüfung. Im Jahr 2019 waren es von 5.045 angemeldeten Teilnehmern nur 3.992, die die schriftliche Steuerberaterprüfung tatsächlich ablegten. Von diesen wiederum haben nur 2.284 auch die finale mündliche Steuerberaterprüfung erfolgreich absolviert. Bezogen auf die tatsächliche Zahl der Teilnehmer an der schriftlichen Steuerberaterprüfung kann man eine Erfolgsquote von etwa 57 % berechnen.

Wenn man jedoch von der Anzahl der Anmeldungen zur schriftlichen Steuerberaterprüfung ausgeht, fällt die Erfolgsquote mit 45 % um mehr als 10 % geringer aus, als es die Statistik der Steuerberaterkammer nahelegt. Und auch dieser Wert mag noch überhöht sein. Denn von denjenigen, die sich tatsächlich vornehmen Steuerberater zu werden und sich auch darauf vorbereiten, springt eine unbekannte Anzahl noch vor der Beantragung zur Zulassung zur schriftlichen Steuerberaterprüfung ab. Doch viele versuchen es dann im Folgejahr, was die Aussagekraft bezüglich der vorigen Anmerkung zur Erfolgsquote etwas relativiert.

3.1.2. Einfluss des Alters der Teilnehmer auf die Erfolgsquote

Weiterhin gibt es eine Korrelation zwischen dem Alter der Teilnehmer und ihren Erfolgsaussichten. Dabei gilt generell, je jünger ein Teilnehmer ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit des Bestehens. Das mag vielfältige Gründe haben. Einerseits sind wohl viele der jüngeren Teilnehmer nur wenige Jahre vor ihrer schriftlichen Steuerberaterprüfung noch selbst Studenten gewesen. Sie sind es daher wohl noch gewohnt, zu lernen und Klausuren zu schreiben. Je mehr man sich altersmäßig von dieser Einstellung entfernt, desto schwerer fällt es den Teilnehmern offenbar, sich erneut hieran anzupassen. Um dies mit Zahlen zu untermauern, ergibt die statistische Auswertung der Steuerberaterprüfung 2019/2020, dass in der jüngsten Altersklasse (bis 24 Jahre einschließlich) mit etwa 84 % ein sehr hoher Anteil die Steuerberaterprüfung bestanden hat. Bei der Altersgruppe 50+ sind hingegen lediglich 25 % der Teilnehmer in der Lage gewesen, das Examen zu bestehen.

3.1.3. Korrelation der Berufserfahrung mit der Erfolgsquote

Außerdem ist auch die Berufserfahrung ein Aspekt, den man hierbei betrachten sollte. Dabei sollte man meinen, dass eine hohe Berufserfahrung in einem steuerrelevanten Beruf eine gute Ausgangslage für das Bestehen der Steuerberaterprüfung sein sollte. Die Realität sieht jedoch genau umgekehrt aus. Tatsächlich scheint Berufserfahrung hierbei eher ein Hindernis darzustellen. Aber auch dies mag man darauf zurückführen, dass die Klausuren, so realitätsnah ihre Aufgaben zum Teil auch sein mögen, doch eher Teilnehmer erfolgreich lösen können, die noch relativ kurz zuvor als Studenten ähnliche Klausuren zu schreiben gewöhnt waren. Die Berufspraxis in passende Antworten auf Klausuraufgaben zu übertragen, ist offenbar nur bedingt möglich. Aber dies mag eben auch ein Aspekt sein, bei dem das mit der Berufserfahrung zunehmende Alter eine Rolle spielt.

3.1.4. Welche Rolle spielt der Beruf in der Erfolgsquote?

Ein dritter Aspekt bei der Erfolgsquote hängt mit dem Umfeld zusammen, in dem die Teilnehmer ihre Berufserfahrung sammeln. Dabei liegen uns nur Daten zu den drei Berufsfeldern Steuerfachwirt, Bilanzbuchhalter und Beschäftigte in der Finanzverwaltung vor. Letztere schnitten 2019 mit knapp 90 % überdurchschnittlich gut ab. Hingegen bestanden nur 56 % der Steuerfachwirte und etwa 41 % der Bilanzbuchhalter die Steuerberaterprüfung. Insgesamt mag der Durchschnittswert von 57,7% hierbei dem allgemeinen Durchschnitt zu entsprechen, doch ist der Blick auf die Details dennoch verwirrend. Dies liegt insbesondere daran, dass in der Finanzverwaltung eine Freistellung über einen Zeitraum von drei Monaten generell ausgeschlossen ist.

3.1.5. Erfolgsquote bei Frauen und Männern

Erfreulich ist, dass es bei der Erfolgsquote in etwa ebenso viele Frauen wie Männer gibt, die die schriftliche und die mündliche Steuerberaterprüfung bestehen. Zwar ist dies mittlerweile eine Selbstverständlichkeit, doch mag dies in der Vergangenheit noch ganz anders gewesen sein.

3.2. Notenspiegel zur schriftlichen Steuerberaterprüfung 2019

Um ein Beispiel für den bei der schriftlichen Steuerberaterprüfung üblichen Notenspiegel zu geben, haben wir uns das Jahr 2019 herausgesucht, für das es offizielle Zahlen gibt.

Noten

Klausur Tag 1

Teilnehmer

Klausur Tag 2

Teilnehmer

Klausur Tag 3

Teilnehmer

Klausur Tag 1

Teilnehmer in %

Klausur Tag 2

Teilnehmer in %

Klausur Tag 3

Teilnehmer in %

1,0 0 1 1 0 0 0
1,5 0 11 6 0 0,3 0,2
2,0 0 60 48 0 1,5 1,2
2,5 5 134 158 0,1 3,4 4
3,0 30 282 313 0,8 7,1 7,9
3,5 145 536 619 3,6 13,4 15,5
4,0 474 943 950 11,,9 13,6 23,8
4,5 1.268 960 896 31,8 24,1 22,5
5,0-6,0 2.070 1.064 995 51,9 26,7 25

Daran kann man einerseits ablesen, dass alle Teilnehmer gleich am ersten Tag massive Schwierigkeiten bei der Bearbeitung der gemischten Klausur zum Verfahrensrecht, zur Umsatzsteuer sowie zur Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer hatten. Denn kein einziger Kandidat war hierbei in der Lage eine bessere Note als eine 2,5 zu erzielen. Tatsächlich hat weit mehr als die Hälfte aller Teilnehmer, die diese Klausur bestanden, dies nur mit einer 4,5 geschafft, also mit der Note, die ein Bestehen gerade noch ermöglicht.

Im Gegensatz dazu haben doppelt so viele Teilnehmer die nächsten beiden Klausuren bestanden. Wenn man also diese Daten vergleicht, dann muss man darauf schließen, dass die Klausur am ersten Tag der schriftlichen Steuerberaterprüfung überproportional schwer war.

Dennoch sollte man hierbei das Gesamtergebnis im Blick haben. Auch wenn es bei der schriftlichen Steuerberaterprüfung hin und wieder Klausuren gibt, die kaum lösbar erscheinen, so gelingt es trotzdem ungefähr der Hälfte der Teilnehmer die Steuerberaterprüfung erfolgreich abzulegen.

4. 5 Empfehlungen zur schriftlichen Steuerberaterprüfung

Wie bereits zuvor erwähnt, haben wir in unserer Steuerberatungskanzlei öfters Mitarbeiter, die an den alljährlichen Steuerberaterprüfungen teilnehmen. Daher steht uns ein gewisser Fundus an Erfahrungen zur Verfügung, aus denen wir einige hilfreiche Tipps insbesondere zur Vorbereitung auf die schriftliche Steuerberaterprüfung ableiten können. Und diese teilen wir nun gerne mit unseren interessierten Lesern.

4.1. Tipp 1: frühzeitige Vorbereitung

Zunächst ist eine gute Vorbereitung auf die schriftliche Steuerberaterprüfung zu nennen. Wichtig ist hierbei auch, dass man damit frühzeitig beginnt. Dabei haben sich viele der etablierten Kursanbieter bewährt, die die fachlichen Grundlagen zum Bestehen des Steuerberaterexamens vermitteln. Doch muss man hierbei auch Zeit in die eigene Nachbereitung investieren.

Ebenfalls unter dem allgemeinen Oberbegriff Vorbereitung möchten wir die Empfehlung aussprechen, dass man, sofern hierzu Gelegenheit besteht, im Berufsleben ein möglichst breites Spektrum an steuerlichen Aufgaben bearbeitet. Denn wer beispielsweide neben der laufenden Buchhaltung und der Erstellung von einfachen Einkommensteuererklärungen auch noch Gelegenheit erhält, Erfahrungen auf dem Gebiet der Erbschaft– und Schenkungsteuer, der Unternehmensbewertung oder dem internationalen Steuerrecht zu erhalten, der profitiert hiervon auch beim Steuerberaterexamen.

4.2. Tipp 2: frühzeitige Übung der Klausuren

Für die allermeisten erfolgreichen Kandidaten ist der Hinweis auf das Üben von Klausuren der wichtigste Tipp. Damit sollte man ebenfalls so früh wie möglich beginnen. Schließlich gilt allgemein das Ziel 50 bis 60 Klausuren als Vorbereitung auf die schriftliche Steuerberaterprüfung zu üben als sinnvoll. Da jede Klausur über sechs Stunden geht, zumindest anfangs aber auch mal doppelt oder gar drei mal länger dauern kann, und man auch Zeit zur Nachbereitung benötigt, braucht man allein hierfür enorm viel Zeit.

Außerdem sollte man sich vor allem die schriftlichen Steuerberaterprüfungen der Vorjahre anschauen, sofern man darauf Zugriff hat. Denn diese Klausuren geben einen wichtigen Einblick darauf, wie die Prüfer die Aufgaben stellen, was bereits schon öfter Gegenstand der Prüfung war und somit potentiell in Zukunft erneut anstehen könnte. Darüber hinaus vermittelt es auch einen guten Eindruck über die Art und Weise, wie Prüfer die Punkte auf die einzelnen Fragen verteilen, sodass man daraus eine bevorzugte Gewichtung ableiten kann. Dies hilft beim Verfeinern der eigenen Taktik zur schriftlichen Steuerberaterprüfung.

4.3. Tipp 3: Management von Zeit, Geduld und Eigenmotivation

Im Grunde haben wir es bereits vorweggenommen, dass das zeitliche Management von besonderer Bedeutung bei der Vorbereitung auf die schriftliche Steuerberaterprüfung ist. Je weiter das eigene Studium oder die Ausbildungszeit zurückliegt, desto mehr Zeit sollte man in die Vorbereitung investieren.

Schließlich ist das menschliche Gehirn in seiner Eigenschaft zu lernen recht plastisch. Wird ein Areal über längere Zeit kaum gefordert, steht es alsbald anderen Aufgaben zur Verfügung. Deshalb muss man es erst wieder an diese Funktion gewöhnen, wenn man es schon länger in dieser Hinsicht unterforderte. Ob dies allerdings der Grund für das allgemein im Alter nachlassende Lernvermögen des Menschen ist, oder ob dies nur einen Faktor von vielen darstellt, bleibt an dieser Stelle als für diesen Artikel irrelevanter Aspekt unbeantwortet.

Doch wer Zeit für ein Vorhaben aufbringt, dessen Ergebnis zumindest anfangs in weiter Ferne zu liegen scheint (oder gar utopisch), der benötigt auch noch andere Qualitäten um sein Ziel zu erreichen. Dazu zählen Geduld, Selbstdisziplin und Eigenmotivation. Fehlt eine dieser Ingredienzien, ist der Erfolg zweifelhaft. Denn es sind weniger die äußeren Einflüsse, wie etwa der parallel zur Vorbereitung verlaufende Berufsalltag, als vielmehr die intrinsische Motivation das gesetzte Ziel zu erreichen. In dieser Hinsicht mag ein gewisser noch als gesund erscheinender Grad an Fanatismus vorteilhaftere Wirkung entfalten als ein Hang zum Fatalismus. Wichtig ist hierbei aber auch, dass man sich all dessen stets bewusst ist. Sonst besteht die Gefahr, dass man in den entscheidenden Momenten, in denen man sich dieser Qualitäten erinnern und ermahnen sollte, sie schlichtweg außer Acht lässt.

Äußere Einflüsse auf das eigene Lernverhalten sollte man aber keineswegs ganz außer Acht lassen. Schließlich ist die Vorbereitung eine enorm zeitintensive Angelegenheit, die das Privatleben massiv beeinträchtigen können. Dazu zählen auch familiäre und ähnliche Verpflichtungen. Daher sollte man diese Aspekte ebenfalls von Anfang an in die eigenen Planungen miteinbeziehen.

4.4. Tipp 4: Option zur Freistellung in Anspruch nehmen

Drei Monate vor der schriftlichen Steuerberaterprüfung sollte man, sofern hierzu die Möglichkeit besteht, eine Freistellung in Anspruch nehmen. Alternativ mag es auch über Jahresurlaub und Überstundenabbau in Frage kommen, sich eine gewisse Zeit für die intensive Vorbereitungsphase freizunehmen. Insbesondere Kandidaten, die in der Finanzverwaltung tätig sind, die keine Freistellung gewährt, greifen auf diese Alternativen zurück.

4.5. Tipp 5: Gegebenenfalls Rücktritt von der Prüfung

Zum Schluss noch ein Geheimtipp. Merkt man im Verlauf der schriftlichen Steuerberaterprüfung – insbesondere bereits am ersten Tag -, dass die eigene Leistung hinter den Erwartungen bleibt, so sollte man von der Prüfung zurücktreten. Tatsächlich ist diese Möglichkeit in der Prüfungsordnung so vorgesehen (§ 21 DVStB). Dies sollte man gegebenenfalls in Betracht ziehen, weil man nur drei Versuche hat, um die Steuerberaterprüfung abzulegen. Mit dem Rücktritt von der Prüfung wahrt man sich also eine weitere Chance.

Allerdings empfehlen wir dies erst, wenn man bereits einmal eine Steuerberaterprüfung ohne Erfolg abgelegt hat. Beim ersten Versuch ist es durchaus geläufig, dass man als Kandidat mit nur geringer Aussicht auf Erfolg aus der schriftlichen Steuerberaterprüfung geht, doch häufig dennoch besteht. Dies hat den Vorteil, dass man auf diese Weise einen eigenen ersten Eindruck vom Ablauf der schriftlichen Steuerberaterprüfung gewinnen kann. Außerdem kann man auch Einsicht in die Bewertung der Klausur nehmen und hieraus Lehren für die Zukunft ziehen. Beim zweiten Anlauf ist man dann schon um einige Erfahrungen reicher.

Sollte es dann dennoch unwahrscheinlich erscheinen, dass man die schriftliche Steuerberaterprüfung besteht, kann man dann die genannte Option wahrnehmen und von der Prüfung zurücktreten. Hierzu empfehlen wir indes dieses Recht erst im späteren Verlauf des dritten Klausurtags wahrzunehmen. Immerhin kann man dies als weitere Übungsklausur nutzen.


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