Nutzen Sie unseren kostenlosen Erstkontakt und rufen Sie unser Team unter Telefon 0221 999 832-10 an. Wir besprechen mit Ihnen Ihr Anliegen, eruieren gemeinsam den richtigen Ansprechpartner und vereinbaren direkt den ersten Beratungstermin.
Step 1: Erster Beratungstermin
Ihr Ansprechpartner bespricht im ersten Beratungstermin insbesondere folgende Punkte:
- Sachverhalt
- Handlungsempfehlungen
- Erste Lösungsansätze
- Weitere Vorgehen und erforderliche Schritte
Gerne können Sie uns vor dem ersten Beratungstermin weitere Informationen zukommen lassen – wie beispielsweise Verträge, Berechnungen oder Unternehmenorganigramme.
Der erste Beratungstermin dauert in der Regel eine Stunde und wird zum Stundensatz in Höhe von EUR 475 netto abgerechnet. Sollte der Ersttermin nur einem Kennenlernen zur Übernahme der laufenden Steuerberatung dienen, ist dieser natürlich kostenfrei.
Step 2: Umsetzungsphase
Anschließend setzen wir die besprochenen steuerlichen Maßnahmen für Sie um. Dazu sind beispielsweise folgende Tätigkeiten erforderlich:
- Gutachterliche Prüfung der geplanten Unternehmensstruktur
- Erstellung und Durchsetzung von Anträgen auf verbindliche Auskunft
- Erstellung von Umwandlungsdokumentationen
- Erstellung von Verträgen, Beschlüssen und Unternehmensbewertungen
- Abstimmung mit der Finanzverwaltung, externen Beratern und Notariat
- Weitere Beratungstermine mit Mandanten, Geschäftspartnern und Familienangehörigen
- Vertragsunterzeichnung
Step 3: Langfristige steuerliche Betreuung
Mit einer langfristigen steuerlichen Beratung sichern sich unsere Mandanten eine pro aktive Beratung und wichtige neue Gestaltungsmöglichkeiten. Denn durch die Übernahmen der (monatlichen) laufenden Steuerberatung haben Sie als Mandant dauerhaft feste Ansprechpartner in unserer Kanzlei und profitieren langfristig von unserem steuerlichen Spezialwissen im Unternehmensteuerrecht.
Als Ihr neuer Steuerberater übernehmen wir die vollumfängliche Beratung, wie beispielsweise:
- Monatlichen Finanzbuchhaltung und Lohnabrechnung
- Jahresabschlüsse und Bilanzen
- Jahressteuererklärungen
- Prüfung von Steuerbescheiden sowie die Erhebung und Durchsetzung von Einsprüchen
- Allgemeine laufende steuerliche Beratung
Die laufende Steuerberatung übernehmen wir bereits ab einem Jahresumsatz von EUR 1 Mio. Die Vergütung richtet sich – wie grundsätzlich bei allen Steuerberatern – nach der Steuerberatervergütungsverordnung (siehe Beispielrechnungen unten).