Keine Steuern in Dubai

Was steckt dahinter?

Keine Steuern in Dubai: Stimmt das (noch)?

Wer keine Steuern mehr zahlen möchte, zieht am besten nach Dubai – so zumindest ein weit verbreiteter Glaube. Und in der Tat ist Dubai auch im Jahr 2024 ein nach wie vor attraktiver Standort, eine Reduzierung der Steuerlast auf tatsächliche 0 % kommt aber nur in wenigen Fällen infrage. Vielmehr existiert eine allgemeine Unternehmensteuer in Höhe von 9 %. Konsum wird mit einer Mehrwertsteuer von 5 % belastet.

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Inhaltsverzeichnis


1. Keine Steuern in Dubai zahlen: Geschichte des Steuersystems der Emirate

Die Geschichte von Dubai – zumindest in steuerlicher Hinsicht – beginnt im Jahr 1971. Hier errangen die heutigen Arabischen Emirate, bestehend aus Abu Dhabi, Adschman, Dubai, Fudschaira, Ra´s als-Chaima, Schardscha und Umm al-Qaiwain, ihre Unabhängigkeit vom Königreich Großbritannien.

Durch den bereits vorher eingesetzten Öl-Boom kam es zu einer nahezu rasend ansteigenden Wirtschaftskraft der Vereinigten Arabischen Emirate, kurz VAE. Soweit einzelne Emirate weniger Ölvorkommen aufwiesen, zahlten reichere Standorte Subventionen an sie aus. Auf diese Weise konnten auch Emirate wie Adschman von den Ölvorkommen profitieren.

Dieses Zusammenspiel machte ein „echtes“ Steuersystem für Dubai und Co. lange uninteressant, da die Staatseinnahmen im wahrsten Sinne des Wortes auf der grünen Wiese zu finden waren.

2. Die heutige Besteuerung in Dubai

Heute, das heißt im Jahr 2024, hat sich das Steuersystem in Dubai leicht gewandelt. Denn mittlerweile haben auch die VAE Steuern, die wir in dieser Form aus Deutschland oder den USA kennen, eingeführt. Dass die Steuerbelastung aber dennoch weitaus niedriger als in diesen Staaten ist, müssen wir sicher nicht gesondert erwähnen. Außerdem ist es nach wie vor möglich, keine Steuern zu zahlen, wenn man in Dubai lebt.

Dies gilt vor allem für natürliche Personen ohne unternehmerische Aktivitäten vor Ort. Unterhält die Person also kein Unternehmen in Dubai und liegt hier auch kein Firmensitz, weil dieser zum Beispiel in Deutschland verbleibt, fallen keine Steuern an. Eine Einkommensteuer auf private Einkünfte, zum Beispiel aus

  • der Vermietung und Verpachtung von Immobilien, Fahrzeugen oder anderen Wirtschaftsgütern,
  • Kapitalvermögen, wenn Vermögenswerte in Aktien oder Fonds angelegt werden, oder
  • der Verkauf von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens, etwa einer Immobilie,

existiert in Dubai nicht. Private Einkünfte sind damit auch heute noch von jeglicher Besteuerung ausgenommen.

Seit dem 01.01.2018 existiert allerdings eine Mehrwertsteuer in den VAE. Auch dies war früher nicht der Fall, Unternehmen konnten Waren und Dienstleistungen also ohne jegliche Steuerbelastung abrechnen.

Die Mehrwertsteuer in den Emiraten beträgt 5 % des vereinbarten Entgeltes. Im B2B-Bereich können Unternehmer die an einen anderen Unternehmer gezahlte Mehrwertsteuer als Vorsteuer geltend machen. Die Belastung liegt damit, wie auch in der Europäischen Union, schlussendlich beim Letztverbraucher. Die Aussage, es gäbe gar keine Steuern in Dubai, ist heute damit nicht mehr 100%ige korrekt. Dennoch ist die Steuerlast in den VAE weiterhin deutlich niedriger als in den meisten anderen Staaten.

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3. Keine Steuern in Dubai zahlen: Was gilt für Unternehmen?

Mit Wirkung zum 01.06.2023 haben die Vereinigten Arabischen Emirate erstmals eine Unternehmensteuer eingeführt. Zwar zahlen bestimmte Unternehmen weiterhin keine Steuern in Dubai, dies gilt aber nicht für die Mehrheit der dort ansässigen Firmen.

Die allgemeine Unternehmensteuer in Dubai beträgt 9 % des Jahresgewinns, der nach dem IFRS-Standard zu ermitteln ist. Der Steuersatz gilt für alle unternehmerischen Gewinne, auch wenn diese von einer Personengesellschaft oder einem Einzelunternehmen erzielt werden. Auch Freiberufler fallen unter die Besteuerung, weil die Tätigkeit als Freelancer von den Emiraten ebenfalls als unternehmerische Tätigkeit angesehen wird.

Es gelten jedoch zwei allgemeingültige Ausnahmen. Unternehmen, die

  • entweder weniger als EUR 750.000 Umsatz oder
  • weniger als EUR 100.000 Gewinn

pro Jahr erwirtschaften, sind von der Besteuerung insoweit ausgenommen. Liegt der Gewinn über EUR 100.000, fällt nur auf den darüberliegenden Teil eine Unternehmensteuer von 9 % an. Ein Freelancer, der beispielsweise EUR 200.000 Gewinn pro Jahr erwirtschaftet, entrichtet EUR 9.000 an Unternehmensteuer. Liegt der Gewinn bei EUR 100.000, ist dieser steuerfrei.

Darüber hinaus haben die VAE besondere Ausnahmen für bestimmte Unternehmensarten eingeführt. Sie betreffen Firmen, die in folgenden Branchen tätig sind (Auszug):

  • Herstellung von Waren
  • Halten von Aktien, Gesellschaftsanteilen und anderen Wertpapieren (Holding-Gesellschaften)
  • Vermögens- und Anlageverwaltung
  • Logistikdienstleistungen

Wichtig: Ist das Unternehmen in einer Freezone belegen, gelten diese Ausnahmen nur, wenn die Wertschöpfung vollständig in dieser Freezone erfolgt. Die unternehmerische Tätigkeit muss also vor Ort und darf nicht beispielsweise aus dem Ausland heraus ausgeführt werden.


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