Steuerberaterprüfung 2020

Was in den Klausuren vorkam

Steuerberaterprüfung 2020: Das kam in den Klausuren dran

Die Klausuren zur Steuerberaterprüfung 2020 boten viele Sachverhalte, die sich an Prüfungsaufgaben vorangegangener Jahre orientierten. So waren etwa die Aufgaben zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer mit einem internationalen Sachverhalt versehen. Doch gab es auch diesmal einige Abwandlungen. Insbesondere Aufgabe 2 zur Einkommensteuer bot mit einem Sachverhalt, bei dem es um das Einkommen einer Influencerin ging, ein sehr aktuelles Thema. Weiterhin lag der Schwerpunkt der Aufgaben am zweiten Tag der Steuerberaterprüfung auf der Gewerbesteuer. Außerdem fehlte im Aufgabenteil zum Bilanzwesen in diesem Jahr eine Betrachtung einer Kapitalgesellschaft. Und beim Teil zu Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer war 2020 das erste Mal seit vielen Jahren eine Schenkung statt einer Erbschaft Gegenstand der Steuerberaterprüfung.

Unser Video:
StB-Examen: Erfahrungen & Überblick der Original-Klausur 2020

In diesem Video unterhalten sich erfolgreiche Absolventen von Steuerberaterprüfungen vorangegangener Jahre mit Christoph Juhn über ihre Erfahrungen.

Inhaltsverzeichnis


1. Steuerberaterprüfung 2020 – Einleitung

Normalerweise schreiben wir Artikel zu steuerlichen Sachthemen, die insbesondere für Steuerpflichtige relevant sind. Auf diese Weise möchten wir sowohl bereits bestehende als auch zukünftige Mandanten über Steuern in Recht und Praxis, Möglichkeiten zur Steuergestaltung sowie aktuelle Änderungen und Ereignisse informieren. Doch mit diesem Beitrag wenden wir uns an angehende Examensteilnehmer zur Steuerberaterprüfung 2021. Denn wer sich auf eine Steuerberaterprüfung vorbereitet, ist gut beraten, sich die Klausuren der Vorjahre anzuschauen. Wer also 2021 oder in den darauffolgenden Jahren am Steuerberaterexamen teilnimmt, sollte auch wissen, was Inhalt der Steuerberaterprüfung 2020 war.

Häufig folgen die Aufgabenstellungen in den Steuerberaterexamensklausuren einem bestimmten Muster. Sogar die Namen der fiktiven Steuerpflichtigen in den Aufgaben können über Jahre hinweg übereinstimmen. Auf diese Weise erlangte etwa ein gewisser Robert Rundlich bei vielen Steuerberatern Berühmtheit. Doch so sehr sich manche Aufgaben auch ähneln mögen, so enthalten die Aufgabenstellungen auch stets die eine oder andere Überraschung. Und natürlich können auch die Schwerpunkte in den Aufgabenstellungen von Jahr zu Jahr variieren. Entsprechend variabel erfolgt dann auch die Punkteverteilung.

Nun schauen wir, welche Inhalte die Steuerberaterprüfung 2020 in ihren Klausuren für die Kandidaten bereithielt. Dazu bieten wir Ihnen die Möglichkeit zum Download der Prüfungsfragen zur Steuerberaterprüfung 2020. Allerdings bleibt eine Musterlösung der Aufgaben hier außer Ansatz, weil dies natürlich den Rahmen dieses Beitrags übersteigt. Dafür können sich alle Interessierten die entsprechenden YouTube-Videos anschauen, in denen Christoph Juhn mit ausgewählten Gästen die Lösungen zu diesen Aufgaben erarbeitet und bespricht. Die Links zu den entsprechenden Videos betten wir selbstverständlich in die jeweiligen Abschnitte unseres Artikels ein.

2. Steuerberaterprüfung 2020: Tag 1

2.1. Steuerberaterprüfung 2020: Abgabenordnung

Gleich zu Beginn steht am ersten Prüfungstag traditionell die Bearbeitung von Aufgaben zur Abgabenordnung in der sogenannten gemischten Klausur an. In der Steuerberaterprüfung 2020 war dies auffallend umfangreich. Doch ist auch in diesem Fall die Erstellung einer Fristberechnung der Schlüssel zum Erfolg. Für die wirklich kniffligen Aspekte in diesem Teil war jedoch ein Blick in die Richtlinien hilfreich. Doch kamen wohl nur diejenigen Kandidaten auf die dort enthaltene Lösung, die sich zuvor mit den einschlägigen Normen der Richtlinien zur Abgabenordnung auskennen.

Generell ist es bei den Aufgaben zur Abgabenordnung wichtig genau zu lesen, was in der Aufgabenstellung steht. Damit vermeidet man, dass man wertvolle Zeit auf Aspekte verschwendet, die außerhalb der Aufgabenstellung liegen. So war es auch in der Steuerberaterprüfung 2020. Denn hier lag der Fokus ausschließlich auf der rechtlichen Einschätzung, ob ein Einspruch zulässig ist. Also war neben der allgemein obligaten Fristberechnung eine Prüfung der Zulässigkeit und Begründetheit des Einspruchs zu klären.

2.2. Steuerberaterprüfung 2020: Umsatzsteuer

Im zweiten Teil der gemischten Klausur zur Steuerberaterprüfung 2020 ging es um vielfältige Aspekte zu umsatzsteuerlichen Sachverhalten. Einerseits gab es Zusammenhänge mit der Lieferung beziehungsweise dem innergemeinschaftlichen Verbringen von Gegenständen ins In- und Ausland. Andererseits war auch die Anwendung eines EuGH-Urteils zur Inanspruchnahme von Vorsteuer hierbei ausschlaggebend (sogenannter Seeling-Altfall). Hier trennte also ebenfalls spezielle Fachkenntnis die Spreu vom Weizen. Dennoch steht auch bei den Aufgaben zur Umsatzsteuer im Allgemeinen das Prüfungsschema im Vordergrund, das man dann mit viel Übung möglichst flink für jeden Sachverhalt niederschreiben sollte.

Tatsächlich enthält der Klausurenteil zur Umsatzsteuer oft viele außergewöhnliche Sachverhalte, die vom Schwerpunkt her sehr variabel sein können. Doch mit einem gut eingeübtem Verständnis für das Prüfungsschema kommt man auch durch diesen Aufgabenteil durch. Schließlich winken hier eine ganze Reihe an Punkten, die man durch einfaches Anwenden des Prüfungsschemas ergattern kann. Doch nur wer besonders in dieser Thematik bewandert ist, wird wohl in der Lage sein, um auch die Punkte für die kniffligen Sachverhalte einzustreichen.

Dennoch stellt sich hierbei prinzipiell die Frage, ob es sich lohnt während der Klausur Zeit dafür zu investieren, diese Spezialfälle zu beantworten. Denn die wichtigste Taktik bei den Klausuren zum Steuerberaterexamen ist, dass man innerhalb einer möglichst kurzen Zeit so viele Punkte wie möglich erarbeitet. Und das erreicht man, indem man die Standardfälle bearbeitet.

2.3. Steuerberaterprüfung 2020: Erbschaftsteuer & Schenkungsteuer

Eine Besonderheit bei der Steuerberaterprüfung 2020 war, dass diesmal eine Schenkung im Mittelpunkt des dritten Teils der gemischten Klausur stand. In den Vorjahren waren es hingegen stets Sachverhalte, die auf einer Erbschaft basierten. Doch auch hierbei lag der Fokus auf der Bewertung von Vermögen, wobei es klassischerweise um Grundstücke und Unternehmensbeteiligungen ging. Also war auch diesmal das Wissen um die Bewertung im vereinfachten Ertragswertverfahren wichtig. Doch auch das Substanzwertverfahren spielte hierbei mal wieder eine Rolle.

Tatsächlich stellt der Klausurenteil zu Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer erfahrungsgemäß stets die gleichen Anforderungen an die Teilnehmer. Zwar mag es im Detail Besonderheiten geben, doch am Ende kommt es darauf an, dass man die Bewertungsvorschriften kennt und anwendet, um dann die Steuer zu berechnen.

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3. Steuerberaterprüfung 2020: Tag 2

3.1. Steuerberaterprüfung 2020: Einkommensteuer

3.1.1. Aufgabe 1

Der erste Aufgabenteil am zweiten Tag der Steuerberaterprüfung 2020 enthielt drei Sachverhalte zur Einkommensteuer. Einerseits stand die ertragsteuerliche Würdigung einer (unechten) Realteilung im Vordergrund. Dabei ging es um eine Steuerberatungs-GbR mit Wechsel der Gewinnermittlungsart, die in zwei Einheiten aufgeht. Dabei resultiert dies teilweise in einer Betriebsaufspaltung. Weiterhin kommt es in einem Fall zu einer verdeckte Gewinnausschüttung an eine neu gegründete GmbH mit eigenen Anteilen.

3.1.2. Aufgabe 2

Der zweite Teil zur Einkommensteuer bei der Steuerberaterprüfung 2020 behandelt die Berechnung des zu versteuernden Einkommens einer Influencerin. Außer den jeweiligen Ansätzen an laufenden Einnahmen spielt hierbei auch die Berücksichtigung einer Halbwaisenrente eine Rolle. Im Rahmen dieser Betrachtungen steht zunächst eine Antwort auf die Frage an, was für eine Einkunftsart hierbei vorliegt. Dann sollte man beurteilen, auf welche Weise erhaltene Sachprämien in die Einkommensteuer einfließen. Insbesondere, ob man die Entnahme der Sachprämien aus dem Betrieb mit dem gemeinen Wert oder mit dem niedrigen Teilwert oder ausnahmsweise gar mit dem Buchwert ansetzen muss, ist relevant. Dabei stehen auch diverse Spenden hierbei im Fokus der Betrachtungen. Ebenso ist die Frage nach dem Umsatzsteueransatz für die Privatentnahmen der Sachprämien relevant. Abschließend sollte man auch den Ansatz von außergewöhnlichen Belastungen durch Berechnung der zumutbaren Belastung bewerten.

3.1.3. Aufgabe 3

Im dritten Teil stand hingegen ein internationaler Sachverhalt mit einem deutschen Staatsangehörigen ohne festen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt sowohl im In- als auch im Ausland im Vordergrund. Also galt es, die Steuerpflicht in Deutschland zu bestimmen. Weiterhin kommt es im Sachverhalt zu einer Beteiligung an einer GmbH in Deutschland. Damit verbunden sollte man auch über die Wegzugsteuer reflektieren. Durch die GmbH-Beteiligung kommt es auch zu einer verdeckten Gewinnausschüttung. Außerdem lag auch eine Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft vor, die zu Dividenden und Veräußerungsgewinnen führten. Letzteres erforderte eine genauere Überprüfung, ob diese zu einer deutschen Steuerpflicht führt. Ferner musste man inländische Einkünfte im Rahmen der Vermietung und Verpachtung beurteilen. Schließlich gab es in diesem Teil der Steuerberaterprüfung 2020 auch noch Dividenden von Beteiligungen an deutschen Kapitalgesellschaft, die in einem ausländischen Wertpapierdepot lagen.

3.2. Steuerberaterprüfung 2020: Körperschaftsteuer & Gewerbesteuer

Am zweiten Tag der Steuerberaterprüfung 2020 lag der Schwerpunkt insbesondere auf der Gewerbesteuer, der in vielen Bereichen die Körperschaftsteuer tangierte. Dabei gab es drei separate Aufgaben mit jeweils eigenen Sachverhalten.

3.2.1. Aufgabe 1: Gewerbesteuer

In diesem Fall lag ein abweichendes Wirtschaftsjahr vor, bei dem man rasch beurteilen musste, welche Bedeutung ihm bei der Bestimmung der Gewerbesteuer zufällt. Zunächst galt es aber in einer mehrschichtigen Unternehmensstruktur die Frage zu klären, ob die operative Personengesellschaft gewerbliche Einkünfte erzielte. Dadurch konnte es zu entsprechenden Korrekturen kommen. Außerdem spielte hierbei die Berücksichtigung von Zinsen im Rahmen von Sonderbetriebsvermögen eine Rolle. Dabei stand der Sachverhalt auch mit einer erweiterten Grundstückskürzung im Zusammenhang.

Weiterhin gab es eine typisch stille Beteiligung an einer GmbH. Dabei fand eine Verlustzuteilung an den stillen Gesellschafter statt. Auch dies stellt bei der Beurteilung der Gewerbesteuer einen recht exotischen Fall dar. Ebenfalls interessant war die Frage, ob Zinskosten, die mit der Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer zusammenhängen, bei der Berechnung der Gewerbesteuer einfließen. Hinzu kommt die getrennte Qualifizierung von Mietaufwand für ein Grundstück, das bewegliche Wirtschaftsgüter enthält. Eine verdeckte Gewinnausschüttung mussten die Kandidaten zur Steuerberaterprüfung gleichfalls bei der Gewinnermittlung und der Hinzurechnung würdigen.

3.2.2. Aufgabe 2: Körperschaftsteuer

Bei der Aufgabe zur Körperschaftsteuer ging es um einen internationalen Zusammenhang. Wie in einer Klausur aus einem früheren Jahr war auch diesmal eine Kapitalgesellschaft in Form einer Limited mit Sitz in Brasilien, die Anteile an einer in Deutschland ansässigen GmbH hält, Gegenstand des Steuerberaterprüfung 2020. Dabei ging es einerseits um die Gewinnausschüttung, andererseits aber auch um Erstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer. Außerdem kommt es zu einer Veräußerung der GmbH-Anteile sowie um die Vermietung eines Bürogebäudes in Deutschland. Inwiefern diese Sachverhalte zu einer Steuer in Deutschland führen, sollen die Kandidaten ebenfalls untersuchen und schriftlich begründen. Auch ein etwaiger Erstattungsanspruch ist Teil des Aufgabenumfangs.

3.2.3. Aufgabe 3: Körperschaftsteuer

In der dritten Aufgabe zur Körperschaftsteuer wollte man bei der Steuerberaterprüfung 2020 das fachliche Knowhow der Teilnehmenden zum Thema steuerliches Einlagekonto prüfen. Außerdem stand die Würdigung von Pensionsrückstellungen auf dem Programm. Dabei ging es um eine erst kürzlich gegründete GmbH, bei der die Geschäftsführung dem alleinigen Gesellschafter oblag. Tatsächlich enthielt dieser Fall mehr als eine verdeckte Gewinnausschüttung. Fast schon nebenbei sollte man dann auch das zu versteuernde Einkommen ermitteln. Doch insgesamt war der Arbeitsaufwand zur Lösung dieser Aufgabe eher gering.

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4. Steuerberaterprüfung 2020: Tag 3

Den dritten Tag der Steuerberaterprüfung 2020 bestritten die Kandidaten mit der Lösung von Aufgaben zum Bilanzsteuerrecht. Dabei gab es zwei Aufgaben, bei denen ein Einzelunternehmen und eine, bei der eine Personengesellschaft im Mittelpunkt des Prüfungsinteresses standen. Auf eine Prüfung des fachlichen Wissens der Kandidaten im Hinblick auf Bilanzen von Körperschaften verzichtete man allerdings in der Steuerberaterprüfung 2020. Und dies kann man ebenfalls als außergewöhnlich ansehen.

4.1. Buchführung und Bilanzwesen: Einzelunternehmen (1)

Aufgabe Nummer 1 hatte einen bilanzierenden Einzelunternehmer zum Inhalt. In seinem Einzelunternehmen hält er seit geraumer Zeit Anteile an einer GmbH, mit der er auch sonst geschäftliche Beziehungen pflegt. Dieser verkauft er nun ein Grundstück, was einer verdeckten Einlage entspricht. Außerdem erhält er eine Gewinnausschüttung von ihr. Weiterhin kam es in der Vergangenheit zu einem Erwerb eines Aktienpakets, das Teil des Anlagevermögen ist, dessen Umfang und Wertverhältnisse im Veranlagungszeitraum durch eine Kapitalerhöhung der emittierenden AG durch Erhalt weiterer Aktien einer Veränderung unterliegen. Daraufhin findet dann auch ein Verkauf einiger Aktien statt. Der nächste Sachverhalt, den man bei dieser Aufgabe lösen sollte, behandelt den handels- und steuerrechtlichen bilanziellen Ansatz von Fremdwährungen in Abhängigkeit vom Devisenkurs zum Zeitpunkt des Warenverkaufs beziehungsweise der Zahlung. Und als letzte Aufgabe kommt noch ein Sachverhalt mit Bezug zu einer Immobilie hinzu, für die der Einzelunternehmer teilweise Miete erhält.

Für all diese Vorgänge sind handelsrechtliche und steuerrechtlich Buchungen beziehungsweise Korrekturbuchungen erforderlich. Die Bestimmung der Gewinnauswirkungen steht dabei ebenfalls an. Außerdem sollte man hierbei darauf achten, ob Rücklagen nach § 6b EStG angebracht sind. Weiterhin steht man vor der Aufgabe gegebenenfalls das Teileinkünfteverfahren anzuwenden.

4.2. Buchführung und Bilanzwesen: Personengesellschaft

Die zweite Aufgabe, der man sich am dritten Tag der Steuerberaterprüfung annehmen sollte, beinhaltete einen Einbringungsfall. Hierbei erfolgt die Einbringung eines Einzelunternehmen in eine Personengesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. OHG. Im Gegenzug erhält der Einzelunternehmer Anteile an der neu gegründeten Gesellschaft sowie eine Forderung gegenüber dieser. Die GmbH bringt hingegen ein mit einem Darlehen behaftetes Grundstück in die Gesellschaft ein. Darauf basierend sollte die neue Gesellschaft die gemeinen Werte in ihre Eröffnungsbilanz übernehmen. Folglich war eigentlich auch nur eine Ergänzungsbilanz aufzustellen. Doch die Übertragung des Grundstücks erfordert wegen des damit verbundenen Darlehens ebenfalls eine Ergänzungsbilanz. Schließlich sollte man die Bilanzen auch über die folgenden Jahre fortentwickeln.

Die Bewertung der Einbringungsvorgänge erfordert mehre Prüfungsschritte. Denn sowohl das Einkommensteuergesetz als auch das Umwandlungssteuergesetz kennt hierzu Richtlinien. Dabei kommt der als Gegenleistung gewährten Forderung eine bestimmte Rolle zu, weil ihre Höhe den gesetzlichen Rahmen überschreitet, der eine steuerneutrale Einbringung ermöglicht hätte.  Hierbei spielen also gleich mehrere Bedingungen eine Rolle, die § 24 UmwStG einer Prüfung zu unterziehen gebietet (Einheitstheorie). Andererseits ist aber auch die Einbringung des mit einem Darlehen belegten Grundstücks durch die GmbH als Gegenleistung zu werten. Und hierzu gelten die Bedingungen der strengen Trennungstheorie, die man aus § 6 Absatz 5 Satz 3 EStG ableitet.

4.3. Buchführung und Bilanzwesen: Einzelunternehmen (2)

Nun nähern wir uns mit der letzten Aufgabe zur Steuerberaterprüfung 2020 dem Ende unseres Übersichtsartikels. Im Vordergrund stand dabei ein Einzelunternehmen, bei dem eine Betriebsprüfung der Vorjahre eine bedeutende Rolle spielt. Hierzu musste man also darauf achten, ob die betriebsprüfungsbedingten Abweichungen Auswirkungen auf die zu erstellenden Bilanzen haben. Doch darf man hierbei keineswegs vergessen, dass ein Betriebsprüfer lediglich die Steuerbilanzen prüft. Etwaige Korrekturen müssen dann aber auch in die jeweiligen Handelsbilanzen einfließen.

Dabei stand einerseits eine Produktionshalle im Blickfeld der Betrachtungen, bei der es im Vorjahr einen Sachschaden gab. Die Halle ist dann im Jahr der zu erstellenden Bilanz wiederhergestellt worden. So ist denn auch eine Korrektur der AfA erforderlich, für die man ja zuvor eine Abschreibung für außergewöhnliche Abnutzung vornahm. Eine Zuschreibung auf den Gebäudewert ist ebenfalls angebracht.

Weiterhin geriet auch die Rückstellung für einen zukünftigen Mieterrückbau ins Visier des Betriebsprüfers. Auch hierbei gab es Änderungsbedarf. Dazu maßgebend sind Vorschriften aus einem hierzu veröffentlichten Erlass des Bundesministeriums der Finanzen. Denn bei einer solchen Rückstellung ist sowohl handelsrechtlich als auch steuerrechtlich eine Vielzahl an Aspekten zu beachten.

Ferner erforderte ein Disagio die Aufmerksamkeit der Prüfenden (sowohl des Betriebsprüfers als auch der Kandidaten der Steuerberaterprüfung 2020). Denn auch hierzu hatten sich Fehler in die ursprüngliche Bilanz des Vorjahres eingeschlichen, die man nun würdigen musste. So sollte man in der Handelsbilanz ebenso wie in der Steuerbilanz die erforderlichen Abgrenzungsposten bilden.

Außerdem ging es um eine Patentrechtsverletzung, für die der Steuerpflichtige eine Rückstellung bildete. Hierzu gelten die besonderen Vorschriften des Einkommensteuergesetzes, die eine Beschränkung der Fortführung solcher Rückstellungen bestimmen. Im Gegensatz dazu sieht das Handelsrecht eine andere Behandlung des Sachverhalts vor.

Schließlich bestand auch noch der Arbeitsauftrag die Gewerbesteuer entsprechend zu korrigieren. Denn die Bemängelungen des Betriebsprüfers hatten selbstverständlich ebenfalls rückwirkende Auswirkungen auf die Gewerbesteuer.


Steuerberater für Unternehmensteuerrecht

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung zum Unternehmensteuerrecht spezialisiert, insbesondere auf die Besteuerung von Kapitalgesellschaften. Bei der Gestaltungsberatung zum Unternehmensteuerrecht schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

GmbH

  1. Allgemeine Beratung zur GmbH-Besteuerung (Gründung, Vermeidung von Betriebsaufspaltungen)
  2. Steueroptimierung bei Gewinnausschüttungen (Kapitalertragsteuer und Teileinkünfteverfahren)
  3. Steuervorteile der Immobilien-GmbH
  4. Strategische Beratung bei Kapitalgesellschaften (Organschaft, Holdingstrukturen etc.)

GmbH & Co. KG

  1. Individueller Rechtsformvergleich zwischen GmbH und GmbH & Co. KG
  2. Steueroptimierte Besteuerung der GmbH & Co. KG
  3. Vermeidung von gewerblicher Prägung und gewerblicher Infizierung

Immobilien

  1. Steuervorteile der Immobilien-GmbH
  2. Steueroptimierter Verkauf von Immobilien 

Unternehmenskauf

  1. Beratung beim Unternehmenskauf (Verkauf GmbH, Verkauf GmbH & Co. KG, Nutzung von Verlustvorträgen)
  2. Beratung beim Unternehmensverkauf (Vorteile bei Share Deal & Asset Deal)

Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:

Standort
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Lehrauftrag für Unternehmensteuerrecht

Unsere besonderen Expertisen für Unternehmensteuerrecht werden auch durch die FOM Hochschule bestätigt. Steuerberater Christoph Juhn wurde dort zum Lehrbeauftragten für Steuerrecht berufen und lehrt seit dem Wintersemester 2013 die Veranstaltung „Steuergestaltung im Unternehmensteuerrecht“. Das vorlesungsbegleitende Skript stellen wir Ihnen hier gerne vorab als Information zum kostenlosen Download zur Verfügung:

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